Urlaub Und Mutterschutz bzw. Elternzeit - die 100....

Hallo zusammen,

habe heute auch mal eine Frage!
Und zwar gehts um meinen Urlaubsanspruch.
SO: ich habe ab 20.08.2011 Mutterschutz. Da ich schon 12 Jahre hier arbeite und somit auch dieses Jahr seit Beginn arbeite, weiß ich, steht mir der volle Jahresurlaub zu, also 30 Tage in meinem Fall.

Jetzt ist mein Chef nen ziemlicher Arsch, der mit Schwangeren nicht umgehen kann und seit meiner "ich-bin-schwanger-Offenbarung" in der 12. Woche ein absolutes Problem mit mir hat. Ich arbeite in einer größeren Firma (knapp 400 Leute) und in meiner Abteilung sind bisher 6 Leute, inkl. mir, zzgl. meines Chefs.
Nun habe ich (schon vor 6 Wochen) meinen Urlaub eingetragen aber noch nicht beantragt, der soll vom 01.08.-19.08. gehen, und dann habe ich immer noch 2 Wochen die ich bis dahin (flexibel) verbraten muß.

Ich habe meinem Chef die Planung auch so schon in der 12. Woche mitgeteilt und vor 3 Wochen wieder.
Jetzt meint dieser Hirni doch tatsächlich, dass das mal gar nicht geht (hat noch einer gekündigt in meiner Abteilung, dafür und für mich bekommen wir aber 3 (!!!!) neue Leute, also def. kein Personalengpass) und ich gefälligst bis Ende August hierzusein habe.

Ich meine, um den Mutterschutz kommt der nicht drum rum, das ist Fakt. Aber was ist mit meinem Urlaub? Hab ja nun a schon gebucht (gut ist ohne unterschriebenen Urlaubsschein mein Prob, weiß ich auch).
Kann der von mir verlangen, dass ich den Urlaub nicht nehme?
Verfällt der dann nicht über die Elternzeit? Oder geht auch die Reihenfolge MuSchu - Urlaub - Elternzeit?

Sorry fürs lange #bla...

LG,

Cupido mit Räuberjunge (3) an der Hand und Nufnuf (20.SSW) im Bauch

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Hallo Du,

also mit dem Urlaub ohne unterschriebenen Urlaubsschein wird denk ich schwierig. Weiß ich leider net wie da die Rechtslage ist.

Mit deinem Resturlaub, die Reihenfolge geht so wie du dachtest: Muschu-Resturlaub-Elternzeit. Mach ich auch so. Laß dir nur vorab die Zahl der restlichen Urlaubstage schriftlich bestätigen!

Ansonsten wünschen ich Dir noch Starke Nerven für die Restss!!

Liebe Grüße #winke
Nicole mit Paula(7) und Floh(27+2)

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Hallo!

Davon mal abgesehen, dass ein Chef ein ziemlicher Vollpfosten zu sein scheint... ja, du kannst deinen Urlaub auch im Anschluss an der Mutterschutz nehmen und dann erst die Elternzeit anschließen. Oder aber, du lässt die EZ nach dem MuSchu beginnen und nimmst nach der EZ deinen Urlaub. Er darf dir nämlich während der EZ nicht verfallen (wie auch evtl. Überstunden!).

LG,
Becca
mit N. (*2.11.07) und R. (*2.11.09) und #ei 23. SSW

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Den Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit zu schieben, bringt nur Nachteile!

Gruß,

W

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#kratz ...hab auch nirgends geschrieben, dass es von Vorteil wäre, sondern nur, dass sowohl das eine oder auch das andere möglich ist... ?!

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Also zunächst mal verfällt Dein Urlaubsanspruch nicht über die Elternzeit. Aber wie schon geschrieben, einmal schriftlich bestätigen lassen!
Vielleicht solltest du Deinen Chef aber behutsam darauf hinweisen, daß Du Deine Arbeit nach der Elternzeit somit erstmal mit Urlaub anfängst, bzw. Du in Deinem ersten Jahr fast den doppelten Anspruch hast und ob er jetzt schon wüßte, ob das zu einem Problem für ihn werden könnte.
Außerdem bist Du ab dem 20.08. weg und damit sowieso nicht bis Ende August da.
Falls er Sorge um die Einarbeitung der neuen Mitarbeiter hat, sollte er dies mit Dir und den anderen Kollegen abstimmen.

Bei der Größe habt ihr bestimmt einen Betriebsrat und auch die Personalabteilung könnte da bestimmt zwischen Euch vermitteln.

Wünsche Dir viel Kraft

Gruß
holunderbluete 21ssw

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Also erstmal darf Dein Urlaub nicht verfallen! Dich kann auch niemand dazu zwingen, ihn auszahlen zu lassen. Dir dürfen durch Mutterschaft/Elternzeit keine Nachteile diesbezüglich entstehen. Dir steht Dein Urlaub zur Erholung zu.

Er muß Dir die Möglichkeit geben, diesen zu nehmen. Habt Ihr einen Betriebsrat, bei dem Du Rat suchen kannst, oder direkt mit der Personalabteilung klären.

Es gibt zwar die Möglichkeit den Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit zu schieben, wirklich clever ist das dann aber nicht... irgendwie wegen Geld.
Ich überlege, ob ich ihn direkt nach der Elternzeit anhänge, quasi direkt mit Urlaub wieder einsteige.

Ich bin in der gleichen Situation wie Du, nur muß ich noch 26 Tage Urlaub rumkriegen bis Ende August. Und wir haben in der Abteilung 6! offene Stellen.
Ich hab für mich jetzt die 4 Tage Woche eingeführt und mache jeden Freitag frei.
Meinem Chef hat das zwar auch nicht geschmeckt, aber für ihn immer noch besser, als wenn ich ab Mitte Juli weg wäre. Ich muß dann aber auch immerhin noch 4 Wochen unterbringen...

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Wieso hast du denn kompletten Jahresurlaubsanspruch?
Ich komme nur darauf, dass du 11/12 des Jahresurlaubsanspruch hast.

Und nien, Urlaub verfällt nicht während der Elternzeit. In dem Jahr, wo du wieder anfängst (egal ob in oder nach der Elternzeit) kannst du den Urlaub noch nehmen und in dem kompletten darauffolgenden Jahr (also bis 31.12.).

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Der komplette Urlaubsanspruch hängt damit zusaammen, dass mein Beschäftigungsverhältnus länger als ein Jahr besteht und ich vom 01.01.bis 30.06. quasi ohne Unterbrechung beschäftigt war, damit steht mir der volle Urlaub zu.

Ich kann dir nicht sagen, ob das ne gesetzliche Grundlage ist oder bei uns am Tarifvertrag hängt... Aber hatte mich diesbezüglich schon in der Personaabteilung erkundigt.

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Da muss ich dich enttäuschen, dies ist nicht so, wenn du Elternzeit nimmst, denn nach §17, Absatz 1 BEEG darf der AG den Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat in Elternzeit kürzen. Dies gilt dann unabhängig von dem sonstigen Rechten auf den Urlaub.
Hier hast du dann eben nur 11/12 Urlaubsanspruch, da warst du also bisher falsch informiert!

Allerdings muss der AG nicht kürzen!

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Hallo,

erst mal ist es ja grundsätzlich so, dass Dir Dein Urlaub in vollem Umfang zusteht. Du kannst ihn prinzipiell auch nehmen, wann Du möchtest, solange es keine betrieblichen wichtigen Gründe gibt, die dagegen sprechen, z.B. Kollegen, die im Urlaub sind, die vertreten werden müssen, wichtige Aufträge etc. Also das übliche, das man ja kennt.

Dein Chef darf Dir den Urlaub nicht verweigern. Wenn es an Deinem gewünschten Termin aus den o.g. Gründen nicht geht, dann soll er Dir einen Ausweichtermin nennen.

Wenn Du das möchtest - und nur dann - kannst Du Deinen Urlaub aufsparen und ihn nach dem Mutterschutz oder nach der Elternzeit nehmen, er darf nicht verfallen. Ehrlich gesagt würde ich persönlich das aber nur machen, wenn ich unmittelbar nach dem Mutterschutz oder evtl. nach einem Jahr wieder arbeiten gehen würde. Ich finde 3 Jahre sind ne lange Zeit für so etwas und man weiß nie, wie sich die Sache entwickelt. Ich habe letztendlich auch nicht wieder in meinem alten Job gearbeitet und hätte mich echt geärgert, wenn der Urlaub futsch gewesen wäre.

Mein Tipp ist, reich den Urlaub komplett ein, so wie Du ihn nehmen möchtest. Wenn er Dir den nicht genehmigt, dann frag ihn, warum nicht und er soll Dir ggf. einen Ersatztermin nennen.

Setz dich bloß durch. Bei der Firmengröße habt Ihr doch einen Betriebsrat. Hol Dir dort Hilfe.

LG Sandra