Frage: Elterngeld bei kürzlich gestarteter Selbstständigkeit?

Hi Mädels,

ich beziehe derzeit leider Arbeitslosengeld, möchte aber in den kommenden Wochen eine selbstständige Tätigkeit beginnen.

Unser zweites Kind kommt Ende November zur Welt - sprich, ich werde etwa die Häfte der einberechneten 12 Monate selbstständig gearbeitet haben.

Kann mir eine von euch sagen, wie sich dann das Elterngeld berechnet?

Wäre toll :-)

LG Lena

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http://elterngeldrechner.de/

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Danke aber da steht nichts, wie das bei einer teilweisen Selbstständigkeit ist. Oder nehme ich einfach ALG und dann den Verdienst aus der Selbstständigkeit und davon den Mittelwert?????

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Geht´s dir jetzt um die Frage: Haupt- oder Nebenberuflich Selbstständig? Von einer teilweisen Selbstständigkeit habe ich noch nicht gehört. #kratz

Auf der Seite gibst du an, was du in welchen Monaten an Einkommen hattest und der rechnet das dann aus. Das Einkommen von der Selbstständigkeit müsstest du im Vorfeld ca. schätzen, um einen Anhaltspunkt zu haben.

Im Zweifel ruf doch einfach morgen mal bei der Elterngeldstelle an?

LG #winke

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Hallo!

Bekommst du ALG1 oder 2 (Hartz4)?

Insgesamt würde ich sagen, dass wird schwierig. Du hast ja als Selbstständige keine Gehaltszettel wie ein Angestellter, zum Nachweis bräuchtest du den Steuerbescheid des letzten Kalenderjahres - ersatzweise auch vorläufig eine Gewinnermittlung des Steuerberaters, ich weiß nicht, ob es auch ausreichend ist, wenn du eine Gewinnermittlung bis zum Zeitpunkt der Geburt beibringst.
Und wenn du kein volles Jahr selbstständig warst und vorher arbeitslos warst, kann eigentlich nur das "Gehalt" angerechnet werden, das du in den ca. 6mon erwirtschaftet hast. Und das wird dann sozusagen durch 12 geteilt (ist nicht anders, wenn du nach längerere Arbeitslosigkeit wieder anfängst zu arbeiten und gleich SS bist).
Hartz4 wird wenn ich recht informiert bin, nicht als Einkommen gerechnet, bei ALG1 weiß ich es nicht.

http://www.banktip.de/rubrik2/20180/5/elterngeld-fuer-selbststaendige.html

Für dich wird wohl schlussendlich nur der Mindestsatz von 300€ rausspringen, den bekommst du aber auf jeden Fall, solange du nicht mehr als 30Std pro Woche arbeitest.

Liebe Grüße!

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Es reicht eine einfache EÜR des Elterngeldbeantragenden (braucht keinen Steuerberater Geld in den Raachen zu schmeißen) und natürlich reicht das aus!

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Dass ne Einnahmenüberschussrechnung ausreicht ist richtig, ich hatte das mit der Gewinnermittlung gleichgesetzt, was natürlich nicht richtig war.

Aber bei der TE ist es ja so, dass sie nur in den ca. 6mon vor der Entbindung gearbeitet hat. Und bei Selbstständigen wird als Berechnungszeitraum das vorangegangene Steuerjahr genommen. In dem war die TE nicht selbstständig.
Darum kann es sein, dass die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nicht angerechnet werden.

Ich bin selber selbstständig, habe bei meiner Tochter zunächst eine Gewinnermittlung von 2008 eingereicht (meine Tochter ist am 6.6.09 geboren) und musste den Steuerbescheid nachreichen.

Liebe Grüße!

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Ich bin auch selbständig. Das Elterngeld wird dann im Grunde genauso gerechnet wie in einer Einstellung.

Nur das es dann 67 % Deines Gewinns sind, die Du bekommst.
Zumindest für das halbe Jahr, in dem Du Selbständig warst, wie es für das halbe Jahr davor berechnet wird kann ich Dir leider nicht sagen. Die Grundlage des Elterngeldbeitrags berechnet sich aus dem kompletten Jahr VOR Deiner Elternzeit.

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Das ist falsch, dies gilt nur bei Selbstständigkeit durchgängig in den 12 Monaten vor der Geburt und im letzten Veranlagungszeitraum.

Wenn dann noch die Elternzeit ab Geburt genommen wird und der Veranlagungszeitraum immer ein Kalenderjahr ist, dann stimmt deine Behauptung. Also hier trifft sie nicht zu!