Elternzeit beantragen - Frage hab...

hi,

mache gerade das schreiben an meinen AG fertig. möchte erstmal 2 jahre elternzeit beantragen, weiß aber dass ich mit sicherheit schon nach 1 jahr wieder arbeiten gehen möchte und werde.

habe nur mal gelesen, dass man immer mind. 2 jahre beantragen soll.
muss ich denn jetzt noch schriftlich festhalten, dass ich mir das zweite jahr vorbehalte? also irgendwie formulieren, dass ich auf jedenfall nach einem jahr wieder da bin (arbeitsmäßig). also wisst ihr wie ich meine? #augen sorry, weiß nicht so richtig wie ich es ausdrücken soll.

hat vielleicht jemand unter euch auch 2 jahre beantragt mit dem wissen erstmal nur eins zu machen und wie habt ihr das dann genau geschrieben?

also mit meinem chef ist jedenfalls schon ausgemacht, dass ich ca. nach nem jahr wieder da bin - also mündlich zumindest. und ich dann so teils-teils von zuhause aus arbeite und den anderen teil auf arbeit sein werde.

lg dani

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Hallo,
ich hab es so gemacht, dass ich erst mal ein Jahr beantragt habe, danach werde ich auch wieder arbeiten, und zwar in Teilzeit während der Elternzeit. Ich hab das beim ersten Kind auch so gemacht und habe dann ein paar Wochen vor Ablauf der Elternzeit die Verlängerung der Elternzeit beantragt. Das war bei mir problemlos möglich (bin allerdings Beamtin und weiß nicht, wie das bei anderen Arbeitgebern ist).
Liebe Grüße

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und hast du dann den antrag auf teilzeit während der elternzeit in nem extra schreiben beantragt oder direkt im ersten gleich mit festgehalten?

ich muss dazu sagen, noch arbeite ich nicht vollzeit. ich glaube dann ist es auch quatsch einen antrag auf teilzeit während der elternzeit zu beantragen oder?

weiß aber, dass mein chef so schnell wie möglich mich in vollzeit einstellen möchte.

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Hallo.

Ich würde 2 Jahre beantragen (mit genauem Datum) und rein schreiben dass du innerhalb der Elternzeit ab dem ..... (Datum) Teilzeit arbeiten möchtest. Stundenzahl würde ich auch angeben.

LG angel

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Also ich habe gelesen, das du dann schreiben solltest, das du 2jahre elternzeit willst aber vorraussichtlich nach dem ersten jahr Teilweise wieder kommen möchtest. ich weis aber nicht mehr genau wo ich es gelesen hatte, aber man soll es wohl schriftlich machen

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Du bist gesetzlich verpflichtet festzulegen, welche Zeiten du in den nächsten 2 Jahren als Elternzeit nimmst.

Sprich, sagst du jetzt, du nimmst nur eines, heißt das, dass zweite Jahr arbeitest du wieder normal. Das ist ja nicht das, was du willst.

Also meldest du (denn man beantragt nicht!) Elternzeit für zwei Jahre an und schreibst dazu, dass du voraussichtlich im 2. Jahr Teilzeit in Elternzeit (bis 30h/Woche) arbeiten möchtest.