Elternzeit die tausendste

Hallo Mädels,

endlich ist es soweit. #ole
In zwei Tagen habe ich meinen letzten Arbeitstag.

Kann ich denn den Antrag auf Elternzeit bereits jetzt einreichen und später die Geburtsurkunden nachreichen?

Und liege ich damit richtig: Mutterschutz beginnt für mich am 02.06, ET ist der 14. Juli, dass heißt wenn ich mein Eltergeld nicht aufteilen lassen würde, würde ich das letzt mal im Juli 2012 das Geld bekommen, richtig???

Und kann ich den Antrag wie folgt formulieren:

Sehr geehrte Herr.....

ich beantrage Elternzeit, und zwar für den Zeitraum vom 09.09.2011 bis 31.07.2014, mit dem Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit.

Bitte senden Sie mir die Bescheinung über die Elternzeit zu.

#bla

Wenn ich möchte kann ich doch auch jeder Zeit in der der Elternzeit wieder voll arbeiten gehen oder? Dass muss ich doch nirgends extra erwähnen?

So genug gefragt.

LG und #danke

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Du weißt doch gar nicht, wann dein Kind geboren wird. Somit wartest du mit der Elternzeitanmeldung bis nach der Geburt. Wird dein Kind nicht als Frühgeburt geboren, hast du 8 Wochen Mutterschutz. Soll sich die Elternzeit direkt daran anschließen, schickst du dem Arbeitgeber innerhalb einer Woche nach der Geburt die Anmeldung für die Elternzeit. Das ist kein Antrag, denn der AG kann die Elternzeit nicht ablehnen. Wenn du das Sorgerecht mit dem Kindesvater teilst, bekommst du nach dem Mutterschaftsgeld dann 10 Monate lang das volle Elterngeld. Wenn du das alleinige Sorgerecht haben solltest und alleinerziehend bist, kannst du 2 Monate länger beanspruchen. Teilst du das Elterngeld auf, bekommst du es 20 Monate lang. Dann natürlich den hälftigen Betrag.

Ich würde dann schreiben: Für die Betreuung meines am.... geborenen Kindes melde ich ..... Jahr(e) Elternzeit an. Diese soll sich unmittelbar an den für den Zeitraum von ....(wahrscheinlich 8) Wochen nach der Geburt geltenden Mutterschutz anschließen. Innerhalb der Elternzeit/im 2. Jahr der Elternzeit etc. möchte ich meine Tätigkeit in Teilzeit wieder aufnehmen. Ich bitte hierzu um ihre Genehmigung und einen Termin zwecks persönlicher Rücksprache.

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Ahh ok, so werde ich es machen.
Der Text ist auch super.

Vielen lieben Dank.

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Hallo,

wenn du willst, kannst du bereits Elternzeit beantragen, allerdings muss das immer zwingend an den genauen Geburtstermin gebunden sein....sprich die Elternzeit endet immer am Geburtstag deines Kindes.
Wenn du vor der Entbindung den Antrag stellst, schreibst du, dass du für dein Kind 1 Jahr (oder wieviel zu eben willst) Elternzeit ab Geburt beantragst, vorraussichtlicher ET ist der 14.07.

Ich habe den Antrag vorgeschrieben für nach der Geburt und nur den Teil für das Datum frei gelassen, man hat ja nach der Geburt 1 Woche Zeit, bis das beim AG sein muss.

Die beantragte Elternzeit kannst du nur mit der zustimmung deines AG unterbrechen bzw verkürzen, wenn du wieder voll arbeiten gehen willst. Während der Elternzeit hast du einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden in der Woche, allerdings bei deinem AG nur, wenn er das auch so einrichten kann. Wenn du das geplant hast, würde ich das vorab mitteilen. Ich hatte 2 Jahre beantragt und wollte nach einem Jahr Teilzeit gehen...hab das in meinen Elternzeitantrag reingeschrieben, war so ok, kurz vorher haben mein AG und ich dann alles ausgemacht.

Mein Antrag sieht so aus:

"Sehr geehrte....

hiermit beantrage ich für meinen Sohn ...., geboren am ..... für 2 Jahre Elternzeit. Ich bestätige, dass mein Sohn mit mir in einem Haushalt lebt und von mir betreut wird.

Gleichzeitig teile ich jetzt bereits mit, dass ich nach einem Jahr bis zum Ende der Elternzeit gerne wieder in Teilzeit (bis zu 30 Std/Woche) bei Ihnen arbeiten würde.

Bitte bestätigen Sie mir meinen Antrag schriftlich.

Vielen Dank!

MfG....."

Was das Elterngeld angeht, das wird immer im voraus gezahlt. Wenn dein Kind also genau am ET 14.07 kommen würde, würdest du am 14.06.2012 zum letzten Mal Elterngeld bekommen.

LG Simone

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Das ist Blödsinn, man kann auch 1 Jahr 2 Moante und 3 Tage Elternzeit nehmen, NUr die Elternzeit endet spätestens einen Tag vor dem 3. Geburtstag, sonst ist man überhaupt nciht an die Geburtstage gebunden!

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Du kannst den Antrag auch ruhig mit dem Satz: "Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der ETZ ist nicht geplant." beenden ich arbeite in der Personalabteilung und wir sagen das unseren Muttis immer damit die Abteilungsleiter ja nicht auf blöde ideen kommen. ;) Aber abgeben kannst du den Antrag eigentlich erst wenn du weißt wann dein Mutterschutz endet und das weißt du erst wenn dein Kind da ist. Vielleicht willst du ja zwischen Mutterschutz und Elternzeit noch deinen Resturlaub nehmen. Es reicht auch vollkommen aus wenn du den Antrag erst nach der Geburt (ca. 7 Wochen vor beendigung Mutterschutz) beim Arbeitgeber abgibst.

Lg Julie

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Bitte vorsichtig sein mit dem voreiligem Antrag auf Elternzeit.

Bei unserem Sohn hatte ich schon einen Krippenplatz, da war ich im 6. Monat schwanger. Zwischenzeitlich sind wir umgezogen und beim jetztigen Kind muß ich bis zur Geburt warten, ehe ich einen Antrag auf Krippenplatz stellen darf. D. h. ich kann vorher gar nicht mitteilen, wie lange ich in Elternzeit gehe, da ich nicht weiß, ab wann ich einen Krippenplatz bekomme.

Grüße

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1. Gibts keinen Antrag auf Elternzeit sondern nru eine Anmeldung der Elternzeit.
2. Geht diese erst nach der Geburt mit Geburtsurkunde usw.

3. In Elternzeit darfst du nur maximal 30h/Woche im Monatsdurchschnitt arbeiten.

4. Es muss richtig heißen, hiermit melden ich Elternzeit für mein Kind xyz geboren am xxx an. Voraussichtlich ab dem xxx möchte ich Teilzeit in Elternzeit mit xyz Stunden arbeiten.