Arbeitgeber muss Beschäftigungsverbot zustimmen??

Guten Morgen Ihr Lieben,

war gestern beim FA und jetzt völlig durcheinander... Es ging um ein BV für. Er meinte, ich soll beim AG anrufen und dort mitteilen, dass der sich mit meinem FA in Verbindung setzen soll, da der AG meinem BV zustimmen muss.... Wenn ich das bringe, denkt doch mein AG gleich, dass ich die ganze Geschichte eingefädelt habe!!!
Ist das denn wirklich so, dass der AG zustimmen muss? Schließlich ist das doch ein Attest, was der Arzt ausstellt, da es aus seiner Sicht das Best für mich und Krümel ist...
Wer kann mir helfen oder sagen, wo ich mich erkundigen kann???
Vielen Dank schonmal,
Dana + Krümel#danke

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hi,

warum hast Du ein BV bekommen?

Lg Nicole mit #sternchen und #baby Finn 23 SSW

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Hallo,
habe folgenden Text gefunden:
Beschäftigungsverbote

Gem. § 3 Abs.1 MuSchG dürfen Frauen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, wenn nach ärztlichem Attest Leben und Gesundheit von Mutter und Kind bei Weiterbeschäftigung gefährdet sind. Ein solches Beschäftigungsverbot darf allerdings nur dann ausgesprochen werden, wenn die Fortdauer der Beschäftigung Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährden, wobei sich diese Gefährdung auch aus den individuellen Verhältnissen der Frau oder aus der Fortdauer der Beschäftigung ergebenden psychisch bedingtem Stress ergeben kann.

Der AG kann bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses Rückfragen wegen des Umfanges stellen, der Arzt darf jedoch keine solchen nach der Begründung des Beschäftigungsverbotes beantworten.

Bei Streitigkeiten über das Vorliegen der Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs.1 MuSchG trägt der AG die Beweislast.

würde mich auch wundern, wenn der AG zustimmen müsste. Oft ist es ja so, dass ein Beschäftigungsverbot wg. Mobbing ausgesprochen wird und wenn der AG am Mobbing beteiligt ist, wird er ja wohl nicht zustimmen.

#kratz

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hy,
hab auch ein BV gekriegt und der arbeitgeber auf keinen fall zustimmen.
wenn du eins kriegst, muss er damit leben.
lg
claudi