insolvenz und steuererklärung

hallo ich habe mal eine frage und zwar gehts um folgendes.
mein mann ist seit fünf jahren in insolvenz.
damals waren wir noch nicht verheiratet.
im august 2010 haben wir geheiratet.
jetzt ist meine frage,was passiert mit dem steuerbescheid??
er hat seit jahren erstmals wieder den bescheid nach hause bekommen worin steht das er mehr al 2000euro erstattet bekommt.
bislang ist jedes jahr die steuererklärung an de3n treuhänder gegangen.
post hat er auch vom gericht erhalten das die wohlverhaltensphase läuft.
ich blick bei dem ganzen nicht durch..
hat mein mann jetzt das recht auf das geld.
habe gelesen das steuererklärungen nicht in die insolvenz fließen dürfen und man das recht auf das geld hat.
kann mir jemand weiter helfen??

1

Hallo

Also ich weiß jetzt nicht, habt ihr die Steuererklärung zusammen gemacht oder ist es nur die von deinen Mann.

Ich weiß es von mir meine Steuer bekommt der Insolvenzverwalter.
Aber wie es ist wenn ihr sie zusammen gemacht habt kann ich nicht sagen.

Gruß

5

<<Ich weiß es von mir meine Steuer bekommt der Insolvenzverwalter.
Aber wie es ist wenn ihr sie zusammen gemacht habt kann ich nicht sagen. >>



Was für ein Blödsinn. Der Insolvenzverwalter darf solche Auszahlungen NUR einbehalten, wenn du dich NOCH NICHT in der Wohlverhaltensperiode bist!!

6

das kann natürlich sein.

Es war aber so das ich einmal meine Steuer abgeben mußte.
Aber dannach nicht da ich dann nichts bekommen habe wegen Elternzeit!

2

Hallo,

mich verwundert dein Posting.

Wenn ihr "schon" Post bekommen habt, das ihr euch in der Wohlverhaltensphase befindet, bzw dein Mann, WANN habt ihr das denn bekommen, wenn die Insolvenz schon seit 5 Jahren läuft?

Fakt: Wenn dein Mann sich in der Wohlverhaltensphase befindet, geht die Steuererstattung ohne wenn und aber an ihn! NICHT an den Treuhänder.

Wenn ihr Schulden beim Finanzamt habt, wird aufgerechnet, aber ab WVP steht eine Erstattung deinem Mann zu.

3

ja die post kam am 14.02.2011
die post vom finanzamt kam heut..
in der post vom gericht steht :
nachdem der beschluß über die ankündigung der restschuldbefreiung rechtskräftig ist wurde das insolvenzverfahren mit dem beschluß vom heutigen tag aufgehoben..
usw...

4

Ich versteh da was nicht. Ist er noch in Insolvenz oder aber nicht?

Insolvenzantrag abgeben, Amtsgericht reagiert. Verfahren eröffnet. Dauer ca. 1 Jahr (idR), dann Ankündigung RSB meist einhergehend mit "du bist jetzt in der WVP"....ca.6 Jahre später alles durch.

Ist er jetzt schuldenfrei, oder ist er nun in der WVP?

Wäre er schon durch, das heißt schon ca. 4-5 Jahre in der WVP gewesen, hätte ihm jedes Jahr die Erstattung zugestanden. Es sei denn, wie gesagt, er hätte Schulden dem Finanzamt gegenüber gehabt, die dürfen während der Insolvenz aufrechnen.

weitere Kommentare laden
9

Hallo,

das kommt ja auch drauf an, ob Du auch Steuern gezahlt hast. Falls ja wäre es von Vorteil die Ertsattung nach 268 AO (glaub ich war´s) aufteilen zu lassen. So wüürdet Ihr nicht alles abgeben müssen....... Dein Anteil (prozentual) würde Dir erstattet werden.

Unter bestimmten Umständen ist es auch günstig, sich getrennt veranlagen zu lassen. Gerade im Jahr der Eheschließung kann man ja wählen, ob getrennte, besondere oder Zusammenveranlagung.

LG