Steuerklassenwechsel nach Geburt des Kindes

Hallo ihr lieben...

hab da auch ne dringende Frage und hoffe das mir hier jemand vielleicht weiterhelfen kann. Und zwar haben mein Mann und ich letztes Jahr im Juli geheiratet und sind ( aufgrund des fast gleichen Gehaltes in Steuerklasse IV gewechselt ). Nun bin ich schwanger ( 2 Wochen noch bis zum Termin ) und wir haben die heiße Diskussion ob wir nach der Geburt unseres Kindes, die Steuerklasse meines Mannes in III ändern sollten.
Dann haben wir im Netz gelesen, dass eine Änderung der Steuerklasse nur 1x im Kalendarjahr möglich wäre. Ginge das dann überhaupt Anfang Juni mit dem Wechsel.
Zweite Frage wäre, dass wir mal beim Steuerrechner geschaut haben was er für einen Nettolohn bekommen würden bei Kind und Steuerklassenänderung, da kamen wir wieder ins Grübeln, was genau muss man jetzt beim Freibetrag eingeben. Den Kinderfreibetrag minus das Kindergeld?
Ehrlich mit den Finanzen ist es mal echt nicht leicht, aber man muss ja schon so langsam wissen, mit wieviel Geld man später rechnen muss.
Vielen Dank jetzt schonmal für die evtl. kommenden Antworten.

LG Astrid:-D

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Guten Abend,

ich würde mich da professionell (Steuerberater) mal beraten lassen.Wir haben die Steuerklassen direkt nach der Geburt unserer Zwillinge gewechselt (das ging auch im April noch). Damit sind wir aber im Folgejahr böse bei der Steuererklärung überrascht worden, denn wir mussten viel nachzahlen wegen dem höheren Elterngeld...

Im Endeffekt hätte ich wohl besser monatlich mit weniger gelebt und hätte dann was zurückbekommen.

LG Daggi

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Danke für die Antwort... dann werden wir wohl deinen Tip nachgehen und uns proffessionell beraten lassen...

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Hallo Astrid,
im Ggs zur Vorschreiberin bin ich nicht der Ansicht, daß Euer Fall dermaßen kompliziert liegt, daß nur ein Steuerberater da durchblickt :-p
1. Klar könntet Ihr zum Juni die Steuerkombi in III/V ändern. Wo sollte da ein Problem liegen? Es ist schließlich der erste Wechsel in diesem Kalenderjahr. Wir haben exakt dasselbe im Januar gemacht (Kind kam Anfang Februar). So haben wir durch Steuerklasse III beim nunmehr Alleinverdiener, Elterngeld und Kindergeld eher noch mehr Netto als vor der Geburt.
2. Im Steuerklassenrechner gibst Du 1,0 Kinderfreibeträge ein. Also das funktioniert ja folgendermaßen: Pro Kind bekommst Du einen gewissen Steuerfreibetrag. Durch den ergibt sich eine Steuerersparnis. Die wird aber mit dem Kindergeld verrechnet. Wenn Ihr viel verdient, ist die Steuerersparnis groß, mehr als das Kindergeld, dann wird sozusagen das Kindergeld wieder davon abgezogen. Wenn Ihr wenig verdient, ist die Steuererparnis kleiner als das Kindergeld und Ihr behaltet einfach das Kindergeld statt der Steuerersparnis. Wie auch immer, dieser Steuerrechner berücksichtigt das bereits so daß Du da nichts mit dem Kindergeld eintragen oder abziehen mußt (na, wenn er was taugt jedenfalls).

Was ich Dir ansonsten empfehlen würde, ist, gleich Anfang 2012 mal grob durchzurechnen (Elster-Programm), ob Ihr evtl 2012 ein bisschen nachzahlen müßt, das könnte wegen EG-Bezug und Steuerklasse III sein (muss aber nicht). Weil dann habt Ihr noch genug Zeit, entsprechend Geld auf die Seite zu legen, bis Ihr Ende Mai die Steuererklärung abgeben müsst und dann der Bescheid kommt.
LG und alles Gute