Muss mein Arbeitgeber mich in Teilzeit einstellen?

Hallo,

mitte August laufen meine 3 Jahre Elternzeit ab und ich möchte auch gerne wieder in mein altes Büro zurückkehren- natürlich in Teilzeit wegen der Kinder.

Vor den Geburten habe ich Vollzeit gearbeitet und mein Vertrag ist auf eine unbefristete Vollzeitstelle ausgeschrieben.

Nun meine Frage: Ist mein Arbeitgeber dazu verpflichtet, mir eine Teilzeitstelle anzubieten oder kann er darauf bestehen, dass ich wieder in Vollzeit einsteige, was ich definitiv NICHT tun werde.

Müßte ich mich dann kündigen lassen oder gäbe es einen Aufhebungsvertrag? Kann ich auf eine Abfindung drängen?

Ich wäre dankbar für fachkundige Hilfe!

Liebe Grüße,

kimmy

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hallo,

du hast nach der ez. anspruch, auf das was in deinem vertrag steht.

allerdings gibt es evtl. ausnahmen , das richtet sich meist nach größe des betriebes

vielleicht hilft dir das weiter: http://www.arbeitsvertrag.de/frage-arbeitsvertrag/frage/teilzeit-nach-elternzeit/index.html

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Du hast kein Anrecht auf einen Teilzeitplatz. Es wäre reine Kulanz deines Arbeitsgebers.

Wenn dann müßtest DU kündigen, denn du möchtest deinen bestehenden Arbeitsvertrag nicht einhalten.

Abfindungen sind Verhandlungssache.

LG Ina

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DAs stimmt so glücklicher Weise nicht!

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Was soll daran nicht stimmen?

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Hallo,

grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer der länger als 6 Monate in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeitet ein Recht darauf seine Arbeitszeit zu veringern SOFERN es keine Betrieblichen Gründe gibt die dagegen sprechen.

Du musst Deinen Anspruch auf Teilzeit mindestens 3 Monate vor Beginn schriftlich geltend machen (also solltest Du Dich beeilen) und am Besten schreibst Du da gleich rein an welchen Tagen Du wie lange arbeiten möchtest.
Dein AG muss dann spätestens 1 Monat vor Beginn schriflich seine Entscheidung mitteilen, tut er das nicht verändern sich die Arbeitszeiten automatisch so wie Du sie angegeben hast. Nur bei der Verteilung können die betrieblichen Interessen Deinen überliegen.
Wenn Dir Dein AG die Verringerung der Arbeitsstunden ablehnt kannst Du dagegen klagen und der AG muss die angeblichen betrieblichen Gründe die dagegen sprechen bei Gericht vorlegen.

Wenn Dein AG dir die TZ ablehnt und Du das so akzeptierst, dann musst DU kündigen, denn Du möchtest Deine vertraglich geregelten Arbeitsleistungen nicht mehr erbringen.
Einen Aufhebungsvertrag wird Dir Dein AG vermutlich nur dann anbieten wenn er denkt Du hättest mit einer Klage Erfolg, ein Anrecht hast Du darauf allerdings auch nicht automatisch.

LG K.

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kuckstu:

www.teilzeit-info.de


Gruß

Manavgat