Wer kann mir hellfen beim Umzugsschreiben für Arge!

Habe folgendes Problem möchte gerne nach wernigerode ziehen braue gute gründe für dem Umzug zwegs Jobcenter!
Fühle mich hier einfach nicht mehr wohl lebe in ständiger Angst vor meinem Ex Partner der auch hier im Ort wohnt.
Werde bedroht und eswerden wüste Gerüchte hier in Ort von ihm in die Welt gesetz.:-[
Weiterhin werde ich beobachtet von mitbewohnern die schon fast Buch führen über mein Leben.
Ich kann nicht mehr bin nur noch am helen und mit den Nerven am Ende.
wer kann sich gut ausdrücken und weiß gute rat schlägewie ich esschreiben soll!

Mfg Doreen

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Das sind alles keine Gründe für einen Umzug, zumindest nicht fürs Jobcenter:

Aber Du kannst selbstverständlich hinziehen wo immer Du willst. Du mußt es dann halt nur selbst zahlen.

Ute

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Den Umzug selber will ich ja nicht bezahlt bekommen halt nur die kosten für die neue Wohnung!
Da mein vater dort wohnt und ich hier im Ort niemanden mehr habe!

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Sie wird bedroht und in ihrer Freiheit eingeschränkt. Das sind sehr wohl Gründe. Sie müssen nur vernünftig dargelegt werden

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Da solche Gründe immer eine Sache für sich sind würde ich es mti einem ärztlichen Gutachten (Angszustände etc) und einem Rechtsanwalt versuchen, da man dich in deiner Privatsphäre stark einzuschränken scheint

lg

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du bist gut und alle anderen wollen dir böses?

sorry... ich weiß, das hilft dir jetzt nicht. mit dem Thema kenne ich mich nicht aus. Aber ich denke mir, das das keine guten Gründe für die Arge sind, da solche oder so ähnliche Gründe viele Menschen anführen werden, die den ganzen Tag nix anderes zu tun haben, als sich mit den ANchbarn zu beschäftigen. (das ist jetzt nicht auf dich bezogen)

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Hallo.

Wenn es nur darum geht, dass auch in Wernigerode die Kosten der Unterkunft/Regelsatz bezahlt werden und Du KEINE finanzielle Hilfen für Umzug, Renovierung und Kaution benötigst, bedarf es keiner Genehmigung (Du kannst natürlich trotzdem der Ordnung halber eine Anfrage stellen).

Erkundige Dich, wie hoch die angemessene Miete in Wernigerode sein darf und lass Dir vom JobCenter dort die neue Wohnung als angemessen genehmigen.

Hier dürftest Du fündig werden:
http://rswr.files.wordpress.com/2011/03/richtlinien_ab_2006.pdf

http://www.koba-wr.de/de/leistungen_sgbii/glossar/kdu/main.htm

Noch besser wäre es natürlich, wenn Du Dich jetzt schon im Vorfeld um einen KiGa-Platz für Deinen Kleinen und einen Job bemühst.
Was ist mit dem in der VK angegebenen Partner, gehört der auch zur Bedarfsgemeinschaft, sprich steht er in Lohn und Brot oder bekommt er auch Alg II?

Gruß von der Hedda.

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Nein habe kein Partner habe ich nur noch nicht geändert!
Aber Kauttion und Miete müßten halt übernommen werden!

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Hallo.

Für die Kaution benötigst Du, wie gesagt, eine gute Begründung ...

... und die beste Begründung ist nun mal ein Job.

Was spricht dagegen, sich jetzt sofort um Kinderbetreuung und Job in Wernigerode zu kümmern?

Gruß von der Hedda

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Seit wann muss man um Erlaubnis bitten, umziehen zu dürfen?

Das ist mir neu. Die Wohnung muss für das Jobcenter doch nur "angemessen" sein.

Guck, was die Wohnung höchstens kosten darf und dann such dir dementsprechend was Neues....

LG
salome

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Hallo.

a. Wenn man mehr als nur die Übernahme der KdU möchte (z. B. Kaution), unbedingt eine Genehmigung benötigt, wie im Falle der TE.

b. Es Kommunen gibt, die verständlicherweise verhindern wollen, dass Alg II-Empfänger zuziehen.

Gruß von der Hedda.

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Das war schon immer so gewesen. Man hätte zwar ohne Genehmigung immer umzeihen können, dann aber mit finanziellen Nachteilen wenn die Wohnung

a) zB teurer ist

ODER

b) wenn um die Mietsicherheit, Ausstattung, etc. geht.

Das war schon immer so gewesen. Seit es das SGB II gibt!

Gruß