Wer entscheidet über Sprengelwechsel - Direktor - Schulamt?

Hallo,

unser Sohn wird Schulkind und soll nach unserem Wunsch den Sprengel wechseln. Ich weiß, dass in seiner "Sprengelschule" Kindermangel herrscht. Ich habe Bedenken, dass deshalb unser Anliegen mit dem Sprengelwechsel nicht ernst genommen wird.

Ich möchte jetzt nicht die ganzen Gründe für den Sprengelwechsel-Wunsch darlegen. Es ist definitiv der Wunsch. daher die Frage an Fachkundige. Wer hat denn das letzte Sagen: Direktor Sprengelschule oder das Schulamt? Wir leben in Bayern.

Danke!

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Hallo,

ich denke, wenn sich die beiden Schulen nicht einigen können - es geht ja um Schülerzahlen und damit um Geld - dann wird das das Schulamt entscheiden. Sicher bin ich mir da aber nicht.
Wenn in der Schule, an die er sollte, Schülermangel herrscht, sieht es generell eher schlecht aus, dass eurem Wunsch stattgegeben wird. Es geht ja auch um Klassenbildung und in dem ZUsammenhang das Zustandekommen von klassen.

LG,
delfinchen

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Delfinchen,

ich danke dir für deine Meinung!

Grüße

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Ich würde mir eher wenig bis gar keine Hoffnung machen. Wir hatten das Thema letztes Jahr durch (auch hier in Bayern). Unser Sprengel wurde geteilt, die Eltern standen Kopf....selbst Geschwisterkinder wurden auseinandergerissen. Die Schulleitung hätte die Gastschulanträge sogar genehmigt, aber das Schulamt hat ganz klare Vorgaben gemacht. Am Ende ist kein einziger Wunschschulantrag durchgegangen. Und ehrlich gesagt: ich hab's sogar verstanden: es ging einfach auch um Klassengrößen und schlichtwegs KlassenRÄUME. Wenn in der einen Schule (die eben die Wunschschule vieler Eltern war) bereits 4 erste Klassen feststehen und die Zahlen am Limit sind (in den Jahren zuvor waren's sogar mal 5 oder 6 erste Klassen!) und die andere Schule mit ach und krach 2 Klassen füllen kann, ist die Sache klar. Viel Glück trotzdem.

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Danke für deine Antwort!

LG

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Hi,

das Schulamt!

Hier in Bayern ist es absolut schwer, nicht in die Sprengelschule gehen zu müssen.

Du musst Gastanträge stellen. Dazu benötigst Du aber triftige Gründe. Du musst z. B. vorweisen können, dass es Betreuungsmöglichkeiten im neuen Sprengel gibt oder dass der Arbeitsplatz von Euch z. B . im neuen Sprengel ist. Dann braucht Ihr noch die Arbeitsbestätigungen Eurer Arbeitgeber usw.. Meistens haben die Direktoren nichts dagegen. Schulamt entscheidet und da brauchste nur an jemanden zu kommen der es ziemlich genau nimmt oder nen schlechten Tag hat.

Probiert es aus. Gastschulanträge werden am Tag der Einschulung gestellt. Den kriegt Ihr von Eurer Sprengelschule.

LG
Caro mit Max 6,5 Jahre und Lara 23 Monate

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Hi Caro,

danke für deine Antwort. Ich möchte mein Kind an eine Schule schicken, die ein bestimmtes Progamm macht. Für dieses werden gern auch Kinder aus anderen Sprengeln genommen, da die Schule für ihre reguläre Grundschulklasse auch noch Kinder braucht.

Allerdings siehts bei unserer regulären Schule eben schlecht aus. Weiß du, wieviele Schüler minimal eine Klasse bilden? Sie sagten, es sind voraussichtlich 17 Kinder in einer Klasse (hoher Migrantenanteil.)

LG

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hallo,

die mindestschülerzahl ist immer vom BL abhängig.


http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:70vVwUDLgSAJ:www.kmk.org/fileadmin/pdf/Statistik/Klassenbildung_2009.pdf+klassenteiler&hl=de&gl=de&pid=bl&srcid=ADGEESg1DLmM5C9IKVKqmgxTH1wzrccQVtkS8rgyLYp4X7DToRwID46uvfGVvSDYCtSINxJFXMJTnuqoIRJF1gd1TY1tDOBhPnCredgY3f5n6s2-q0RrFlUIriRW74YlotBi6tzkzEMK&sig=AHIEtbTixGQyyaHMOCo9I48lJsmtz_mehw

LG,
delfinchen

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