1 Monat Elternzeit und Elterngeld für den Vater?????

Guten Abend,

ich habe eine Frage an die Experten zum Thema Elternzeit/ Elterngeld.

Unser Sohn ist am 04.03. geboren. Ich selber nehme für 10 Monate Elternzeit + Elterngeld.

Mein Mann wechselt zum 01.07. die Stelle und plante, vom 01.-30.06. Elternzeit + Elterngeld zu nehmen. Von Seiten der Arbeitgeber gab es da keine Probleme.

Nun sagte uns die Dame von der Elterngeldstelle, dass mein Mann für 1 Monat kein Elterngeld bekommen würde. Er müsse dann schon 2 Monate Elternzeit + Elterngeld beantragen?
Das hatte ich noch nie gehört.

Stimmt das? Falls ja: Gibt es folgendes Hintertürchen...
Könnte mein Mann vom 01.05.-30.06. Elternzeit nehmen und Elterngeld beantragen, im Monat Mai aber trotzdem regulär weiterarbeien und dann vielleicht doch im Monat Juni Elterngeld bekommen.

Versteht Ihr was ich meine???
Ich würde mich über Eure Antworten freuen. Wir könnten das Geld im Juni sehr gut gebrauchen.

Lieben Gruß und Danke,
Eva

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Hallo Eva,

also zum Hintertürchen kann ich dir nichts sagen, ich halte aber persönlich auch nichts von solchen Dingen. Aber das ist ja nicht das Thema.

Also man muss wirklich die 2 Monate nehmen, muss ja nicht an einem Stück sein. Und vom 1. eines Monats geht es sowieso nicht. Euer Kind ist am 4. eines Monats geboren, deshalb kann er auch immer nur vom 4. eines Monats bis zum 3. des folgenden Monats nehmen (oder des übernächsten, wenn er beide am Stück nimmt).

Aber wie gesagt, um Elterngeld zu bekommen, muss er beide Monate nehmen und er muss bei der Beantragung den Zeitpunkt des 2. Monats festlegen.

LG Sunshine

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Hallo,

ja das ist tatschlich so...die Voraussetzung dafür, dass 14 Monate Elterngeld gewährt werden ist, dass der Mann auch 2 monate Elterzeit nimmt.

Zudem ist das Elterngeld an den genauen Geburtstermin gekoppelt, es wird also nur für Lebensmonate gezahlt! Unsere Tochter kam am 20.07, und mein Mann musste dann statt wie geplant vom 01.07-31.08 vom 20.07-19.09 Elternzeit nehmen um in den vollen Genuss des Elterngeldes zu kommen. Die Elternzeit deines Mannes sollte also an einem 04. eines Monats beginnen.

Man kann die Monate aber teilen, dh, einen monat direkt nach der Geburt und den zweiten irgendwann später (bis zum 14. Lebensmonat!), bei der Elterngeldstelle hat man uns gesagt, dass man den Zeitraum zwar schon festlegen muss (also auch für den zweiten Monat) beim Antrag, aber das einmalig geändert werden kann.
Eine andere Möglichkeit ist, dass dein Mann zwei Monate Elternzeit nimmt, davon aber einen in Teilzeit (geht bis zu 30 Std. in der Woche) arbeiten geht, dann wird der Verdienst zwar angerechnet, aber ihr habt den 1. Monat auf jeden Fall sicher.

LG Simone

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Kenne mich da zwar auch nicht genau aus, hab aber letzte Woche erst gelesen, dass das mit den 2 Monaten stimmt. Er muss mindestens 2 Monate nehmen um Anspruch zu haben. In der Zeit wenn man Elterngeld bezieht, darf man nicht mehr als 30h die Woche arbeiten. Denke mal das gilt in diesem Fall dann auch für den Vater.

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Ja, er muß 2 Monate nehmen, um Elterngeld beziehen zu können und Euer Hintertürchen funktioniert nicht, wenn er nicht unter 30 Wochenarbeitsstunden bleibt.

Dass das Elterngeld für Lebens- und nicht Kalendermonate gezahlt wird und er große finanzielle Einbußen hat, wenn er so beantragt, wie Ihr es geplant habt, wurde ja schon erwähnt.

LG