Beschäftigungsverbot und Probezeit

Hallo!
wunder mich, ob mir jemand weiter helfen kann.

Ich hab am 1.4.11 einen neuen Job (im Büro) angefangen, an dem ich wirklich SEHR interessiert war/bin und mich unglaublich darüber gefreut habe, als ich eingestellt wurde!

"Leider" bin ich schwanger (19SSW) und wurde im Vorstellungsgespräch nach meinem Kinderwunsch gefragt - ich hatte echt Angst vor dieser Frage! Da man aber zu der Zeit noch nichts "sehen" konnte, hat mir ein Anwalt geraten, dass ich nichts von meiner Schwangerschaft sage und den Job annehmen soll. Ich weiß, dass so fragen unerlaubt sind und dass man dann auch lügen darf - da die Frage kam, habe ich letztendlich auch gelogen (mit schlechtem Gewissen!!) :o(

Jetzt gab es einige Komplikationen und auch "teilweise" Mobbing an der Arbeit, sodass mir mein FA ein Beschäftigungsverbot ausgestellt/erteilt hat.

Ich weiß jetzt nicht, ob ich den Zettel bei meinem Arbeitgeber abgeben oder einfach weiterarbeiten soll?

Jetzt hab ich irgendwo gelesen, dass man 100% vom Gehalt weiterbekommt,
aber wie ist das, wenn ich erst ein Gehalt bekommen habe (und zwar das für April)??

Auf das Gehalt von Mai muss ich ja noch 2 Wochen warten...

Kann mir da jemand helfen?

Viele Grüße und Danke schon mal für Antworten!!!

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Hi,

also wenn dein FA dir ein BV austellt, musst du es auch ernst nehmen und den Zettel abgeben. Du möchtest doch wohl, dass alles gut geht, oder?

Dein Gehalt bekommst du auf jeden Fall zu 100%. Deine Arbeitgeber holt sich das Geld bei der Krankenkasse wieder.

Falls dich hier irgendjemand verurteilt, weil du deinem Arbeitgeber nichts gesagt hast, ignoriere es.

Genieße deine SS und bleibe zu Hause.
Alles Gute #klee

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also wird das nicht irgendwie anhand der letzten 3 Gehälter errechnet?? ich bekomme genau das, was ich in meinem ersten monat bekommen habe?

ich muss meinem AG auch nicht den grund sagen, warum ich ein BV bekommen habe oder? meine ärztin meinte, es gäbe auch keine möglichkeit für meinen AG rauszufinden, warum ich es bkommen habe...

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Wenn du erst ein Gehalt bekommen hast, dann gibts eben die Höhe weiter, hast du erst tageweise Gehalt bekommen, wird es tageweise berechnet. Du bekommst das Geld auf jeden Fall weiter.

NImm das BV und freu dich und genieße die freie Zeit.

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Hallo.

Es heißt doch man bekommt das Geld der letzten drei Monate vor eintritt der Schwangerschaft. Oder?
Was wenn man da noch arbeitslos war , aber jetzt einen Job hat?

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Dann sind die ersten 3 Monate der neuen Beschäftigung als Durchschnitt zu nehmen (vgl. MuSchG § 11, Absatz 1) oder der entsprechende kürzere Zeitraum, wenn er kürzer ist.

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ist auch ne rechtliche Sache mit dem BV, wenn du eins hast, musst du es auch so machen, sonst biste ja auf Arbeit nicht versichert...
alles Gute!