Recht auf gemeinsame Urlaubsfotots?

Hallo an alle!

Ich bin neu hier...also zumindest als Mitglied. Mitleser bin ich schön länger ;)

Jetzt habe ich mal eine Frage:

Es existieren gemeinsame Urlaubsfotos (u. a. eben auch im Bikini, zum Glück nicht mit noch weniger an) von meinem Ex-Freund und mir. Als wir noch zusammen gewohnt haben, uns aber schon in der obligatorischen "Pause" befunden haben, hat er die Bilder vorsorglich schonmal verschwinden lassen. Ich habe ihn zwar mehrfach aufgefordert mir die Bilder zu geben, aber leider ist nichts passiert. Das ganz ist jetzt über ein Jahr her und ich habe immer wieder versucht (SMS, Anrufe, Besuche), dass er mir die Bilder endlich aushändigt. Ich hätte sie ihm auch wiedergegeben, nachdem ich sie nachmachen lassen hätte. Habe ich ihm auch gesagt.
So, jetzt aber die eigentliche Frage:
Habe ich das Recht darauf, dass er mir die Bilder aushändigen muss? Und wenn ja, wie kann ich das durchsetzen? Entstehen dabei für mich womöglich Kosten (Anwalt o. ä.)?

Zur zusätzl. Info: Auf dem Umschlag der Bilder steht mein Name mit alter Adresse und ich habe Angst, dass er aus Rache die Bilder ins Netz stellt...


Schon jetzt vielen Dank an alle, die sich das durchgelesen haben und mir dazu sogar noch eine Antwort geschrieben haben!!

Grüße
urbs89

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Es sind Urlaubsfotos im Bikini, oder???????

Wen lockt das hinterm Ofen vor, wenn er sie ins Netz stellen würde??? Keinen vermutlich, weil man sehr viel mehr Sex für einen Mausklick bekommt.

Die blöden Fotos sind nur ein Dummes Machtspielchen, was ihr beide miteinander spielt.

Laß die Fotos los und den Typen: Schlagartig wird dein Leben leichter

Ute

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Mir wäre das zuviel Stress aufwand und Zoff warum willst die unbedingt? Bist fett geworden das du niemals wieder nen Bikini tragen kannst#kratz

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Das auch...nein, natürlich nicht.
Ich will nicht die gemeinsamen Bilder, darum geht es mir nicht. Es geht um die Bilder von mir, der Landschaft, den Sehenswürdigkeiten! Aber soetwas kann in der heutigen Zeit wohl niemand mehr nachvollziehen!

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Hi Du#winke,

ich kann dich da verstehen, mir würde das in deinem Fall einfach um's Prinzip gehen: Mein Körper, mein Bild, mein Recht.

Und so sieht es auch das Gesetz: Außer bei Massenfotographien (da gibt es meiner Meinung nach eine Ausnahme), wie z. B. auf belebten, öffentlichen Plätzen, hast du das Recht am eigenen Bild.

Das gilt sogar für deinen persönlichen Raum, sprich Wohnung, eigenes Grundstück etc. pp.

Wenn du ihn dazu auffordern willst, und das erfolgreich, wird der Weg am Anwalt nicht vorbeiführen. Dies kann natürlich unter Umständen sehr teuer werden, wobei ich den Streitwert nicht besonders hoch ansetzen würde. Es hängt ja unter anderem auch von dem Schaden, den du durch eine evtl. Verbreitung im Netz erleiden könntest, ab. Und mit Sicherheit gibt es Arbeitgeber, die Bikinifotos im Netz schon davon abschreckt, eine Person einzustellen (auch kein Geheimnis mehr).

Im Falle eines Zahlungsengpasses bei dir kannst du auch für ein eventl. Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen. Das hängt natürlich primär von deiner Einkommenssituation, aber auch von der Erfolgsaussicht deiner Klage und der Frage, ob die Klage mutwillig ist, ab.

In der Regel reicht aber auch ein einfaches anwaltliches Aufforderungsschreiben auf Herausgabe der Fotos aus. Im Idealfall bist du rechtsschutzversichert und hast Anspruch auf eine Erstberatung.

So, sry für's blabla, aber anders konnte ich dir deine (rechtlichen) Möglichkeiten nicht aufzeigen#aha.

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Vielen lieben Dank für diese super Antwort. Hast mir sehr geholfen #blume

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Gern geschehen;-)

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"Ich hätte sie ihm auch wiedergegeben, nachdem ich sie nachmachen lassen hätte."

"Auf dem Umschlag der Bilder steht mein Name mit alter Adresse und ich habe Angst, dass er aus Rache die Bilder ins Netz stellt..."


Wenn Du ihm die Bilder sowieso zurückgeben kann sich doch an Deiner Angst nichts ändern.

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Ja, sehe ich auch so - irgendwie ist das ja dann a bissl Käse, was Du schreibst.

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Nee, eben kein Käse... dann hätte ICH auch was gegen IHN in der Hand! *Ahaaa*