kindesunterhalt; vater student, muss er zahlen?

huhu *wink*
zu meiner situation... bin mit dem vater meiner kleinen nicht mehr zusammen und er meint, ich würde sein leben zerstören, wenn ich ihn als daddy angebe. da er student is und meint, er müsse dann arbeiten gehen, nur damit er den unterhalt zahlen kann. ich dachte ich hätte mal gelesen, dass studenten nicht zahlen müssen (insofern sie eben kein geld verdienen)... d.h. dass ich so lange er noch student is eben unterhaltsvorschuss bekomme und er den dann aber zurückzahlen muss, wenn er dann einen job hat...
kennt sich heir jmd. mit so einer situation aus?? würde mich sehr über tipps freuen!
liebe grüsse von meinwunsch und würmchen et-3

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hallo "meinwunsch",

der vater eines minderjährigen kindes ist ihm zum unterhalt verpflichtet. auf diesen unterhalt kannst du nicht im namen des kindes verzichten, auch, wenn du meinst, auch so ganz gut klarzukommen.

der unterhlat wird im normalfall vom jugendamt festgelegt und zwar so, dass alle damit leben können. unterhalb einer bestimmtem grenze muss der papa nix zahlen, weil er ja einen selbstbehalt hat. in diesem fall springt die unterhaltsvorschussstelle für ihn ein. als vater hat er zwar eine gesteigerte erwerbsobliegenheit, aber er muss nicht seine eigene ausbildung gefährden, um den kindesunterhalt sicherzustellen. wenn er aber mit nem kleineren job wenigstens eine kleine zahlung leisten könnte, kann das JA ihn dazu "ermuntern".er muss das, was das JA Dir zahlt, in jedem fall zurückzahlen, wenn er nen "richtigen" job hat.

also: dein kind hat ein recht auf den unterhalt. und auch studenten können nebenbei arbeiten, wie deckt er denn jetzt seinen lebensunterhalt?

Luise

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er muss nicht zahlen, sofern dieses studium seine erste ausbildung ist. der vater meines sohnes hat auch ewig studiert, ist immer wieder vor dem vordiplom rausgeflogen und hat sich für was neues immatrikuliert und musste erst unterhalt zahlen, als er tatsächlich nicht mehr studiert hat. für die erste ausbildung ist der KV vom unterhalt befreit und du bekommst unterhaltsvorschuss.

gruß, liisa

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hallo meinwunsch,


solange der vater des kindes studieren geht braucht er kein unterhalt zahlen, das bekommst du dann von der unterhaltsvorschusskasse, natürlich nicht den vollen satz. hier in mülheim/ruhr bekomme ich für meine tochter unterhaltsvorschuss und zwar monatlich 127 € von eigentlichen 204 €.

ich habe dir dazu mal einen link beigefügt mit dem du hoffentlich etwas anfangen kannst. darin kannst du dich dann mal schlau machen bis zu wieviel € der vater des kindes neben dem studium und auch sonst verdienen muss das er den vollen unterhalt an dich für dein kind zahlen muss.

http://www.vaeterseiten.de/index.htm

klick dort einfach auf düsseldorfer tabelle 2005, weiter unten steht dann wieviel er verdienen darf etc..

achso ja, natürlich macht er wenn er kein unterhalt bezahlt beim jugendamt schulden die er später abbezahlen muss und dann bekommst du vom jugendamt die differenz die die dir vom kindergeld abgezogen haben, sprich 77 €(204€-127€).

ich hoffe dir damit ein wenig geholfen zu haben.


lieben gruß

bianca + lena *14.09.2004