oh gott, werde ich jetzt mit Handschellen abgeführt?! Habe vergessen uns umzumelden beim Amt...

#schock #schock #schock #schock


gestern ist mir fast das Herz stehgeblieben, als mein Mann mal endlich wieder seinen Perso haben wollte #schock

Er gab ihn mir vor 4 Monaten als wir zwei Häuser weitergezogen sind. Damit ich uns ummelden kann.

Und was soll ich sagen, ich habe es vergessen #heul

Jetzt fahr ich Montag zur Verbandsgemeinde, aber was machen die dann mit mir #kratz, wenn ich sage wir wohnen schon seit 4 Monaten dort #schock Zerreissen die mich dann in der Luft, rufen die die Polizei und ich werde weggesperrt #schock #gruebel

Man man, ich habe es ehrlich vergessen, das ging im ganzen Stress unter...

Wer kann mir dazu was sagen...hier handelt sich ums Umelden, bin zwei Häuser weitergezogen also es muss nur die Hausnummer geändert werden.

Verzweifelnde Grüße
Katrin

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*grins*

eine Chance gibt es noch, der sofortigen Festnahem den darauf stehenden 7 Jahren Zuchthaus zu entgehen:

Sag einfach, Ihr wärt erst kürzlich umgezogen.....

Kürzlich ist ein deeehnbarer Begriff ;-)

Ich glaube, das interessiert die bei Einwohnermeldeasmt gar nicht so sehr, sofern Ihr nicht per Haftbefehl gesucht werdet


LG und bleib #cool

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Hallo Katrin,

ich kann nur sagen, wie es beim Einwohnermeldeamt in Osnabrück ist: Wer länger als 1 Monat braucht, um sich umzumelden (Gesetz ist 1 Woche), wird mit einem Bußgeld dafür bestraft! In welcher Höhe, weiß ich leider nicht. Ich habe mir von der netten Dame am Schalter sagen lassen, dass es bis zu 500 Euro sein können #schock.

Also: Lieber einmal lügen.

LG
Saskia

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Hallo Katrin ,
ab und zu darf man schon eine Notlüge gebrauchen.
Wer von der Verwaltung will den nachprüfen , wann ihr umgezogen seit .
Also mache es so wie es dir hier einige User anbieten . Soviel Leute können sich nicht irren.
Gutes Wochenende und schlafe ruhig , du bist ja vorige Woche erst umgezogen, oder ?

liebe Grüße
Kabama44

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Ich habe jetzt mal in Finanzen und Beruf nach einer Verwaltungsfachangestelltn geschrieen, und auf diesen Thread aufmerksam gemacht

#kratz

oh gott, wo ist mein Baldrian

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In den länderspezifischen Meldegesetzen sind die Fristen geregelt, innerhalb derer man sich umgemeldet haben muss. In Rheinland-Pfalz ist das eine Woche, soweit ich weiß.

Verbaselt man das, ist das eine Ordnungswidrigkeit und KANN mit Bußgeld belegt werden. Wird es in aller Regel aber nicht, weil Verwaltungsaufwand zu hoch. Nur, wenn der begründete Verdacht besteht, dass jemand aus Absicht mit der Ummeldung geschlurt hat, dann kann es bitter werden. Vater mit Unterhaltspflicht etwa, den schon X Stellen suchen und für den schon X Anfragen aus dem Melderegister vorliegen zum Beispiel.

Christine

P.S. Auszug aus dem Meldegesetz RlPf:

§ 36 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. sich für eine Wohnung anmeldet, die er nicht bezieht, oder für eine Wohnung abmeldet, in der er weiterhin wohnt,

2. a) entgegen § 13, § 22 Abs. 1 oder 2, § 25 Abs. 1 Satz 2, § 26 Abs. 1 bis 3 oder § 28 Abs. 1 Satz 2 seine Meldepflicht oder seine Pflicht zur Vorlage eines Identitäts­dokuments,

b) als Wohnungsgeber oder als sein Beauf­tragter entgegen § 14 Abs. 2 Satz 1 seine Mitwirkungspflicht,

c) entgegen § 16 Abs. 4 Satz 2 und 3 seine Mitteilungspflicht über eine Änderung der Hauptwohnung

nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt,

3. entgegen § 19 eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt,

4. als Leiter einer Beherbergungsstätte oder als sein Beauftragter entgegen § 27 Abs. 3 Satz 1 die besonderen Meldescheine nicht oder nicht vollständig bereithält, vorlegt oder übermittelt,

5. als Leiter einer Einrichtung im Sinne des § 28 Abs. 1 oder als sein Beauftragter entgegen § 28 Abs. 3 Satz 1 die aufgenommenen Personen nicht unverzüglich in ein Verzeichnis einträgt oder entgegen § 28 Abs. 3 Satz 3 den zuständigen Behörden eine Auskunft aus dem Verzeichnis nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt.

(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer

1. unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen die Erteilung einer Melderegisterauskunft nach § 34 Abs. 2 oder 3 zu erwirken,

2. vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 34 Abs. 4 oder § 35 Abs. 1 Satz 5 oder Abs. 2 den Inhalt einer Melderegisterauskunft für einen anderen als den angegebenen Zweck verwendet.

#aha (3) Die Ordnungswidrigkeit #aha kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro und in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.

(4) Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungs­widrigkeiten ist die Meldebehörde"

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Es ist tatsächlich so, dass wenn man sich zu spät bzw. gar nicht an- ab oder ummeldet ein Bußgeld bis zu 500 € zahlen muss.

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Mir ist auch so ergangen, bei mir war es noch länger, fast 1 Jahr. #hicks Beim Ummelden habe ich dann letzten Monat angegeben. War kein Problem, ich schätze im Normalfall wird das nicht überprüft.

Ist bereits über 4 Jahre her, denke ich bin damit durchgekommen. Wenn nicht sehen wir uns in Reutlitz. ;-)

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Hallo!

Keine Panik!

Du kannst es entweder so machen, wie hier bereits empfohlen - ein bißchen schummeln (wenn dem EMA nicht bereits aufgefallen ist, daß ihr schon länger umgezogen seid - zB. durch unzustellbare Post, fällt das auch dann nicht auf).

Oder du bist ehrlich - nach 3 Monaten musst du 10 € zahlen, nach 6 20€. Das nennt sich dann Verwarngeld. Bußgeld (das sind dann die höherern Summen) kommt erst, wenn du über ein Jahr "geschlunzt" hast.

Also, nur Mut - die Amtsschimmel werden dir schon nicht den Kopf abbeißen. :-)

LG
Edea, Ex-Einwohnermeldeamt :-p

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Schau mal hier,du bist also nicht die einzigste*gggg

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=19182

LG SAnny#katze