Elterngeld, muß man kompletten Zeitraum festlegen ?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Elterngeld, die bestimmt schonmal gestellt wurde, ich habe aber jetzt über die Suche noch keine Antwort gefunden und hoffe hier auf Hilfe.
Wir versuchen gerade den Antrag auf Elterngeld für unsere Tochter, geb. am 03.05.11, auszufüllen. Mein Mann nimmt die ersten zwei Monate Elternzeit, ich bin zur Zeit Hausfrau und werde voraussichtlich für die übrigen zwölf Monate Elterngeld beantragen.
Die erste Frage, kann ich "mein" Elterngeld auch schon ab dem ersten Lebensmonat beantragen oder erst nach meinem Mann, also dem dritten ?
Und meine zweite Frage, müssen alle 12 bzw. 14 Monate in diesem Antrag schon festgelegt werden ? Wir würden uns gerne zwei Monate aufheben, die vermutlich schon ich am Ende noch dranhängen würde, aber man weiß ja nicht, was noch so kommt, vielleicht würde sie doch mein Mann nehmen. Wie würde man sowas machen ?
Würde mich freuen, wenn uns jemand weiterhelfen könnte,
bedanke mich im Voraus,
viele Grüße
Caro

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Ihr könnt parallel Elterngeld beziehen, kein Problem.

Festlegen müßt ihr euch, könnt aber das wohl noch einmal (begründet!) ändern.

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Nein, einmal unbegründet, dann nur noch mit Begründung.

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Ja, ihr müsst euch gleich komplett festlegen und ja, du kannst von Anfang an Elterngeld beziehen.

Es ist ein Wechsel des Beziehenden ohne Angabe von Gründen möglich, danach nur mit "guten" Gründen.