Kinderzuschlag

Hallo,

ich muss mal etwas fragen an die Kinderzuschlags Auskenner :-)

Und zwar habe ich im Internet mal den Kinderzuschlagsrechner genommen um zu schauen ob wir anspruch hätten. Nun ist bei mir eine Frage aufgetacht und zwar zählt der monatliche Stromabschlag den wir bezahlen als Nebenkosten mit rein bei der Berechnung oder nicht! Weil wenn ich den Strom zu den Nebenkosten mit dazu nehme hätte ich Anspruch aber wenn der Strom nicht mit reingerechnet wird dann hätte ich kein Anspruch. Genauso frage ich mich das mit den Kta - Gebühren wo werden die Berücksichtigt?

Danke schonmal im Vorraus.

LG Sandra

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Hi,

m.E. nach fällt der Strom nur in die NK, wenn diese vom Vermieter abgerechnet werden.
Ansonsten sind diese Kosten genauso anzusehen wie bspw. weitere Belastungen (Versicherungen etc)
Einfach alles miteinander einreichen, mehr als ablehnen können sie es ja nicht.
Es geht ja auch nicht um die fixe Summe, sondern um den Anteil den das Kind mit in die BG einbringen kann, ohne Gefahr zu laufen ein Sozialfall zu werden.

Viel Erfolg

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Danke für die Antwort!

Also gebe ich den monatl. Stromabschlag bei weitern Kosten mit an in den Antrag?? Weil es wird nicht über den Vermieter abgerechnet!

Wir haben 2 kinder

LG Sandra

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Versuch es einfach....lt. online Rechner hätte ich KiZ bekommen (wenn man Mutter und Kind zusammen veranlagt), aber lt. Bearbeiter nicht, denn mein Kind hat zuviel Einkommen und kann für sich selber sorgen.
Sprich: Wenn ich das doppelte meines EG hätte und mein Sohn bspw. nur 200,- mtl. als EInkommen beisteuern würde, dann hätte ich den KiZ bekommen.
Also, du hast ja nix zu verlieren ;)

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Hallo,
nein Stromkosten zählen nicht zu den Nebenkosten. Sie werden nicht berücksichtigt.
Woher nimmst Du den Kizu-Rechner? Den haben die doch vor einigen Monaten von der bmfsfj Seite genommen! #kratz
Gruß
Cashmere0815

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Hallo Sandra,

soweit ich weiß, werden die Kindergartengebühren nicht mit berücksichtigt, da diese ja "freiwillig" sind, heißt, das Kind muß ja nicht in den Kindergarten gehen, es besteht ja keine Kindergartenpflicht, anders sieht es aus, bei Schulkindern, da ja Schulpflicht besteht!

Gruß Tanja:-D