Ich brauch dringend Rat zu einem Internetverkauf

Hallo,

ich muss erstmal etwas ausholen. Es gibt ein Forum wo man übrig gebliebene Medikamente "weitergeben" kann die man benötigt für künstliche Befruchtung etc..

Dort habe ich auch welche angeboten und verkauft. Die Lieferung durch mich erfolgte etwas später aufgrund von verschiedenen Umständen. In Tagen gesagt 16 Tage.

Habe mich immer gemeldet und Bescheid gegeben. War auch soweit ok dann wollte die Käuferin letzte Woche Donnerstag unbedingt das ich schnellstmöglich die Medis sende. Hab ihr dann gesagt vor Dienstag/Mittwoch geht das nicht hab strenge Bettruhe wegen eines Hämatoms und mein Mann ist nicht da.

Dann wollte sie plötzlich ihr Geld wieder. Ich hab dann dennoch die Medis zur Post gebracht weil das ja unser "Vertrag" war und sie hat das Paket einfach abgelehnt mit der Begründung es könnte ja sonstwas drinne sein. Oder die Medis manipuliert etc..

Hab ihr vorher schon mitgeteilt gehabt das die Medis originalverpackt sind und ungeöffnet da kann man nix dran manipulieren und warum sollte ich auch.

Hab beim einpacken alles per Foto dokumentiert hab es auch fein gekühlt eingepackt in einer Kühltasche sowie mit Kühlakkus weil diese Medis besonderer Kühlung bedürfen.

Ja und nun gehts an mich zurück kommen wohl Dienstag wieder bei mir an und sind damit unbrauchbar da nicht gekühlt.

Das Paket war versichert versandt mit Sendungsnr..

Was kann ich denn jetzt tun? Sie droht mir jetzt mich anzuzeigen weil sie darauf besteht ihr Geld wiederzubekommen.

Wie sieht die Rechtslage aus? Hab ich was zu befürchten?

Oh man da meint man es nur gut gibt diese Sau teuren Medis günstig weiter und dann wir einem geschadet indem man bewusst das Paket nicht annimmt und auch genau weiß das die Medis damit unbrauchbar werden.

Ich sags mal in Zahlen die Medis kosten so neu über 1000 Euro hab sie für 300 angeboten und nun sind se hin.

Vielleicht habt ihr ja nen Tip oder Idee was ich machen soll. Hab ich mich strafbar gemacht?

LG

Sunny

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Hat sie denn gesagt, dass sie die Medis dringend braucht? Weil, ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber 16 Tage finde ich doch schon viel. Wenn Du Bettruhe hast, kannst sie da auch nichts für! Wenn sie die Medis zu einem bestimmten Zeitpunkt hätte einnehemn müssen und du sie nicht lieferst, hätte ich das auch zurückgehen lassen. Das wäre meine Vermutung nach Deiner Schilderung. Und ... wenn sie ihr Geld zurück will und du ihr trotzdem das Paket schickst, obwohl du weißt, dass sie es nicht mehr haben möchte, war es schon deine eigene Schuld. Ich denke nicht, dass du dich strafbar o.ä. gemacht hast. Ich würde das "Pech gehabt" nennen! Schick ihr das Geld zurück!?

Das ist nur meine Meinung, habe da keine rechtlichen Hintergründe. Und sei bitte nicht böse, möchte nur offen sein! Das soll kein persönlicher Angriff auf dich sein! #blume

LG
Astrid

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Hallo
Es gibt Medis die man nicht weitergeben darf.

Wenn du jemanden ein Aspirin gibst und er bekommt einen Anaphylaktischer Schock hast du dich Strafbar gemacht.

Heißt aber auch : Wenn du Medis verschickst und die Dame reagiert darauf machst du dich strafbar.

Wenn du jemanden aber bei Luftnot hilfst in dem du ihm sein Nitrospray gibst ist es nicht starfbar weil es sein Nitro ist dann ist es eine Hilfeleistung.

Selbst da solltest du nicht dein Nitro geben weil es schneller geht selbst da machst du dich strafbar.

Woher weißt du das die Kühlakkus lange genug halten? Das es die richtige Temperatur ist gerade bei dem Wetter.

Dazu werden es sicherlich verschreibungspflichtige Medis sein die du gekauft hast und diese sind nur für dich und nicht für dritte.

Spinnen wir mal weiter: Sie bringt die Medis ins Labor und die sagen unbrauchbar dann hat sie dich richtig am A....

Was ich tun würde: Ihr sofort das Geld überweisen.


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#nanana

Nitrospray gib man aber nicht bei Atemnot.....

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"Wenn du jemanden ein Aspirin gibst und er bekommt einen Anaphylaktischer Schock hast du dich Strafbar gemacht. "

Du bist ja gut bewandert im Strafrecht. Wenn ich von Dir z.B. ein Nasenspray benutzen würde und aufgrund eines anaphylaktischen Schocks versterben würde welche konkrete Strafe würde mir denn drohen?

Oder bleiben wir bei Deinem Beispiel. Gegen welchen Straftatbestand würde man denn verstoßen und vor allem weshalb?

Und was ist der Unterschied, wenn man den Schock nach ärztlicher Verordnung erhält? Muss der Normalbürger weiter Vorausschauen als ein Arzt?

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Hallo,


ich würde ihr schnellstmöglich das Geld zurück überweisen...schon auf die Idee zukommen Medis weiter zuverkaufen ist (sorry)#klatsch

Auch wenn du Bettruhe hattest...und nicht die Möglichkeit hast, das Packet zur Post zubringen...16 Tage warten und nicht versenden-geht nun mal nicht-gerade bei dem Geldbetrag...du hättest sicherlich deine Mann, Freunde etc. Fragen können-ob sie mal eben das Packet zur Post bringen.

Stelle dir mal vor, sie macht eine Anzeige...es kommt raus-du hättest die Medis nie weiter verkaufen oder verschenken dürfen, dann hast du erstrecht die A....karte gezogen...

Also Geld zurückbuchen und du bist um eine Erfahrung -was man lieber nicht machen sollte ;-) reicher
Lg

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Ist sowieso ne doofe Ausrede denn hermes würde die Pakete sogar abholen.
Ich bin auch gelgen wegen eines Hämatoms, 12 Wochen lang sogar, aber dann muss ich eben zurück überweisen denn wenn ich einen Vertrag mit jemanden eigehe muss ich mich daran halten: Das heißt entweder schnell versenden oder, wenn das nicht geht, das Geld zurück überweisen

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Ja Du hast dich Strafbar gemacht, weil man in Deutschland keine Arzneimittel weiterverkaufen darf, egal ob verschreibungspflichtig oder nicht dies steht im Arzneimittelgesetz

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Hallo,
wenn du Medikamente weiterverkauft hast die a. verschreibungspflichtig sind, oder b. mindestens apothekenpflichtig, dann ist das nach dem Arzneimittelgesetz unzulässig bzw. strafbar.

http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__43.html

"Außerhalb der Apotheken darf außer in den Fällen des Absatzes 4 und des § 47 Abs. 1 mit den nach Satz 1 den Apotheken vorbehaltenen Arzneimitteln kein Handel getrieben werden."

Ein Verstoß dagegen wird mit bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe geandet.
http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__95.html

Solltest du die Medikamente auch noch "illegal" auf nicht zugelassenen Vertriebswegen aus dem Ausland bezogen haben und die Medis weiterverkauft haben ist die Mindeststrafe dafür in der Regel 1Jahr.

Wenn du die Medis wiederhast, dann würde ich das Geld zurückzahlen und gut.

Gruß
Demy

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1. Ist es verboten

und

2. Saudreist von Dir, 16 Tage lang den Versand herauszuzögern.