Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot ???

Hallo,

ich habe seit dem 3.3.11 ein Beschäftigungsverbot und mir und dem Zwergi geht es seither wirklich viel besser.

Jetzt aber meine Frage: Hat man während eines BV einen Urlaubsanspruch ? Muß demnächst nämlich zu meinem Personalchef und die Frage mit meinem Resturlaub, usw. klären.

Vielleicht weiß jemand hier darüber bescheid.....


Viele Grüße
pfaelzerin69

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Klar hast Du Anspruch auf Deinen Urlaub, den kannst Du das JAhr darauf nehmen, also NICHT währende des BV!!!

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Den kann sie in dem Jahr in dem ihre Elternzeit und in dem darauffogenden nehmen oder aber in dem Jahr der Entbindung und dem darauffolgenden um das mal etwas zu präzisieren!

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So weit ich weiß, entfällt dann dein Urlaubsanspruch, aber erkundige dich doch mal bei deinem Arzt, bzw. bei deiner Krankenkasse. Die können dir sicher sagen wie das läuft.

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falsch!! der urlaubsanspruch entfällt auf keinen fall. sie kann ihn nach der elternzeit nehmen!!

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Juchui,

also ich werde das so regeln, daß ich meinen BV durch meinen Arzt nur bis 3Wochen vor Mutterschutz ausstellen lasse. Ich habe quasi noch 3 Wochen Resturlaub und die nehme ich dann komplett. Ich mache das allerdings nur so, weil ich nach 3 Jahren Elternzeit eh nicht mehr dort arbeiten werde und somit kein Urlaub brauche.
Ich glaube man kriegt auch nur Urlaubsgeld in dem Jahr wo man den Urlaub auch beansprucht.
Kann mich aber natürlich irren.

LG #winke

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Guten Morgen,

Eure Regelung bietet aber keinerlei Vorteile für Dich, im Gegenteil....
Wenn Du den Urlaub wg. des BV nicht entnehmen kannst, muß er bei Beendigung des AV ausgezahlt werden. Das entgeht Dir, wenn Du ihn vor dem Mutterschutz entnimmst.

LG,

W

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Ja, du hast grundsätzlich auch während des Mutterschutzes usw. den vollen Urlaubsanspruch, der AG darf nur für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit den Urlaubsanspruch um 1/12 des Jahresurlaubes kürzen.

Aber sobald auch nur eine Tag im Monat gearbeitet wurde oder Mutterschutz o.ä. war, hat man für den ganzen Monat Urlaubsanspruch. Genauso wie bei Teilzeit in Elternzeit auch gar nicht gekürzt werden darf.

Der Urlaub kann dann im Jahr wo man wieder anfängt (egal wie) und in darauffolgenden Jahr genommen werden.

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Hallo,


sieh mal im Mutterschutzgesetz im § 17 nach:
"Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten."
(siehe: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html)

Demnach hast Du in der Zeit des Mutterschutzes und auch in der Zeit des Beschäftigungsverbotes Anspruch auf Urlaub.


Nur bei der Elternzeit verhält es sich anders: (siehe http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf): "Erholungsurlaub kann anteilig für jeden vollen Kalender-
monat Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt werden."

Und solltest Du ab jetzt quasi bis zur Elternzeit gar nicht mehr arbeiten (können), kannst Du den gesamten Urlaub auch nach der Elternzeit innerhalb bestimmter Fristen nehmen: "Wird während der Elternzeit keine Teilzeit –
beim eigenen Arbeitgeber – geleistet, hat der Arbeitgeber
den restlichen Erholungsurlaub nach Ende der Elternzeit im
laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. " (Quelle: gleiche Broschüre wie vorheriges Zitat)

Viel Erfolg in der Personalabteilung!
A.