Umgangsrecht durch Anwalt oder Jugendamt?

Hallo,
habe eine eher allgemeine Frage. Ich habe vor das Umgangsrecht jetzt regeln zu lassen, da es doch immer wieder zu "Meinungsverschiedenheiten" kommt.

macht es einen Unterschied ob man zum Anwalt oder zum Jugendamt geht? Hat es die gleiche Wertigkeit?
Ich habe da leider keine Ahnung.
Meine Tendenz war zum Anwalt zu gehen. Auch wenn ich da zahlen muss.

Würde mich freuen wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.

lg

Christina

1

Nur kein anwalt ist teuerer als ein anwalt.

Soweit ich weiss ist nur das wirklich bindend was vor gericht ausgemacht ist. Das Jugendamt kann nur eine empfehlung abgeben an die man sich aber nicht halten muss.

2

Bei uns macht im grunde alles das Jgendamt. Als ich wegen der Umgangsregelung beim JA war hieß es auch "wenn es nicht klappt gehts zum Familiengericht" und das gleiche auch beim Unterhalt, aber eben alles gemeinsam mit dem Jugendamt.

Daher würde ich immer wieder dahin gehen bevor ich einen Anwalt einschalte, wobei ich auch diesen Weg schon gegangen bin, jedoch da viel mehr Papierkram auf mich zu kam, als umgedreht.

Lg

3

Es kommt drauf an was du regeln lassen willst.

Wenns "nur" um Meinungsverschiedenheiten geht und ihr euch bzw der Umgangsregelungen/ und Besuchszeiten nicht einig werdet, ist der erste Weg normalerweise der Versuch auf eine außergerichtliche Einigung über das Jugendamt. Dort können dann Vermittlungsgespräche stattfinden und neue Umgangsregelungen im Sinne des Kindeswohls geschaffen werden (was zb die Einhaltung regelmäßiger Besuchszeiten usw angeht; betreuter Umgang etc.).

Wenn dies nicht fruchtet bzw diese Umgangsregelung zb. nicht eingehalten wird, dies auch dem JA bereits bekannt ist und / oder es um eine Gefährdung des Kindeswohls geht ist der nächste Weg dann der Anwalt. Dieser wird dann regulär auch mit dem Jugendamt kooperierern, d.h.gescheiterte Umgangsregelungen und Meinungen u.a. über den Verlauf der Vermittlungsgespräche einholen. In diesem Fall wird dann eine gerichtliche Einigung versucht.

Wenn du direkt zu dem Anwalt gehen würdest würde dieser bzw das Familiengericht es eh vermutlich auch veranlassen das JA miteinzubeziehen -gerade wenns ums Umgangsrecht oder Sorgerecht geht.