Frau hat Termin bei Jobcenter bekommen und ist schwanger, frage?

Unser Sohn wird jetzt Anfang Juni 1 Jahr daher hat meine Frau ca. 1 Woche später einen Termin beim Jobcenter bekommen, weil ja ihre Elternzeit um ist.

Sie ist jetzt aber in der 5. Woche schwanger und muss sich schonen da sie in Oktober letzten Jahr eine Fehlgeburt hatte, wenn sie Arbeit hätte dann wäre sie jetzt auch krank geschrieben deswegen.


Muss sie ihrer Fallmanagerin sagen das sie wieder schwanger ist?
Es geht nämlich um eine Eingliederungvereinbarung, falls sie nämlich ein 1€ Job bekommt, daher die frage.

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Naja, "schonen" heißt ja erstmal noch nicht, dass sie 24/7 im Bett bleiben muss.
Wenn es gar nicht geht, kann man seinen Fallmanager auch anrufen und darum bitten, den Termin zu verschieben.

Wenn sie eine Arbeitsgelegenheit (also 1-Euro-Job) bekommen würde, müsste sie der Arzt dafür ja auch krankschreiben, oder? Also irgendwann wird sie es ja eh bekannt machen müssen.

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Zum Termin wird sie schon gehen, aber muss sie gleich beim Termin sagen das sie schwanger ist, oder würde es ausreichen wenn dann der MUtterpass vorliegt.

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Wer soll denn in der Zeit das 1jährige betreuen? Habt ihr einen Krippenplatz?

Wenn sie arbeitsunfähig ist muß sie sich krankschreiben lassen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muß dem Jobcenter vorgelegt werden, genauso, als wäre das Jobcenter der Arbeitgeber.

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Na wenn dann Krippenplatz das ist bei uns im Ort nicht so schwer wir brauchen nur zum Jugendamt gehen das wir einen brauchen bzgl. Arbeit und schwupp ne woche später oder auch eher ist ein Platz da, wir leben im tiefsten Osten, hier ist es nicht so problematisch einen zu kriegen.

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Hallo

ersteinmal würde ich zu dem Termin gehen und Ihrer Fallmanagerin sagen das Sie erneut Schwanger ist. Sie ist auch nur ein Mensch und macht Ihre Arbeit.

Wobei ich der Meinung bin das Sie bis Euer Kind 3 ist das Kind betreuen kann. Habt ihr eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind, wenn nein, könnte man Sie auch nicht Vermitteln wegen fehlender Betreuung.


liebe grüße
mama2003-2009

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#pro

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"wenn sie Arbeit hätte dann wäre sie jetzt auch krank geschrieben deswegen. "

Wenn sie sich derart schonen muss, dass sie nicht arbeiten kann (also auch keinen 1 Euro Job machen), dann muss sich sich auch bei Arbeitslosigkeit krank schreiben lassen. Sie hat die selben Pflichten, wie bei einem normalen Arbeitgeber auch.

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Wie das Kind ist 1 Jahr alt und sie soll nen EEJ machen, oder ne EGV unterschreiben ?

Über solche Scherze kann das Jobcenter nachdenken wenn das Kind 3 Jahre alt ist und nicht 1 Jahr.

Darüber hinaus Eingliederungsvereinbarungen unterschreibt man nicht, soll das Jobcenter sie ruhig als ersetzender Verwaltungsakt erlassen, den Richter wirds in diesem besonderen Fall hier besonders erfreuen.

Was den Termin angeht, soll sich die entsprechende Bescheinigung (Bettlägrigkeitsbescheinigung) vom Frauenarzt ausstellen lassen, gleich ne Kopie vom Mutterpass dazu legen und alles schön nachweislich zustellen lassen, dann hat das Jobcenter auch gleich den Termin ab wann sie den Schwangerenmehrbedarf zu überweisen haben.



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Woher nimmst Du denn die Bettlägerigkeit und das Wissen, dass die Frau des TE nicht arbeiten möchte?

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Dir das zu erklären, so dass Du es mit Deinem Hass gegen alle ALG II Bezieher, auch begreifen würdest, würde an dieser Stelle zu lange dauern und den Maximalbuchstabenrahmen sprengen.

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Welchen Grund gibt es, für einen ALG2-Empfänger eine weiteres Kind

hinter her zu schieben


wenn das erste gerade mal ein Jahr alt ist? Ihr hattet es sicher eilig - wie sonst ist die Fehlgeburt im Oktober!, also 4 Monate nach der letzten Geburt zu erklären?

Im übrigen bedeutet schwanger nicht krank und um Deine Frage zu beantworten: man muss weder der ARGE noch einem Arbeitgeber eine Schwangerschaft mitteilen, egal zu welchem Zeitpunkt.

Gruß

Manavgat

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Das ist aber nicht nur bei Arbeitslosengeld beziehenden Menschen der Fall. Passiert doch auch so öfter. Eine ehemalige Bekannte von mir versucht sich auch als "Kaninchen" Die ist auch spätestens 3-6 Monate nach dem ersten wieder schwanger ;) Such dir also einen alten, am besten wohlhabenden Knacker, mach das ein paar Jahre, und du musst nie wieder arbeiten gehen. Abgesehen davon, dass diese Frauen meistens eh noch nie wirklich arbeiten waren.

Aber es funktioniert und irgendwo muss der Nachwuchs ja her kommen.

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warum sollten ALG2-Empfänger nicht die gleichen Rechte haben wie alle anderen auch? Ob es sinnvoll ist in diesem Fall direkt wieder schwanger zu werden sei dahin gestellt aber die Tatsache ALG2 Empfänger zu sein bedeutet nicht, dass man seine Familienplanung vom Amt absegnen lassen müsste.
LG Luise

P.S. Es könnte ja auch die Überlegung "wir möchten ein zweites Kind, machen es schnell dann kann ich schneller wieder voll arbeiten" dahinter stecken...

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"wenn sie Arbeit hätte dann wäre sie jetzt auch krank geschrieben deswegen. "

Du weißt aber schon, dass man auch bei Jobcenter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen soll?!

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__56.html

Und ja: Sie ist eine "erwerbsfähige Leistungsberechtigte".

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"Und ja: Sie ist eine "erwerbsfähige Leistungsberechtigte". "

Vermittelbar aber auch nur wenn sie das will, sollte man fairerweise dazuschreiben.

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Ist das Euer Hobby?

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als ich schwanger war, wurde mein 1 euro job sofort abgelehnt weil sie die richtlinien nicht einhalten können. ich würde die karten auf den tisch packen evtl gleich mit bescheinigung vom arzt das bettruhe oder schonung angesgat ist