Der lbl. Vater meiner Tochter klagt das geteilte Sorgerecht ein.

Hallo an Alle,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Der lbl. Vater meiner Tochter klagt nach 8 Jahren das geteilte Sorgerecht ein. Grund dafür, meine bevorstehende Hochzeit mit meinem neuen Lebensgefährten und der Namensänderung von unserer Tochter. In der Vergangenheit hat er regelmäßigen Umgang mit ihr gehabt (Aller 2 Wochen von Freitag zu Sonntag, halbe Ferien, Feiertage + Zusatztage). Er hat in der Zeit kein einziges WE, geschweige denn Urlaub mit ihr alleine verbracht, sondern immer nur bei seinen Eltern und probiert alles zu tun das sie lieber dort bleiben will. Sie kommt sehr oft gestört nach Hause, ist total übermüdet, verzogen etc. Sogar ihre Lehrein bezeugt schriftlich das sie nach dem Papawochenende wie ausgewechselt ist. In der Vergangenheit sind schlimme Sachen in der Beziehung (Alkoholismus, Fremdgehen, mehrfach gedroht mit Selbstmord und am ende handgreiflich gegenüber mir) passiert und auch viele Vorgänge seit unserer Trennung (rumschnüffeln in Schränken, streit vor unserer Tochter angefangen, beleidigungen gegenüber dritten, nie Unterhaltserhöhung selbstständig gezahlt noch die Differnez davon, mehrfach umgezogen ohne neue Adressen zu nennen, noch nie Hausaufgabenheft vorgetragen...). Das, und noch mehr, sind Sachen die mir sagen das ich ihm das geteilte Sorgerecht nicht geben kann. Er würde sich zu sehr in alles rein hängen und wahrscheinlich ständig streit provozieren. Als wir diese Woche bei Gericht waren kam es mir von Anfang an so vor als ob alle auf seiner Seite waren. Er wurde gar nicht befragt aber mich hatten sie mit Fragen gelöschert was dagegen sprechen sollte aber aus meinem Mund kam nichts raus, ich war so aufgeregt, hab gezittert am ganzen Körper, kalte Hände etc. War ja noch nie in so einer Situation auf einer Anklagebank zu sitzen. Vor Gericht gab er an er hätte kein Mitsprachrecht bei der Schulwahl von unserer Tochter gehabt, ich hätte ihn nie mit einbezogen. Ein Lügner ohne ende!!! Er hat mich kein einziges mal nur gefragt auf welche Schule sie gehen soll und ob es alternativen gäbe. Er hat sich auch überhaupt nicht für ihren Schulanfang interessiert, geschweige denn mit organisiert oder einen Cent dazu gegeben. Vor Protokoll gab er am ende, mit einem ganz bösen Gesicht, zum Glück an das unserer Tochter den neuen Namen bei meiner Hochzeit annehmen kann und sie in Zukunft auch immer ihr Aufenthalt bei mir hat. Hätte er das verneint hätte er auch nie die Chance das geteilte Sorgerecht zu erlangen. Da ich so aufgeregt vor Gericht war schreibt mein Anwalt nun einen Schriftsatz an die Richterin und das Schreiben von der Lehrein meiner Tochter das sie verzogen, unkonzentriert, schlecht...ist nach dem Papawochenende wird auch noch zu geschickt. Ich hoffe dass das gericht doch ein positives Urteil fällt.

Nun probiere ich mich überall zu erkundigen was ich nun für Pflichten hätte wenn er das Sorgerecht mit bekommt. Klar, ich muss ihm Auskunft erteilen und zu schwerwiegenden Sachen, wie Schulauswahl, Kontoeröffnung, religiöse Erziehung, Ausweis beantragen muss er sein Einverständnis geben, sowie umgekehrt natürlich auch. Aber man sagt "Sachen des alltäglichen Lebens" gehen ihn nichts an. Stimmt das, dass z.B. die Schule ihn trotzdem keine Auskunft erteile muss weil ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe? Das er dennoch nicht zu Elternabenden und Veranstaltungen dabei sein darf wenn ich es ihm verweigere?
Und wie sieht das aus, ich lese überall wenn die Kindsmutter neu verheiratet ist hat der lbl. Vater kein Anrecht mehr auf das geteilte Sorgerecht! Stimmt das? Ich gehe davon aus dass er deshalb auf einmal so schnell alle Register zieht. Wenn das Gericht am 06.05.11 seine Entscheidung für ein geteiltes Sorgerecht fällt und ich dann in Berufung gehe und vor das OLG trete, ist dann in der Zwischenzeit das Urteil rechtskräftig oder Nichtig bis das OLG seine Entscheidung fällt? Da ich am 28.05.11 heiraten werde ist es wahrscheinlich so das ich schon längst verheiratet bin bevor ich vor's OLG trete und dann die Regelung, wenn sie stimmt, eintrifft das der lbl. Vater kein Anspruch mehr auf das geteilte Sorgerecht hat.

Hoffe Ihr könnt mir helfen!!!
Danke Euch

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Klar hat er auch nach deiner Hochzeit anspruch auf das geteilte Sorgerecht. Aber auch den namen kannst du nicht einfach so ändern lassen wenn er der Vater ist. Da muss er schon zustimmen meines Wissens nach. Mein Ex-Mann würde nie einer Namensänderung zustimmen. Den neuen Namen von dir und deinem neuen Mann kann das Kind doch nur annehmen wenn er der leibliche Vater wäre.

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Laut, wie ich es im Gesetz hier im Internet lese hat er dann kein Anrecht mehr auf geteiltes Sorgerecht.
Doch, die Namensänderung geht. Er hat kein Sorgerecht bis jetzt und unserer Tochter trägt meinen Nachnamen. Somit wird beim Standesamt der Antrag auf Namensumbenennung gestellt und wurde bei uns auch schon bewilligt. Nur wenn der lbl. Vater Sorgerecht hat, oder unsere Tochter seinen Nachnamen hätte, hat er mitspracherecht. Das ist beides nicht der Fall.

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Das Kind ist aber nicht von deinem neuen...
Mir tut es leid für die kleine... ihr wird nicht mal die Möglichkeit gegeben den Vater kennen zu lernen.
Mein Freund hat auch eine Tochter und die Mutter verweigert grundlos jeden Kontakt.... Die sagt sicher auch mein Freund interessiert sich nicht für sein Kind weil er sich nicht meldet. Aber wie auch wenn sie von anfang an alles abgeblockt hat. Und ein Kind mit Anwälten jetzt aus der gewohnten Umgebung ziehen. Sorry solche Mütter wie du verstehe ich nicht da ich so etwas ja selber mitbekomme gerade.

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Ich kann den Mann verstehen und Deine "Argumente" klingen zum Großteil sehr an den Haaren herbeigezogen.

Warum bitte sollte der Vater irgendwelche Rechte/Ansprüche verlieren, weil DU heiratest???

Gruß,

W

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Weiß ich auch nicht. Steht aber geschrieben.
Ich will ihn seine Tochter doch nicht entziehen, ich glaube das kommt hier falsch rüber. Es soll einfach alles so bleiben wie es war und meine Argumente sind bestimmt nicht an den Haaren herbei gezogen oder würdest du es zulassen einem Mann das geteilte Sorgerecht zu geben wenn er dich in der Vergangenheit mehrfach betrogen und sogar geschlagen hat plus die ganzen anderen Gründe die ich hier kurz erwähnt habe?

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Sorry, aber wenn der Mann angeblich gewalttätig ist, dann geb ich dem nicht mein Kind an irgendwelchen Umgangswochenenden!!!!

Und ob Dich der Mann betragen hat oder nicht, interessiert in diesem Bezug so gar keinen! Zumal da auch immer der/die Betrogene einen Teil zu beiträgt!

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Eine erneute Heirat hat keinen Einfluß auf das Verhältnis Vater zum Kind.

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Hi,

ich denke hier kann Dir keiner richtig helfen. Das Problem ist, dass keiner hier beide Seiten kennt und ich viele der aufgeführten Gründe für mehr als Belanglos finde. Er ist zudem der leibliche Vater und ich verstehe nicht, warum er nicht auch sorgeberechtigt sein soll. Sollte er es bekommen ist er genauso berechtigt an Elternabenden und sonst was teil zu nehmen? M.E. auch wenn er nicht sorgeberechtigt ist, sondern nur der leibliche Vater. Ich kenn auch Väter die das Sorgerecht nicht haben und solch sachen wie Elternabende, Elternnachmittage, Feiern in Kita etc. bewohnen. Warum denn auch nicht???
Er scheint ja auch die Besuchswochenenden einzuhalten udn was er in der Zeit macht, sprich die Großeltern oder wen auch immer zu besuchen geht Dich nichts an. Es ist sein gutes Recht..Es sind doch auch Oma und Opa!

Dein Geschreibe macht bei mir keinen Guten Eindruck und ist auch nicht sachlich...
Ich persönlich denke auch, dass man auch Väter mehr eingehen sollte und diese auch wesentlich mehr Rechte bekommen sollten!!!

LG Line

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Sag, hast Du Dich im Vorfeld gar nicht beraten lassen????

Deine Argumente gegen die gemeinsamme Sorge sind keine. verhaltensauffälligkeiten nach einem vaterwochende sind vollkommen normal und Euer beziehungsende hat rein gar nichts mit dem Sorgrecht zu tun.

Dazu kommt, das die Gerichte tndenziell sehr Vaterfreundlich urteilen und Du als Mutter mit AR schon verloren hast. Zumal er ja recht hat : Du hast ihn nicht in die Schulwahl einbezogen. Du hast entschieden und er hat keinen Gegenvorschlag gemacht. Und die Schule muß ihm auch jetzt schon, ohne gemeinsammes Sorgerecht Auskunft erteilen. Es ist doch sein Kind!


Warum willst Du ans OLG gehen, hast Du zu viel Geld? Du hast keine Chance das AS zu behalten, und die PKH tritt nicht bei aussichtslosen Fällen ein.

Ute

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Natürlich hab ich ihn mit einbezogen. ich habe gesagt sie würde auf diese schule gehen. hier müssen wir zur anmeldung. er hat nie weiter danach gefragt und sich dafür interessiert, gibt er aber jetzt als grund an. er hat noch nicht einmal ihren schulanfang mit geplant, er kam mit seiner ganzen familie, haben gegessen, getrunken etc. und noch nicht einmal einen cent dazu gezahlt...
ich habe ihn in der vergangenheit immer mit einbezogen...aber am ende muss die entscheidung das beste für das kind sein und wenn mir meine tochter sagt sie möchte auf diese schule akzeptiere ich das!!!

die schule hat ihn keine auskunft zu geben, er hat kein sorgerecht und auch wenn er es bekommen sollte hat sie ihm trotzdem keine auskunft zu geben, das hat mir mein anwalt gerade gesagt. sie hat bei mir das aufenthaltsbestimmungsrecht und diese sachen zählen zu "alltägliche sachen des lebens"...

und ob ich geld habe oder nicht spielt hier keine rolle!!! Aussichtslos ist hier absolut nichts, ganz im gegenteil!!!

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Ich muss jetzt nochmal nachfragen...

Warum genau soll er nicht auch das Sorgerecht bekommen???

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Ich bin dafür, dass in Deutschland endlich von Geburt an das gemeinsame Sorgerecht gilt, egal ob die Eltern verheiratet sind oder nicht ! Es geht dabei ums KIND und das Kind hat Anspruch auf beide Elternteile und darauf, dass sich beide Elternteile die Rechte und Pflichten TEILEN...

Ich finde es #contra, wenn man es dem Vater, mit dem man offensichtlich auch mal glücklich war, so schwer macht, sich offiziell um sein Kind kümmern zu können !!!

Dein neuer Partner hat damit gar nichts zu tun, warum soll deine Tochter seinen Namen annehmen ??? Er ist doch nicht ihr VATER !

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aber ihr ziehpapa mit dem sie mittlerweile mehr zusammen gelebt hat (ihr halbes leben) als mit ihrem lbl. vater... und wenn sie den namen annehmen möchte, find ich das klasse!!!

hier gibt es echt gestörte menschen...

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Traurig, traurig, dass du dem Stiefvater mehr Rechte zugestehst, als dem leiblichen Vater...Der Vater tut mir leid ! Er wird aber mit Sicherheit daraus gelernt haben und keine Frau mehr schwängern, mit der er nicht verheiratet ist..

Was kann das Kind dafür, dass ihr Eltern euch getrennt habt ????

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Warum muss Deine Tochter einen Nachnamen annehmen von einem Mann mit dem sie nicht verwandt ist und nix????

Diese Namensänderungen sollten echt abgeschafft werden.......

Was machste denn wenn Dein Neuer in ein paar Jahren abhaut, fremdgeht oder sonstiges?
Dann rennt Deine Tochter mit nem Nachnamen rum von nem fremden Mann!

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Hallo,

ich war immer froh das ich den Namen meines Stiefvaters auch annehmen durfte. Man fühlt sich ja wie ausgestoßen innerhalb einer Familie wenn alle gleich heißen nur du nicht. Du weißt ja gar nicht ob das Kind der TE den Namen des Vaters trägt. Und als Fremd kann man ja den Mann der Mutter kaum noch bezeichnen den er wird automatisch mehr Zeit mit dem Kind verbringen wie der leibliche Vater.


Im übrigen konnte ich meinen Stiefvater nie wirklich gut leiden aber er war der Mann meiner Mutter und der Vater meiner Geschwister also für mich gut auszuhalten.

Getreu dem Motto ich tu dir nix tust du mir nix. Damals war ich übrigens 7 Jahre alt.

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sie schrieb ja, das Kind trägt ihren Nachnamen........

Da wäre es doch viel einfacher Mutter nimmt Doppelnamen an, oder der Stief-Vater den Namen von neuer Frau und Kind.

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"ich hoffe ihr könnt mir helfen"

Warum sollten wir?
Ich lese immer nur von DEINEN Problemen mit dem gemeinsamen Sorgerecht, was in mir Zweifel aufkommen lässt, ob du überhaupt fähig bist die Elternrolle gemeinsam mit dem zweiten Elternteil auszufüllen. Fehlt es dir an Toleranz, Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Kompromissfähigkeit ?
Und was ist mit deiner Tochter? Wie steht sie dazu? Welche Nachteile hätte sie durch die gemeinsame Sorge? Welche Vorteile?
Dir geht es offensichtlich gar nicht um sie!

Du willst dem Vater allen Ernstes den Besuch von Elternabenden verbieten? Bist du noch ganz ... ?
Damit verhinderst du die Ausübung der elterlichen Sorge!
Ich frage mich ernsthaft, warum der Vater nicht auf alleiniges Sorgerecht geklagt hat!

"Ich hoffe dass das gericht doch ein positives Urteil fällt."
Das hoffe ich auch, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob wir das Gleiche meinen...

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Du sprichst nur von deiner Sichtweise, nicht von der deiner Tochter.
Es ist ihr Vater! Hätte man mir meinen Vater nehmen wollen, hätte ich sicher ziemlich böse reagiert, auch schon in dem Alter.
SIE kann doch nichts dafür, dass ihr getrennt seid. SIE liebt beide - Papa und Mama. Und sie muss damit zurechtkommen, dass sich Mama ein neues Leben aufbaut. Schrecklich - für das Kind, meinst du nicht?
Es ist ihr Vater!!!!! Und - er interessiert sich für sie.
Prima!