Formular 7 (?) Wochen vor Geburt???? Da war doch was....

Hallo ihr lieben!

War da nicht irgendein Wisch , den wir 7(?) Wochen vor ET von dem Frauenarzt kriegen sollen? Bin jetzt 33+2, und hab noch nix bekommen....weis aber das bei meiner ersten Tochter irgendwie was war....
????????????????????
Und wann muß ich denn dem AG bescheid geben, wie lange ich in Elternzeit gehen will?

Danke für eure Antworten! ♥

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ich weiß nur, das man sieben Wochen vorm ET den Antrag abgeben sollte beim Arbeitgeber, ab wann bis wann man in elternzeit gehen möchte. und da muss man entweder vom frauenarzt eine bescheinigung holen, wo der ET draufsteht (kostet glaub ich bisschen was) oder einfach ne Kopie vom Mutterpass, wo der ET drauf ist . vielleicht war es ja das (:
lg, Lia, 29 ssw #verliebt

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Das ist der Schriebs den du für die Krankenkasse benötigst um Mutterschutz zu beantragen. Den dürfen die Ärzte aber erst ab 33+0 raus geben, wenn du also jetzt in den letzten zwei Tagen nicht beim FA warst, bekommst du ihn beim nächsten Besuch oder geh einfach vorbei und hol ihn dir ab.

LG

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Hallo,

7 Wochen vor ET brauchst Du eine Bescheinigung vom FA für die KK. Die wenden sich an Deinen AG und berechnen das Mutterschaftsgeld. Alles andere kannst Du erst nach der Geburt beantragen.
Zumindest ist das mein Kenntnisstand.

Sonnige Grüße #winke

Fruchtzwerg2011 ( 31 SSW)

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Kein Wisch sondern du bekommst zeitigstens 7 Wochen vor ET deine Bestätigung über den ET - für das Mutterschaftsgeld vom Frauenarzt.

Sah bei mir aus wie ein Rezept- das füllst hinten aus und schickst an KK. Die klären dann ihren und den Arbeitgeberanteil.

Elternzeit musst du 7 Wochen vor Antritt beantragen. Ich persönlich habe das bereits vor Antritt des Mutterschutz getan damit die wissen wie die nächsten beiden Jahre geplant werden können.

Bei normaler SS / Geburt hast 6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach ET erstmal Mutterschutz d.h. kannst theoretisch bis eine Woche nach Entbindung die Elternzeit beantragen.