Sonderzahlungen während Mutterschutz?!

Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob mir hier jemand helfen kann.

Mein Sohn ist am 01.08.10 23 Tage vor dem ET zur Welt gekommen. Da er unter 2500 g wog, hatte ich nach der Geburt 12 Wochen Muschu plus die 23 Tage, die ich vor der Geburt nicht "verbrauchen" konnte. Also endete mein Muschu am 16.11.2010.

Mein Arbeitsvertrag sieht eine Sondervergütung für das Jahr 2010 vor, die jetzt im April gezahlt wird. Leider ist die Elternzeit/Mutterschutz in der Betriebsvereinbarung nicht enthalten. Aber ich habe Urlaubsanspruch bis Ende November 2010 und auch mein 13. Gehalt wurde mir bis Ende 2010 angerechnet. Also die logische Schlußfolgerung ist doch, dass ich die Sondervergütung auch bis Ende 2010 angerechnet bekomme? Oder?

In der Betriebsvereinbarung steht nur wer länger als 6 Wochen krank ist und bei Ende des Arbeitsverhältnisses, bekommt es anteilmäßig angerechnet.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Mein Betriebsrat macht sie da auch gerade schlau.

LG

Lumidi

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Ich steht gerade auf dem Schlauch..Was soll worauf angerechnet werden?

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Hallo Lumidi,

kommt darauf an für was die Sonderzahlung ist.

ich habe z.B. mein 13. Monatsgehalt komplett bekommen, obwohl ich ab 3.10.10 in MuSchu war. Die Provision hingegen (Zielvereinbarung) wurde jedoch nur anteilig berechnet für die ersten drei Quartale 2010 bzw. bis 03.10.. Was auch völlig logisch erscheint, da ich ja nicht mehr produktiv an der Zielererreichung mitwirken konnte. Ausgezahlt wurde die im Feb 11.

Also, wenn die Sonderzahlung nicht mit Zielvereinbarungen etc zusammenhängt, dann würde ich behaupten, dass sie Dir bis einschließlich 11/2010 zusteht - also anteilig, da Dein Beschäftigungsverhältnis seit 17.11. ruht.
Aber dann hätten sie das auch schon bei Deinem 13. Monatsgehalt gemacht - ergo kann schon sein, dass sie dir komplett zusteht. Zumindest aber 11/12. Wissen die das in der PA nicht?

LG xsalinax

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Die Personalabteilung hat den 01.10.10 für die Berechnung genommen.

Das 13. Gehalt habe ich auch anteilmäßig erhalten.

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1.10. ist nicht korrekt - es muss mindestens der 31.10.2010 sein. Dass der November nicht zählt kann sein, da es kein voller Monat mehr war.
Also es stehen Dir mindestens 10/12. zu. Oder taggenaue Abrechnung bis einschl. 16.11. aber das ist unternehmensabhängig...

das Beschäftigungsverhältnis ist bis einschl. 16.11. aktiv - wenn auch nicht produktiv. Ruhend ist es erst ab 17.11. und ERST DANN verlieren sich Ansprüche auf Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 13. gehalt etc.

Hoffe ein wenig geholfen haben zu können.

LG xsalinax

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Hallo

Bei uns ist es so. Wenn Du das komplette Jahr 2010 dem Betrieb angehört hast (MuSchu zählt dazu, nur Elternzeit nicht) , dann bekommt man den vollen Erfolgsboni im April 2011 genau wie alle anderen auch.
Ansonsten aber mindestens anteilig.
LG

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wir bekommen im Quartal je eine Sonderzahlung und da wurde der Mutterschutz nicht berücksichtigt, also hab das selbe bekommen wie wenn ich arbeiten würde, obwohl ich in 1/11 keinen Tag gearbeitet hab (6 Tage Resturlaub und dann Mutterschutz)