Frage Umgangsrecht

Hallo

habe mich eben erst von meinem Freund getrennt unser Sohn ist 2,3 Jahre alt.

Jetzt zur Frage,mein Ex möchte zum Jugendamt weil ich unseren Sohn nicht bei ihm schlafen lasse.

Kann das Jugendamt,das von mir verlangen??

Ich habe das alleinige Sorgerecht,er kann seinen Sohn sehen wann immer er möchte und uns auch jederzeit Besuchen und dann bei uns übernachten.

Ich bin halt einfach der Meinung das ein kind mit 2 Jahre noch zu klein ist um woanders zu schlafen,das gilt auch für Oma und Opa.


Danke Lg #danke

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Er ist der Vater....Klar hat er ein Recht auf die Übernachtung, die Kleine meines Mannes war 1,5 bei der Trennung und schlief von anfang an da....

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Mit 2 ist er weder zu klein um bei Oma und Opa zu übernachten ,noch beim Vater.

,er kann seinen Sohn sehen wann immer er möchte und uns auch jederzeit Besuchen und dann bei uns übernachten.

Wenn du den Mann ständig bei dir in der Wohnung haben willst ,sogar über Nacht ,frag ich mich ,warum du dich überhaupt getrennt hast.
Dein Ex hat ein Recht auf Zeit mit seinem Kind auch ohne dich.

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Beim Vater zu übernachten ist ja wohl nicht "woanders"!

Ja, sowohl Vater als auch Sohn haben ein Recht auf eine gemeinsame Zeit (inkl. Übernachtung!) OHNE Dich!

Ich würde Euch eine Mediation empfehlen (gibts auch beim Jungendamt) dort könnt ihr auch gleich die Besuchszeiten absprechen.

Das JA hat im Übrigen nur eine beratende Funktion, es ist nicht weisungsbefugt!

Gruß K.

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hallo!

Potentiell hat er ein Anrecht darauf...
(und ich teile deine Ansicht absolut, meine Kinder haben und würden so früh auch nicht ausserhäusig übernachent - egal wo)

Du kannst anführen - wenn es so sein sollte - dass dieTrennung erstmal genug Umstellung erfordert und da er keine Übernachtungen gewöhnt ist, ihn das überfordern würde.

Wie ist die Bindung zwischen Vater und Sohn?

Ich persönlich würde ihm schriftlich anbieten(damit dir später keiner unterstellt, du hättest den Umgang vereiteln wollen), den Jungen tagsüber zu nehmen und Übernachtungen anzustreben,
wenn der Kleine sich mit der Trennung arrangiert hat,
der Vater eine kindgerechte Wohnung hat(ihr habt euch ja erst getrennt)
und die zeit ohne Mama langsam zu steigern.

Damit kann dir erstmal keiner was.
Du hast guten Willen bewiesen.
lass ihn zum JA gehen, zeig doch kooperativ, signalisiere, dass du in absehbarer Zukunft nichts gegen Übernachtungen hats udn den Kontakt sehr wohl fördern willst.
Vielleicht wird man dich auffordern, dennoch Übernachtimgen zuzulassen - aber das JA hat da keinerlei verfügungsgewalt.
Es kann nur beraten oder eingreifen, wenn das Kindswohl massiv gefährdet ist.

WENN er drauf besteht , dann würde ICH ihn klagen lassen...das dauert...und dauert...und bis dahin ist er schon älter und kann zum Übernachten...

Nicht falsch verstehen:
ich finde es absolut daneben, einem vater sein Kind vorzuenthalten, finde aber, dass ein so kleines Kind nachts zu seiner Hauptbezugsperson gehört(meisst ja nunmal die Mutter).
Und du willst ja nicht langfristig unterbinden, dass er übernachtet und bietest ihm alle Möglichkeiten d as Kind zu sehen.
Soll er ihn hat morgens abholen und bringen am Abend, oder wenn der Lütte halt heim will.

lg

melanie mit 4 kids(die nicht AE ist, aber deren mann sowas nie verlangen würde, weil er das genauso sieht wie ich)

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Ich setze jetzt vorraus das Kind ist beim Vater gut aufgehoben, er kümmert sich und es passiert da nichts....

Warum nicht? Mein Mann hat beide Kinder nach der Trennung über nacht gehabt, die waren deutlich Kleiner. Er hat bei seinen Eltern gewohnt und alles war da, wir haben zwar zu dritt im grossen Bett geschlafen aber wenn kümmert enn das?

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Und das Ganze, weil Du der Ansicht bist, dass das Kind zu klein für Übernachtungen ist.

Wenn Du der Ansicht bist, dass das Kind 18 sein muss dann ist das auch Deine Ansicht.

Bring doch besser Argumente warum das OBJEKTIV schlecht ist.

Z.B.
Folgende Studien etc. haben festgestellt, dass Übernachtungen eines 2-3 Jährigen Kindes beim anderen Elternteil schädlich sind, selbst wenn das Kind damit keine Problem hat, weil....

"Weil Du der Ansicht bist"ist kein wirklich gutes Argument eine Entscheidung zu begründen oder?

Ich hoffe Du kommst nicht irgendwann noch zum Ergebnis, dass jeglicher Kontakt zum anderen Elternteil eigentlich nicht gut ist. Dies würdest Du ja sicher dann auch nicht Hinterfragen, weil eine subjektive Ansicht Grund genug für Dich ist.

parzifal

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Ich habe mich vom KV getrennt als mein großer 3 Monate alt war (jetzt ist er 6 jahre)
Und er hat von Anfang an bei seinem Papa übernachtet.
Warum sollte dein Sohn das denn nicht dürfen?

LG Stephie

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vielen danke

vllt sollte ich nochmal was klarstellen für die denken er darf seinen papa nicht sehen.
wir haben nie zusammen gewohnt ich bin seit anfang an mit dem kleinen alleine und der kv kam und ging wie er wollte...zzt hab ich eingeführt,da ich den kleinen einmal in der woche vor arbeitsbeginn zu papa bringe und ihn dann 8h später zu feierabend wieder hole..
ich würde das auch 2 oder 4 mal in der woche machen,aber der kv will nicht öfter.
desweiteren hat der kv pysche probleme washalb auch sein sohn aus einer früheren beziehung (jetzt 18) zeitweise im heim war.

dazu kommt eine lebensmittelallegie unseres sohnes,und kv ist nicht bereit darauf streng zu achten und mehr geld für lebensmittel auszugeben...es kommen auch andere pkt dazu aber eigentlich wollt ich nur wissen ob das ja es bestimmen kann.

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Hast Du nicht auch noch vergessen zu erwähnen, das der KV raucht , trinkt und gewaltätig ist? Außerdem Pornos auf dem PC schaut und rülpst?

Ute

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Klär es ab durch einen Anwalt der wird dann wahrscheinlich per Gericht was machen, und ein Richter entscheidet für das Kindeswohl, wir hören hier nur eine Seite können somit keine Tipps geben.

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Ich find auch, Du stellst Dich ganz schön an, immerhin geht es hier um seinen Vater. Bei Fremden oder Bekannten würd ich mein Kind auch nicht über Nacht lassen, aber beim eigenen Fleisch und Blut? Da müsst schon was vorgefallen sein, dass ich das unterbinden würde...

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Bist Du so eine Glucke oder nutzt Du das Kind, um Nähe zu ihm zu erzwingen?


Ein Kind, wenn es nicht mehr gestillt wird, wo anders übernachten, sofern die Betreuungsperson zuverlässig und liebevoll ist.


Stell Dich nicht so an!


Gruß

Manavgat