Bewerbungspflicht bei Krankheit / Hartz4 Bezug

Hallo,

ich hoffe, dass mir jmd. weiter helfen kann.

Wir bekommen ergänzendes Hartz 4. Bei der Antragstellung hat mein Mann Vereinbarung unterschrieben, dass er sich bewerben wird. Nun ist er krankgeschrieben. Wann er wieder gesund wird, wissen wir nicht, lt. der Ärztin kann das bis zum halben Jahr dauern. Sie hat ihn zunächst für 14 Tage krankgeschrieben.

Wir beziehen Hartz 4 ab dem 01.04.11, krankgeschrieben ist er ab dem 11.04.11.

Muß er sich bewerben, so lange er krank geschrieben ist?

Es wäre ja doof, sich bewerben und dann sagen, ich kann doch nicht bei Ihnen anfangen, bin krank, man verbaut sich ja möglicherweise Chancen auf eine gute Stelle...

LG

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Jup musst Du, weil man auch Bewerbungen schreiben kann, solange man zuhause ist und selbst Einladungen ins Kasperlecenter (Jobcenter) müsstest Du nachkommen, sofern Dein Arzt Dich nicht reiseunfähig schreibt, ganz neue Masche, wurde wohl wieder mal ein Richter neu motiviert von ganz oben in diesem Staat, wo es angebliche eine Gewaltenteilung gibt.

Sollte es zu Einladungen von Firmen auf Grund der Bewerbungen kommen, muss er dort natürlich nicht hin, da reicht aber auch ein Anruf um den Wunschtermin der Firma zu verlegen, denn passiert ihm dorthin was auf dem Weg, dann macht die Krankenkasse Theater.



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Desweiteren ist es so, wenn es ungefähr abzusehen ist das dein Mann etwa ein Halbes Jahr dem Arbeitsmarkt wg. Krankheit nicht zur Verfügung steht, dein Mann aus dem ALg2 Bezug herrausgeschmissen wird und er "nur noch" Sozialgeld bekommt, dieses fällt wesentlich geringer aus.

Ich würde mich weiterhin bewerben, und zusehen das dein Mann schnell wieder fit wird....

Ich kenne das aus Erfahrung, mein Mann wurd im Mai 2010 Operiert, heute ist er immer noch nicht ganz Fit, geht aber wieder Arbeiten obwohl schon längst eine neue OP fällig wäre, nur damit das Jobcenter ihn nicht aus dem Bezug nimmt... Denn das wäre eine Katastrophe für uns....

LG Nadine

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Nö, Sozialgeld ist der gleiche Satz, das einzige was bei längerer Krankheit passieren kann ist, dass man dazu aufgefordert wird EU Rente auf Zeit zu beantragen.

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Sozialgeld soll wesentlich niedriger sein? Obwohl ALG 2 bereits relativ niedrig ist?

Wenn das der Fall ist, dann wäre ja ALG 2 wesentlich mehr als man zum Leben braucht.

Hast Du konkrete Zahlen zur Hand?

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