Ab wann geht die Erziehungszeit los?

Beginnt die Erziehungszeit an dem Tag wo der Mutterschutz endet(also 8 Wochen nach E.T:)... Ich möchte 3 Jahre zu Hause bleiben...?

Anke24ssw

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hallo,

kommt drauf an, für wann du die elternzeit beantragst! kannst sie frühestens für 8 wochen nach der geburt beantragen!! du mußt dich dann für die ersten 2 jahre festlegen! das 3. jahr kannst du später beantrage oder auf jahre später verschieben!!

lg

dani

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Ja, die Beginnt dierekt im Anschluss an den MuSchu.
D.h. wenn der MuSchu bis z.B. 01.04.06 geht, fängt am 02.04.06 die Elternzeit an.

Lg Smillie (33+5 SSW)

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Nein der Erziehungsurlaub fängt an an dem Tag wo dein Krümel Geboren wird und endet genau einen Tag vor seinem 3 Geburtstag. Spricht an seinem 3 Geburtstag müsstest Du wieder Arbeiten gehen.

Noni + #baby37ssw

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Hiho!!!!

Also hier einmal der Gesetzestext, der ist ja nunmal Fakt!!!! Hatte auch anfangs Probleme, das zu raffen, hab auch festgestellt, dass ne Kollegin von mit das auch falsch beantragt hat, und keiner hats gemerkt und sie hat noch nen Fehler gemacht, bei ihr überschneiden sich die Elternzeiten von 2 Kindern um jeweils ein Jahr... Naja, man kann ja nicht alles wissen, daher hier mal ein Auszug aus dem Gesetzestext, ansonsten, für weitere Informationen, klicke hier:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/gesetzestext.htm#§4

§ 4
Beginn und Ende des Anspruchs

(1) Erziehungsgeld wird unter Beachtung der Einkommensgrenzen des § 5 Abs. 3 vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats (Budget) oder bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats (Regelbetrag) gezahlt. Für angenommene Kinder und Kinder im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1 wird Erziehungsgeld ab Aufnahme bei der berechtigten Person für die Dauer von bis zu zwei Jahren und längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres gezahlt.

(2) Erziehungsgeld ist schriftlich für jeweils ein Lebensjahr zu beantragen. Der Antrag für das zweite Lebensjahr kann frühestens ab dem neunten Lebensmonat des Kindes gestellt werden. Rückwirkend wird Erziehungsgeld höchstens für sechs Monate vor der Antragstellung bewilligt. Für die ersten sechs Lebensmonate kann Erziehungsgeld unter dem Vorbehalt der Rückforderung bewilligt werden, wenn das Einkommen nach den Angaben des Antragstellers unterhalb der Einkommensgrenze nach § 5 Abs. 3 Satz 1, 2 und 4 liegt und die Einkünfte im Kalenderjahr vor der Geburt nicht ohne weitere Prüfung abschließend ermittelt werden können.

(3) Vor Erreichen der Altersgrenze (Absatz 1) endet der Anspruch mit dem Ablauf des Lebensmonats, in dem eine der Anspruchsvoraussetzungen entfallen ist.

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OH!!! ICh war noch gar nicht fertig!!!!

hier noch der andere, der eigentliche Gesetzestext:

§ 16
Inanspruchnahme der Elternzeit

(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Elternzeit, wenn sie unmittelbar nach Geburt des Kindes oder nach der Mutterschutzfrist (§15 Abs. 2 Satz 2) beginnen soll, spätestens sechs Wochen, sonst spätestens acht Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren sie Elternzeit nehmen werden. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 1 angerechnet. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub, werden die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes und die Zeit des Erholungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 1 angerechnet. Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Der Arbeitgeber soll die Elternzeit bescheinigen.


So, das hatte zwar jemand vollkommen treffend schon beschrieben, aber ich denke, mit nem Gesetzestext fühlt man sich immer wohler.

LG
Christina + #baby (19. SSW)