Mit Luftpistole angeschossen?

Hallo...

Bin noch total durch den Wind....!
Als ich heut Abend meinen Sohn (9) Bett fertig gemacht habe,
fiel mir an seinem Oberarm eine kleine, aber tief rot-blaue Prellung auf.
Tat ihm auch bei Berührung weh!

Da erzählt er mir mal so "ganz nebenbei", dass er heute mittag
von einem Jungen (ca.12J.) ANGESCHOSSEN wurde!!!!

Dachte erst mal an eine Spielzeugpistole....
Es war wohl ein stechender starker schmerz, der wohl noch
etwas länger weh getan hat.
Der Abstand war ca.3 Meter, es hat ein kurzes "Geräusch" gegeben.
Sowas kann doch kein Spielzeug sein???!!!

Mein Sohn ist dann weg gerannt und der Junge ist ihm noch hinterher gejagt!

Er konnte genau die Dose der gelben Kügelchen beschreiben.
Durchsichtig mit blauem Deckel.
Haben mal im Internet geguckt und Kugeln für Luftpistolen eingegeben.
Mein Sohn hat diese Dose direkt erkannt!
Das gibt es doch wohl nicht! Das sind Kunststoffkugeln für Luftpistolen!!!

Mist, dass mein Sohn uns das nicht sofort erzählt hat, aber er hat sich wohl nichts dabei gedacht.

Wollen morgen mal herausfinden, wer dieser Junge ist.
Würde am liebsten eine Anzeige machen...!!!!
Oder ist das übertrieben?
Diese Prellung geht zwar weg, aber schon alleine die Tatsache, dass mein Sohn mit einer "Waffe" beschossen und GEJAGT wird ist doch ungeheuerlich!!!

Was würdet ihr tun?

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Wenn Du eine Anzeige machen willst, würde ich morgen früh als erstes mal zum Arzt gehen. Du brauchst es schriftlich, dass diese Verletzung auch zu dem Beschuss mit der Luftpistole passt. Danach würde ich zur Polizei gehen.

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Ja, das machen wir auch...
Habe es auch fotografiert....

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Ich würde es auch machen. Ein Schuss mit der Luftpistole ist absolut nicht ungefährlich. Wenn er ins Auge geht...

Und es kann nicht sein, dass ein Junge mit einer Luftpistole um sich schießt und sich der Gefahr scheinbar nicht bewusst ist (oder es ist und es trotzdem tut).

Mal abgesehen davon, dass deinem Sohn Unrecht geschehen ist und er wissen sollte, wie man sich wehren kann.

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klar anzeige#schock#schock#schock#schock
dem jungen wird zwar nicht viel passieren-aber soviel wie ich weiß werden die eltern vom jugendamt eine über dem deckel bekommen



morgen auf jeden fall zum arzt und auch den tathergang genau beschreiben



lg dany

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Hört sich nach einer Airsoftwaffe an .

Die sind in Deutschland für Minderjährige nicht erlaubt .


Ich würde auch zur Polizei gehen . Dem Jungen wird nichts passieren aber irgendwoher muss der Junge das Ding ja haben !
Und das Jugendamt einzuschalten kann ja auch nichts schaden in dem Fall !

lg

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Hallo,

ich glaube, dass ist sicher so eine Spielpistole. Die Kugeln sind gelb, gibts in jedem Spielzeugladen. Unser Nachbarsjungen hat die auch. Aber auf Menschen darf man damit natürlich nicht schießen.

Müsste so etwas sein:
http://www.mytoys.de/Toy-Fun-Detektivkugelpistole-versch-Varianten/R%C3%A4uber-Gendarm/Jungenwelten/KID/de-mt.to.ca02.22.04/1478342

Nica

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Ich hoffe es....
Nur konnte mein Sohn genau die Dose beschreiben, die es nur für Luftpistolen gibt.
Diese Kugeln sind auch gelb.
Wir hatten noch nie mit sowas zu tun, sind auch nicht im Schützenverein oder so....woher sollte er das so genau beschreiben können?

Er kann auch genau diese Waffe beschreiben. War auch nicht klein...
Kann denn so eine Spielzeugpistole so eine Prellung hervorrufen?
Komisch....
Danke für deine Antwort;-)

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Die Pistolen verursachen aber keine derartigen Verletzungen wie oben beschrieben.

Es handelt sich dabei definitiv um eine Airsoftwaffe.

Im Freundeskreis besitzen einige solche Dinger, auch wenn "nur" mit kleinen Kügelchen geschossen wird, das kann gefährlich werden.

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Ob das noch Spielzeug ist, oder nicht, lässt sich ohne weiteres nicht sagen. Dies ist davon abhängig, wie viel Joule (Bewegungsenergie) die Waffe besitzt. Alles unter 0,5 Joule dürfen Kinder besitzen, da es dann als Spielzeug gilt (Anlage 2 zu § 2 II, III, IV WaffG). Wenn die Kids älter als 14 sind, dürfen die diese Teile auch selbstständig kaufen; ansonsten eigentlich nur über die Eltern. Je nach Gewicht der Kugeln kann das schon bei weit weniger als 0,5 Joule tierisch wehtun; passt also ziemlich gut zu ihrer Beschreibung.

Ich würde morgen einfach mal sehen, wer der Junge ist, und, dort dann mal zu Hause anklingeln. Im Regelfall kassieren Eltern solche Spielzeuge dann wieder ein, wenn sie feststellen, dass ein Kind damit doch nicht umgehen kann. Vielleicht wissen die auch gar nicht, dass er so was hat; die meisten Eltern werden da bestimmt erziehungstechnisch schon mit fertig werden, dass das nicht wieder vorkommt. Und die meisten Kids werden dann sicherlich schon mit Konsequenzen konfrontiert werden.

Eine Anzeige wäre eigentlich erst interessant, wenn sich herausstellen würde, dass das Kind diese Waffe gar nicht hätte besitzen dürfen; zwar kann einem 12-Jährigen strafrechtlich nichts passieren … aber … irgendwoher muss er diese Waffe dann ja haben. Ansonsten wäre das ziemlich langweilig, da es dann halt in der Erziehungskompetenz der Eltern liegen würde. Da fährt also keine Behörde für raus, wenn ein 12-Jähriger mit einer Spielzeugwaffe Unfug treibt.

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Die Waffen bis 0,5 Joule dürfen die Kinder besitzen, diese aber nicht außerhalb des eigenen Grundstücks - sprich in der Öffentlichkeit benutzen. Und doch, die Polizei fährt genau deshalb raus. Dafür ist sie zuständig. Die meisten Softairwaffen sehen aus, wie echte Waffen und gelten daher als Anscheinswaffen. Sie sind dementsprechend verboten.

Im Übrigen halte ich genau diese Waffen nicht für einfaches Spielzeug. Es tut wirklich weh, wenn man diese Kugeln abbekommt und außerdem verbietet es sich von selbst, auf Menschen zu schießen.

Der nächste, der Meine Tochter damit abschießt, wird eine Anzeige bekommen.

Auf die Eltern kann man in diesem Punkt nicht wirklich zählen. Ich habe versucht Rücksprache mit den Eltern zu halten. Das Ergebnis waren zwei Varianten: "Er hat ja Schutzkleidung dafür." "Echt, das tut weh, das wusste ich ja gar nicht".

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Ämm … eigentlich liegen Sie da falsch. Anscheinswaffen sind in Deutschland nicht verboten; sie dürfen nur in der Öffentlichkeit nicht geführt werden (§ 42a WaffG). Wo Spielzeugwaffen benutzt oder nicht benutzt werden dürfen, ergibt sich aus dem Waffengesetz hingegen nicht.
Das liegt bereits (und nicht nur) daran, dass in der Anlage 2 (Abschnitt 3, Unterabschnitt 2) des Waffengesetzes drin steht, das für Spielzeugwaffen (alles unter 0,5 Joule) das GANZE Waffengesetz nicht anwendbar ist; mit der Ausnahme des § 42a WaffG (Tragen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit).

Im vorliegenden Fall kann das aber wohl dahingestellt sein, da ich Ihnen dahingehend zustimme, dass Softairwaffen in der Regel ihren echten Pedanten erschreckend ähnlich aussehen; daher als Anscheinswaffe gelten und in der Öffentlichkeit somit nicht getragen werden dürfen. Somit erübrigt sich das in diesem Falle mit der Benutzung in der Öffentlichkeit von selbst. Genau so, wie es sich auch für mich von selbst verbietet, damit auf Menschen oder anderen Lebewesen zu schießen. Ich hielt’ das für so selbstverständlich, dass es nicht erwähnenswert war.

Ob Eltern das noch als Spielzeug betrachten oder nicht - ich denke, dass müssen Eltern für sich selbst entscheiden. Für mich persönlich (rein subjektive Meinung) würde ich Spielzeug nicht darüber identifizieren, ob die unsachgemäße Benutzung davon weh tun kann, oder nicht. Ich denke, wenn der große Bruder im Streit dem kleinen Bruder das Spielzeugauto über die Rübe donnert und dabei eine Platzwunde entsteht, die genäht werden muss, wird das auch wirklich weh tun. Genau so, wie ein Fussball wirklich wehtun kann, wenn man ihn z.B. unabsichtlich ins Gesicht geschossen bekommt. Klar sind diese »Spielzeuge« nicht dafür gedacht; aber - sie schreiben ja selbst, dass es sich auch bei einer Softairwaffe eigentlich von selbst verbietet, damit auf Menschen oder anderen Lebewesen zu schießen. Sehe ich genau so.

Ich stimme Ihnen aber natürlich zu, dass es sicherlich viele Kinder/Jugendliche geben wird, die dass dann mit einer Softairwaffe eben doch tun werden. Zeigt der Beitrag der TE ja bereits auf ziemlich eindrucksvoller Art und Weise, und, so - wie ich ihren Beitrag deute - hatte auch ihre Tochter da schon eine unliebsame Begegnung mit. Für mich persönlich bleibt das dann ein Erziehungsproblem der Eltern, wenn hier Kinder, die für so eine Softairwaffe allen Anschein nach nicht reif genug sind, so eine Waffe dennoch bekommen. Oder möglicherweise - wie Sie schreiben - die Eltern gar nicht die nötige Kompetenz besitzen, so etwas überhaupt entscheiden zu können, da sie nicht einmal wissen, dass es eben doch keine Saugnapfpistolen vom Jahrmarkt mehr sind, und das schon gefährlich werden kann.

Und, sie können natürlich sehr gerne zur Polizei gehen und eine Anzeige aufgeben. Die Konsequenzen davon finden sie im § 53 I 21a WaffG. Das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit. Im Falle der TE handelt es sich bsw. um ein 12-Jähriges Kind. Wir können also jetzt darüber spekulieren, ob ein Kind hier etwas zu befürchten hat. Wir können auch einfach im Gesetz nachschlagen, und lesen, wie es genau ist. Das steht nämlich im § 12 I OWiG (Ordnungswidrigkeitsgesetz). Da steht drin, dass bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ein ordnungswidriges Verhalten nicht geahndet werden kann. Und, nach ganz herrschender Meinung in der Rechtswissenschaft kann das selbst dann nicht geahndet werden, wenn im Konfekten Fall Einsichts- und Steuerungsfähgikeiten des Kindes vorhanden sind. Also selbst, wenn das Kind vorsätzlich handelt.

Also das mit der Anzeige bei der Polizei wird sich nicht so entwickeln, wie sich das gerne vorstellen. Aber - vielleicht finden Sie ja in einem anderen Gesetz eine Anspruchsgrundlage, die auch bei Kindern anwendbar wäre. Dafür brauchen Sie aber keine Anzeige :-p

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Ganz klar: Arztbesuch, Verletzung bestätigen lassen und damit ab zur Polizei.

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Hallo!

Ich tippe auf Airsoft. Ist im Moment der Renner unter den Kids.

Eine Anzeige würde ich nicht gleich machen. Wenn Ihr den Jungen kennt, oder wisst wo er wohnt dann würde ich zu den Eltern gehen und ordentlich Krawall schlagen. Wenn die Eltern vernünftig sind wird der Sohn genug Ärger kriegen. Wenn nicht kannst Du immer noch überlegen eine Anzeige zu machen. Dann aber gegen die Eltern-ich glaube nicht dass Du es bei dem Kind Sinn hätte... Airsoft Waffen dürfen Kinder in dem Alter zwar haben, aber ich glaube nicht, dass sie sich bewusst sind, was sie mit den Dingern anrichten können.

Ich finde diese Airsoft Waffen total unnötig, und wäre für ein Verbot.

VG
Neddie

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Für mich ist das eigentlich ein ziemlich normales Spielzeug, womit ein 12-Jähriger sicherlich sehr viel Spass haben kann und was auch - genau wie Lego und Co. - absolut harmlos ist, solange es sich in den richtigen Händen befindet. In den Händen eines 5-Jährigen kann Lego ein total schönes Spielzeug sein, wenn er dort jedoch ein Teil verliert und der kleinere, 2-Jährige Bruder das in den Mund bekommt, kann es durchaus tödlich enden. Genau so, wie der 5-Jährige durchaus noch versuchen kann, auf den Schrank zu klettern, damit das Raumschiff noch höher fliegen kann - auch dabei kann es sich sehr schwer verletzten. So geht es eigentlich mit jedem Spielzeug - Kinder brauchen einfach Eltern.

Eine Softair-Pistole kann in den Händen eines 12-Jährigen ebenso harmlos sein (wenn die Bewegungsenergie, die mein »abfeuern« die Kugel beschleunigt) für das Alter angemessen und ungefährlich ist; genau so, wie es gefährlich werden kann, wenn diese Bewegungsenergie zu hoch für das Alter ist. Oder der 12-Jährige diese nötige Reife, mit so einem Spielzeug unbeaufsichtigt zu spielen, gar nicht erst besitzt. Denn ja, ein Kleinkind kann im Schwimmingpool ertrinken, wenn es unbeaufsichtigt im Garten spielt. Genauso, wie wir möglicherweise auch 12-Jährige finden könnten, die damit versuchen werden, sich ein Auge auszuschießen. Oder im Falle der TE damit jüngeren Kindern Angst einzujagen bzw. diese zu verletzen. Sei es bewusst und absichtlich; oder auch einfach eher nur aus Unwissenheit.

Aber ja - wenn sie eine Schulklasse mit 12-Jährigen unbeaufsichtigt in die Umkleidekabine eines Schwimmbades stecken, werden sie sicherlich ein oder zwei dabei haben, die ihr Handtuch dann zusammenrollen, dass als Peitsche missbrauchen und damit die anderen Mitschüler malträtieren. Hier kann doch aber die Problemlösungsstrategie nicht sein, nun Handtücher zu verbieten #kratz. Denn ja - auch das kann bei einem nassen Handtuch tierisch wehtun und blaue Flecken verursachen. Sonst nehmen die das nächste Mal einfach einen biegsamen Stock, den die auf dem Weg zur Kabine finden. Genau wie andere Kinder/- und Jugendliche sicherlich mal herausgefunden haben, dass die Finger von Mamas Gummihandschuhen um ein Rohr befestigt mit einer Erbe als Munition weitaus mehr Bewegungsenergie erzeugen wird, als eine Spielzeug-Softair Waffe. Auch hier sollte jetzt nicht der politische Ansatz sein, deswegen Gummihandschuhe zu verbieten. Vielleicht müssen Kinder einfach nur mal erzogen werden?

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Hallo,


Bis 0,5 joule ist eine Softair frei ab 14

Bei mehr als 0,5 joule ab 18 Jahren

Manchmal glaube ich das du kein Kind hast und uns allen hier nur einen vom Pferd verzapfst und dabei einen riesigen Spaß hast, den Klugscheißer raus zu hängen....

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Hallo,

gelbe Kugeln ins Luftgewehr/Luftpistole? Eher nicht!
Eine richtige Luftpistole füttert man mit Munition, die eher Miniaturfigürchen eines "Mensch-ärgere dich nicht-Spiel" gleichen .

Das wird eine Soft-Air gewesen sein.

Ich besitze Luftgewehre und eine Luftpistole und aus 3 Metern entsteht garantiert nicht nur ein blauer Fleck!

LG
Tina

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Ich würde umgehend zur Polizei gehen, das ist kein Kavaliersdelikt! Wenn ein GEschoss ins Auge gegangen wäre, dann hätte es viel schlimmere Verletzungen nach sich ziehen können!

Grüße
Luka