Fortbildung über die Arge während der Elternzeit

Hallo,

ich werde bald in Elternzeit gehen und habe ein befristeten Vertrag bis kurz nach Beginn des Mutterschutzes. Das bedeutet, dass ich nach der Elternzeit (1 Jahr) arbeitslos sein werde. Ich überlege nun, während der letzten Monate der Elternzeit eine Weiterbildung/Fortbildung über das Arbeitsamt zu machen, um mich weiter zu qualifizieren. Mein Studienabschluss ist sehr schwammig und bietet leider nicht gerade gute Jobchancen.

Hat jemand Erfahrung damit gemacht, während der Elternzeit eine Maßnahme vom Amt zu bekommen? Ist das überhaupt möglich? Oder schließen sich Elternzeit und Maßnahme der Arge gegenseitig aus?

Vielen Dank für eure Antworten!

Grüße lotteslotte

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Hallo.

Ja, ich habe eine Weiterbildung mit Bildungsgutschein gemacht als ich noch in der Elternzeit war (meine Kleine war 15 Monate alt). Dass diese Weiterbildung genehmigt wurde, hatte vier Gründe:
1. Ein super pAp, der mir alles ermöglicht hat.
2. Ich habe die Initiative ergriffen, mein Anliegen sauber schriftlich argumentiert und meinem pAp sozusagen alles reif zur Unterschrift vorgelegt (auch die Kinderbetreuung stand zu dem Zeitpunkt).
3. In meinem eigentlichen Beruf gibt es so gut wie keine Teilzeitstellen (PR, mit Schwerpunkt Event), auf die ich als alleinerziehende Mutter mit Kleinstkind angewiesen war. Habe mir eine Weiterbildung rausgesucht, die auf meine alten kaufmännischen Berufserfahrungen (insbesondere als Assistentin der Geschäftsführung) aufbauten, so dass auch klar war, dass danach meine beruflichen Aussichten sehr gut stehen, da die Weiterbildung mein sehr mannigfaltiges Profil abgerundet hat. Und das hat sich auch bewahrheitet.
4. Die Kassen der JobCenter waren voll.

Du benötigst also eine pAp, der das mitmacht. Viele sträuben sich, da sie befürchten, dass die Mütter nach absolvierter Weiterbildung wieder in die Elternzeit gehen und man dann, wenn das Kind 3 Jahre alt ist (und man vom JobCenter dann "vermaßnahmt" werden kann), quasi wieder neu beginnen muss. Eine "Weiterbildungskarriere" mit vielen teuren Weiterbildungen/Maßnahmen soll vermieden werden.

Und ... die Kassen sind leer. Die pAps sind natürlich angehalten, Dir etwas anderes zu erzählen, warum eine Weiterbildung nicht genehmigt wird und man Dich lieber 3 Jahre in Elternzeit lassen will. Fakt ist: Es ist kein Geld mehr da (zumindest hier und ich denke, dass es in anderen Kommunen nicht anderes sein wird).

Trotzdem alles Gute.
Gruß von der Hedda.

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1. Die Elternzeit endet mit Ablauf des Vertrages!
Somit ist dann überhaupt die Frage, ob du irgendwie beim Amt in der Zeit, die du für die Kindererziehung zuhause bist, dort gemeldet bist.

Sobald die Betreeung nachgewiesen ist, kann man sich aber arbeitslos (auch Teilzeit) melden.

Wie das mit dem Geld nach Vertragsende aussieht ist klar?

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Danke für eure Antworten und Erfahrungen!
Es lohnt sich also, gut vorbereitet zu sein, wenn man aufs Amt geht.


Susannea: Geldsachen sind alle geklärt, danke.