Aufsichtspflicht für fremde Kinder...

Hallo!

Ich weiß nicht, ob meine Frage hier ins Forum gehört, also falls nicht, dann bitte an die richtige Stelle verschieben... ;-)

Also,
wir haben einen Nachbarsjungen (7), der aus sehr schwierigen familiären Verhältnissen stammt. Mir scheint es so, als sei er seinen Eltern lästig und diese schieben ihn zu anderen ab, wo und wann es nur geht.

Grundsätzlich ist es in Ordnung, wenn er hin und wieder bei uns mit unserem Sohn (3) spielen möchte (Fußball, Trampolin). Da unser Sohn ja noch ziemlich klein ist, ist wenigstens mein Mann, der Opa bzw. ich IMMER mit beim Spielen dabei.

ABER
...der Junge kommt meist zu uns in den Garten, sobald er uns nur dort erblickt und will mit unserem Sohn spielen.
Das ist nun fast täglich so und seine Eltern sind nie zu sehen... Ständig hängt er bei uns rum. Hinzu kommt noch, dass er unheimlich anstrengend ist (Sozialverhalten insgesamt).

Wie verhält es sich nun mit der Aufsichtspflicht? Haben wir diese für ihn zusätzlich (er wurde von uns nicht eingeladen oder aufgefordert zum Spielen zu kommen, es wurden keine Absprachen mit seinen Eltern getroffen) oder verbleibt die Aufsichtspflicht bei seinen Eltern?

Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen?!?! #danke

LG,
Becca

1

Hallo,

deine Frage kann ich dir nicht beantworten.

Aber ich würde gern wissen, warum du den Jungen nicht weg schickst, wenn er dir zu anstrengend wird und zu oft bei euch auftaucht - auch uneingeladen.

LG
Sassi

2

...das mache ich sehr häufig - aber er ist sehr anhänglich und kommt immer und immer wieder (am nächsten Tag z. B.)...#aerger

5

Dann würde ich ihn wieder und wieder wegschicken, wenn er für mich ungelegen auftaucht.

LG
Sassi

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3

Hallo Becca!
Ich kann Dich sehr gut verstehen.
Wir haben ebenso ein Junge in der Ncahbarschaft. Dessen ELtern geben sich auch so gut wie nie mit Ihm ab (obwohl die Mutter NICHT berufstätig ist sondern den ganzen Tag nachweislich zu Hause ist).
Im Sommer sitzt er oft auf der Strasse und wartet, bis einer der Nachbarn nach Hause kommt und dann bekommt man ihn nicht mehr von der Backe (entschuldigt die Ausdrucksweise. Ich weiß, der Junge kann nicht dafür, aber es kann doch nicht sein, dass ich das Kind einer anderen Familie "beschäftigen" und auch noch erziehen soll).
Er ist mir auch schon in mein Haus nachgelaufen(ohne Einladung versteht sich).
Mittlerweile bin ich dazu übergegangen, den Jungen entweder wegzuschicken oder ihn weitgehenst zu ignorieren. Ich weiß es ist nicht wirklich nett ihm gegenüber, aber ich weiß mir auch nicht mehr zu helfen (der Junge ist 6 Jahre und wirklich penetrant).
Mittlerweile sitzt er oft bei Nachbars, die eine Tochter im etwa selben Alter haben. Ich glaube aber nicht, dass mit deiser Familie was abgesprochen ist...
Schwierige Situation.....

4

Hi!

Deine Worte könnten auch teilweise meine sein. Da sind so viele Parallelen.

Auch dieser Junge kann nix für seine Situation (dennoch bin ich nicht für seine Erziehung verantwortlich...). Vater Alkoholiker, Mutter einfach faul, überfordert, was auch immer (aber - O-Ton - er ist ein Wunschkind und es wurde sogar nachgeholfen, dass dass Wunschkind endlich kommen möge...)

Die Mutter ging, seitdem ich sie kenne, nicht einen einzigen Tag arbeiten (schob das Kind aber mit genau der Begründung in den Kindergarten ab, mit 2 Jahren...). Sie ist immer zu Hause.

Er ist absolut penetrant, oberschlau, besserwisserisch und oft auch gemein zu unserem Kleinen (der das aufgrund seines Alters jedoch noch nicht versteht...). Allerdings gelten bei uns UNSERE Regeln und wenn er sich daran nicht hält, schicken wir ihn sowieso nach Hause...

Einerseits tut er mir wirklich leid und wir lassen ihn auch (natürlich) auf's Trampolin oder auch mal mitspielen. Wenn es nicht so extrem häufig wäre, wäre das auch nicht weiter schlimm. Aber mittlerweile könnten wir ihm glatt ne Inventar-Nummer verpassen... #schwitz

LG

7

wo wohnst Du denn? Der Junge geht nicht in die Kita?
LG

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Hallo Becca...!!!

Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern des Jungen.Ihr habt doch nichts vertraglich festgelegt.
Ich z.B. bin Erzieherin im Hort einer Grundschule.Zwischen den Eltern und meinem Arbeitgeber wurde ein Vertrag unterschrieben und somit habe ICH die Aufsichtspflicht ab Kommen der Kinder bis Gehen der Kinder.
Mit euren Nachbarn aber gibt es keine Vereinbarung,also liegt Aufsicht bei den Eltern,nicht bei euch!!!

Ich würde den kleinen einfach immer wieder wegschicken,bis er vielleicht irgendwann gar nicht mehr kommt oder mal mit den Eltern reden!!!

LG Sanny#katze

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Hallo Becca #blume

wie es rechtlich aussieht, keine Ahnung.

Aber mein Bauchgefühl sagt: Sobald Du ihn bei euch reingelassen hast bzw. akzeptiert hast, daß er bei euch ist, hast Du die Aufsichtspflicht übernommen.

Auf einem öffentlichen Platz achte ich auf Spielkameraden meiner Kindern nicht primär, also auf Kinder, die sie dort kennengelernt haben. Bringen wir selbst Nachbarskinder oder Freunde mit, achte ich auf diese genauso wie auf meine.

Bei mir zuhause passe ich auf jeden auf, den ich reingelassen habe. Für die fühle ich mich verantwortlich.

Die Frage, ob und wie man ihn wegschicken kann, ist eine andere...

#liebdrueck
Sanne #sonne