Insolvenz,Unterhalt,neue Regelungen?

Hallo Ihr,
ich habe eine Frage,vielleicht wißt Ihr schon mehr darüber.

Also,mein Ex müßte ja Unterhalt für unsere 3 jährige Tochter bezahlen.
Er sagt zu mir,bzw. droht mir,bei einer Klage vor Gericht würde er den Unterhalt auf "null fahren",dazu muss ich sagen,er ist in der Insolvenz mit Schulden vor der Ehe,wir sind bereits geschieden.
Nun behauptet er ,er hätte einen Selbstbehalt von 990,00 € und könnte dann noch eine Kilometerpauschale von 30 Cent pro Kilometer draufschlagen.
Verdienen tut er ca. 1500,00 €netto.
Er fährt ca 100 km insgesamt zur Arbeit und zurück.
Verbraucht aber niemals 600,00 € Fahrgeld,denn das würde bei 30 Cent pro Kilometer rauskommen.
Im Schnitt lag er bei der Hälfte ,also 300,00 €.
Das soll sich aber alles geändert haben mit dem Kilometergeld,angeblich seit dem 01.11.2005.Weiß jemand was darüber?
Auch das er nie an seine Gläubiger was zahlen mußte,macht mich bei dem Nettogehalt stutzig.
Kennt sich jemand mit Insolvenz aus?

Eure Antworten würden mir echt helfen.
Kann ich mich im Internet noch schlau machen,wenn ja wo?

Liebe Grüße Chaelyn#kratz

1

Guten Abend Chaelyn :-)

Da irrt Dein Ex aber.
Der macht sich ja leicht.

Soweit ich weiß liegt der Selbstbehalt bei 790 €
Jedenfalls ist es hier in Hamburg so,
soweit ich informiert bin.

Außerdem geht der Unterhalt Euer Tochter vor den Schulden,das wurde im letztem Jahr gesetzlich so fest gelegt.
Bei einem Verdienst von 1500 € monatlich muss er bestimmt wenigstens den Mindestsatz von knapp 180 -190 € monatlich zahlen.

Gehe zum JA und nimm Dir einen Beistand und der regelt die Sache ansonsten für Dich.
Im Härtefall bekommst Du Unterhaltsvorschuss und die Schulden gehen Deinen Ex-Mann zu Lasten.

Drücke Dir die Daumen und lass Dich von Deinem Ex in der Sache nich nen Bären aufbinden.

Alles Gute und viel Erfolg in der Sache,
Nine #sonne

#stern Julian (8), Sarah (5), Emilia Marie (7 Monate) #stern

2

Er fährt ca 100 km insgesamt zur Arbeit und zurück.
Verbraucht aber niemals 600,00 € Fahrgeld,denn das würde bei 30 Cent pro Kilometer rauskommen.

typisch Frau. Du rechnest nur den Sprit. Reifen halten ewig und die Bremsbelege benutzt man auch min. 100 Jahre. Die Inspektion beim Auto sind 28 Jahre gratis. Und der Ölwechselnach 10000 Km. ( 100km *20 = 2000 das mal 5 = 10000) also alle 5 Monate den zahlt ja die Oma.
Mal abgesehen von der Wertsteigerung, die das Auro ja jedes Jahr bekommt. So ist die Grotte ja nach 10 Jahre und 200000 Km auf dem Tacho etwa 5 mal so viel wert, wie der Wagen bei der Neuanschaffung.
P.S. die D-dorfer Tabelle ist nicht Gesetzbindend. Sie ist eine Richtlinie.
Nicht jeder Mann hat den gleichen Selbstbehalt.
#kratz

3

Er irrt. Das geht so nicht. Der Selbstbehalt ist bei Unterhaltspflicht gegenüber Kindern geringer.

Die Fahrtkosten werden maximal bis zu der Höhe anerkannt, die eine Fahrkarte kosten würde und das auch nur, falls ein Umzug an die Arbeitstelle unzumutbar wäre.

Nimm Dir eine versierte Anwältin, die die Rechte Deines Kindes durchsetzt.

Gruß

Manavgat