Elterngeldantrag HILFE

Hallo,ich brauche mal HIlfe beim Ausfüllen bitte. Ich habe für meine Tochter 2 Jahre Elternzeit beantragt, die jetzt am 12.06.2011 ausläuft, nun bin ich wieder schwanger. Mein Mutterschutz beginnt am 01.06.2011, ich werde also nicht wieder arbeiten. Wie gebe ich denn meine Einkünft an? Ich habe nur für 3 Monate auf 400 EUro Basis gearbeitet , dann wurde ich schwanger und durfte nicht mehr arbeiten. Ich bin aber weiterhin bei meiner ehemaligen Firma angestellt u hätte da eigentlich am 13.06.11 wieder mit arbeiten angefangen.Dann steht mir ja der Mindestsatz zu oder? Mann soll da den alten EST-Bescheid befügen. 2010 oder 2009? augeübter Beruf?MEin eigentlicher oder den momentanen (HAusfrau?) ja und wie mache ich darauf aufmerksam dass ich in Festanstellung bin aber ja nicht gearbeitet habe wo wird das eingetragen?
Danke für Hilfe! Ach ja lege ich die Gehaltsbescheinigungen von der 400 € Stelle nur dazu? Hab ich da was von?

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Hallo, warscheinlich wirst du nur den Mindestsatz + Geschwisterbonus bekommen, aber ich würde trotzdem alles mit angeben.
Ausgeübter Beruf ist natürlich der, den du vor deiner Elternzeit gemacht hast, dein Vertrag besteht ja noch, er ruht ja in der Elternzeit nur.

Noch ein Tipp:
Wenn du noch selbst Krankenversichert bist, bekommst du ab dem 01.06 wieder Mutterschaftsgeld von der KK, und ab dem 13.06 wieder den vollen Arbeitgeberzuschuß, dazu gibt es einen Paragraphen im Mutterschutzgesetz, (vorausgesetzt dein alter Vertrag besteht noch so wie vor deiner jetzigen Elternzeit)!

LG
Karin

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Hallo!

Leg die Gehaltsbescheinigungen der 400-€-Stelle vor. Ggf. kommt etwas mehr als der Sockelbetrag zzgl. Geschwisterbonus dabei raus.

EST-Bescheid vermute ich, dass der neuste vorzulegen ist (also wenn ihr den 2010er schon habt, dann den).

Hast du ein BV? Ggf. die Bescheinigung davon mit vorlegen.

Ggf. zählt noch ein Teil der Einkommens-Monate vor der Geburt des ersten Kindes mit rein (war bei mir so, die sind exakt 2 Jahre auseinander).

Du erhältst mindestens den Sockelbetrag + 75 Geschwisterbonus (solange deine Tochter noch nicht 3 Jahre alt ist).

Da du in einem Beschäftigungsverhältnis stehst, bist du nicht nur "Hausfrau". Hab bei meinem zweiten EG-Antrag meinen Beruf angegeben mit dem Hinweis, dass ich ab der Geburt des ersten Kindes in EZ bin.

Es ist schon geschrieben worden, dass dir der AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ab dem 13.6.11 bis 8 Wochen nach der Geburt wieder zusteht.

LG,
Becca

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...achso, AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aber nur, wenn du dich nicht hast familienversichern lassen sondern in DEINER gesetzlichen KV geblieben bist!

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Moment, wenn du nicht mehr arbeiten darfst hast du sicher ein BV und bekommst dein Gehalt weiter.
Nach Ablauf der Elternzeit steht dir vorallem auch der AG-Zuschuß erstmal zu zum Mutterschaftsgeld!

Bist du selbstständig, sonst brauchst du keinen Steuerbescheid!


Und klar auch 400 Euro sind Einkommen!