Auf Unterhalt verzichten! Wie?

Hallo,
ich bin in der 20. ssw schwanger und mein Freund möchte auf gar keinen Fall Vater werden. Ein Kind, davon will er nichts wissen. Wir werden uns wohl trennen.
Ich möchte keinen Unterhalt für meinen Kleinen von Ihm, wie kann ich das umgehen? Kann ich ihn dennoch in der Geburtsurkunde als Vater eintragen lassen? Ich möchte, dass sich das Jugendamt aus unserer "Familie" heraushält, zumindest so lange ich es kann, will ich es auch alleine schaffen. Wenn er das Kind nicht will und dann von mir nichts mehr wissen möchte, weil ich es bekomme, dann möchte ich auch finanziell von ihm nichts haben.
Kann ich das so einfach umgehen, wenn dann wie?
Wäre für schnelle Antworten sehr dankbar.

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Warum sollte sich das Jugendamt denn "nicht aus eurer familie raushalten"?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du auf Unterhalt verzichten kannst, wenn du ihn als vater eintragen lässt, das Kind aber bei dir aufwächst.

Denn dein kind hat das Recht darauf und er als der vater die Pflicht.

Warum willst du ihn denn dann in der geburtsurkunde eintragen lassen?

Ich denke schwierig wird es "natürlich" in dem Moment, wenn du in irgendeiner Weise "unterstützung" beantragst, aber partout kein Unterhalt für dein Kind annimmst. Denn klar ist, dass man sich dann ganz sicher "einmischen" wird, denn warum sollte aus der Kasse gezahlt werden, nur weil jemand kein geld von Ex annehmen möchte?

Nun um ganz sicher zu gehen, würde ich anonym beim Jugendamt anrufen.

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Hallo!

Kannst du denn das Kind alleine ernähren? Wenn ja, ist ja alles gut.
Wenn nicht, du also Anträge beim Amt stellst über Hartz IV oder so etwas, wird der Unterhalt des Vaters immer angerechnet, oder das Amt holt sich das Geld von dem Mann zurück. Einfach schwängern und dann nicht damit zu tun haben wollen, ist nicht.

Möchte noch anmerken, dass ich mich sehr gewundert habe, dass du den KV noch als deinen Freund bezeichnest und "wir werden uns wohl trennen". Warum ist das denn nicht schon längst geschehen?
Wie lässt du dich denn behandeln? Naja, deine Sache.
Auf alle Fälle alles Gute
Yvonne 35.SSW + Boy 5 J.

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Hallo Anne,

bist du dir sicher dass du das wirklich (nicht) willst?
Meine Situation ist etwas ähnlich.
Hatte nach langer Zeit wieder einen Freund. Ich habe immer mit Pille verhütet und in neuen Beziehungen bis zu diversen Tests auch mit Kondom.
Jedenfalls haben wir letztes Jahr an meinem Geburtstag alleine angestoßen mit Wein. Den Rest kann man sich ja denken. Tja verliebt und unvorsichtig.
Ein paar Tage später hat er die Beziehung beendet bevor sie angefangen hat.
Knapp einen Monat später fand ich raus dass ich schwanger bin. Ich hab ihn angerufen und ihm das prompt gesagt, denn der "Vater" hat ja ein Recht drauf. Jedenfalls sagte er ich solle abtreiben und "ER" wolle das Kind nicht. Ich habe ihn zum Teufel geschickt und gedacht "Jetzt erst Recht". Mag für manche gemein klingen, aber wenn er mit meinem Kind nichts zu tun haben will, dann soll er wenigstens dafür "bluten"!
Mein neuer Freund, der sich tierisch auf unser kleines freut unterstützt mich da auch in jeder Hinsicht.
Ich würde es mir echt überlegen. Willst du den Kindsvater so davon kommen lassen? Ich meine das Geld ist ja nicht für dich sondern für dein/euer Kind.

Wenn du das umgehen willst, dann schreib "Vater unbekannt" fertig.

Alles Gute trotzdem für deine Schwangerschaft

Ganz liebe Grüße
Alex+#baby29ssw

P.S. nicht das jetzt welche denken ich will den "Vater" nur ausnutzen. Nein bestimmt nicht. Würde es auch ohne Unterhalt meistern, aber ich sehe es nicht ein.

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Du kannst _nicht_ gleichzeitig den Vater angeben und auf den Unterhalt verzichten!
Du bist als Mutter nicht berechtigt, auf Geld, das Deinem Kind zusteht zu verzichten.
Wenn Du den Vater nicht angibst, sieht die Sache natürlich anders aus.
Warum willst du ihn angeben, wenn Du eigentlich mit ihm nichts mehr zu tun haben willst??
Was sagt der Erzeuger denn dazu? Will er angegeben werden? Will er zahlen? Will er Umgang mit dem Kind?
(Ich habe Dir da übrigens die österreichscieh Rechtslage erzählt, meist unterscheidet sich diese aber im Familienrecht nicht so gravierend....wenn doch, bitte um Korrektur!)

LG Sybille

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Hallo,
danke für Eure Antworten. Ich bin glücklicher Weise zumindest nicht absehbar davon betroffen irengdwelche Forderungen außer den normal üblichen als Mutter bei Ämtern zu beantragen. Da ich in einem festen Anstellungsverhältnis stehe und durchschnittlich gut verdiene, dazu das Kindergeld, damit kann ich schon leben und auch mit dem Kleinen. Ich glaube als Alleinerziehende bekommt man auch etwas mehr Elterngeld bzw. Mutterschaftsgeld wie man mir sagte. Das dürfte jedenfalls im überschaubaren Rahmen kein Problem werden.

Ihn als Erzeuger in der Geburtsurkunde zu schreiben ist mir schon wichtig, denn das ist er nunmal und das soll auch mein Kind schwarz auf weiß haben, wenn ihr versteht was ich meine. Mein Kleiner ist nicht von irgendwem gezeugt worden sondern von ihm in einer über dreijährigen Beziehung und nicht bei einem kleinen Abenteuer. (bitte nicht falsch verstehen)

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Also, ich war mal in derselben Situation und wollte auch, auf den Unterhalt verzichten. Ich bin froh, das ich es nicht getan habe.
Grundsätzlich ist es so, das die einzige Möglichkeit die du hast, die ist, keinen Vater, also VATER UNBEKANNT in der Geburtsurkunde anzugeben. Das finde ich fürs Kind aber nicht besonders schön, denn auch wenn wir 2006 haben ist es doch immernoch irgendwie ein Makel. Vorallem unbekannt klingt als wenn du....naja......
Da hast du die Möglichkeit Unterhaltsvorschuß zu bekommen und kannst später immernoch die Vaterschaft feststellen lassen.
Besser finde ich es aber, die Vaterschaft feststellen zulassen und das Geld ggf. für deinen Zwerg gewinnbringend anzulegen. Kinder kosten viel mehr als man denkt.
Und ich finde auch du sollest es dem Mann nicht zu leicht machen sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Inwiefern sich das JA bei dir einmischen sollte, weiß ich nicht. Ich hab da nur sehr wenig Kontakt gehabt. Warum auch??? Du kannst da höchstens ne Beistandschaft für den Unterhalt einrichten oder UVG beantragen. Aber dafür gibst du halt nen Antrag ab und fertig.

Lg mani

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Hallo,

auf Unterhalt für Dein Kind kannst DU nicht verzichten. Die einzige Person, die verzichten könnte wäre das Kind und da es logischerweise noch nicht volljährig ist, gibt es keine Möglickeit. Wenn Du es nicht einforderst, dann das Jugendamt bzw Sozialamt. (war bei meiner Schwester so) Die einzige Möglichkeit ist, "Vater unbekannt" in der Geburtsurkunde, dann keine Rechten sowie auch keine Pflichten.

Versuche im
Sinne von Deinem Kind zu handeln und nicht nur in Deinem Sinne. Es ist nämlich NICHT Unterhalt f. Dich (auf Den kann man z. B. bei einer Scheidung verzichten), sondern der Unterhalt f.DEIN Kind.

WEnn Du es Dir leisten kannst lege es auf ein Sparbuch und Dein Kind kann dann wenn es erwachsen ist, selbst entscheiden.

lg.
Janti

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Wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt, dann hat das Kind keinen Unterhalts- oder Erbanspruch. D.h. niemand kann ihn zwingen für Dich oder das Kind zu zahlen. Er kann dann aber auch nicht in der Urkunde stehen, denn dazu muss er die Vaterschaft anerkennen. Solange Du kein Geld und keine Hilfe vom Jugendamt in Anspruch nimmst (also z.B. Unterhaltsvorschuss) ist denen sch**egal, ob er zahlt oder nicht. Von sich aus mischen die sich nicht ein, denn es ist Dein Problem, wie Du das Kind finanzierst. Sobald Du aber staatliche Unterstützung in irgendeiner Form (abgesehen von Kindergeld, das Du auf jeden Fal bekommst) möchtest, werden die sich erstmal an den Vater wenden.

Ich habe keine Ahnung, wie Du Dein Kind finanzieren möchtest, aber überleg mal genau, was für Dein Kind das beste ist. Stolz zu haben ist das eine, aber ob das Deinem Kind zugute kommt, ist das andere.

Und warum willst Du ihn dann überhaupt in der Geburtsurkunde eintragen lassen, wenn Du eh nichts von ihm willst, nicht einmal Unterhalt für Kind? Konsequent finde ich das nicht gerade...

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Hallöchen Thirdstar!!

Also wenn du Hartz4 beantragst und Gelder vom Amt beziehst dann kommst du nicht drumrum, ob du Deinen "Freund" nun eintragen lässt oder nicht. Das Amt verlangt von dir dass Du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragst, ob du das möchtest oder nicht.

Aber wenn du irgendwie deinen Lebensunterhalt selber verdienst dann kann dich keiner zwingen Geld vom Erzeuger einzufordern.

Liebe Grüsse #klee