Tagesmutter Betreuungszeiten .... ist das bei Euch auch so?

Nabend Zusammen,

habe heute morgen mit meiner potenziellen Tagesmutter gesprochen, um ihr wieder abzusagen, da ich heute meine Kindergartenplatzzusage bekommen habe.#ole

Jetzt hat mir die Tagesmutter erzählt, das ich auf jeden Fall den KiTa-Platz nehmen solle.. da ich ja dann für 5 Tage eine Betreuung hätte.. denn bei der Tagesmutter bekommt man nur dann eine Betreuung wenn die Mutter arbeitet und dann auch nur für die Arbeitszeit der Mutter.

Ich dachte immer, das ich eine Tagesmutter mit einem Kindergarten gleich stellen kann, also was die Betreuungszeiten betrifft.
Und nicht das eine Tagesmutter mein Kind nur nimmt, wenn ich auch arbeiten bin...

Ist das bei Euch auch so?

Sie erzählte mir auch noch, das sie jetzt eine Mutter hat die mit dem 2. Baby schwanger ist und Aufgrund von vorzeitigen Wehen ein BV hat, und damit KEINEN Anspruch mehr auf Betreuung ihrer 1. Tochter hat, da sie ja zuhause ist.

Ich finde das echt heftig.

Ist das immer so, bei Tagesmüttern?

Ach, es ist eine Tagesmutter die mit dem Jugendamt zusammen arbeitet.

LG Diana

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Hallo

Ich bin selber Tagesmutter... Mir persönlich ist es relativ egal, ob eine Mama arbeitet oder frei hat während ich das Kind betreuue #kratz , wenn die Mama die Kosten selbst trägt.
Werden die Kosten allerdings vom Jugendamt getragen, so wird wirklich nur dann gezahlt, wenn die Mama arbeitet und nur für deren Arbeitszeiten...

Lg

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Hi,

ich danke dir.

Bin immer davon ausgegangen, das ich einfach meine gewünsche Betreuungszeit angeben... und das ich dann mein Kind bei der Tagesmutter abgeben kann. Unabhängig davon ob ich arbeite oder eben nicht.. solange ich das Geld bezahle..

Im Kindergarten bezahle ich doch auch meinen Beitrag und da wird doch der Kindergarten auch nicht getrichen nur weil ich plötzlich zuhause bin..

Warum wir das bei einer Tagesmutter so anders gehandhabt als im Kindergarten?

LG Diana

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solang du die Kosten dafür selbst trägst, dürfte das eigentlich kein Problem sein.
Allerdings ist es wirklich von Ort zu Ort verschieden... manche Tagesmütter werden bezuschusst, sodass die Eltern nur einen geringen Beitrag zahlen müssen, andere wiederum bekommen keinen Zuschuss und da müssen die Eltern die Kosten komplett selber tragen, wenn sie über eine gewisse einkommensgrenze kommen.
Da bei einer Tagesmutter höhere Kosten entstehen, zahlt das Jugendamt dann nur für die tatsächliche Arbeitszeit.
LG

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Hi du,
ich bin Tagesmutter und kann dir sagen, dass es nicht zwingend so ist. Das ist alles ne Frage der Vereinbarung zwischen Eltern und Tagesmutter. Mir persönlich ist es egal, ob die Mütter arbeiten sind oder was anderes machen. Probleme kann es aber mit dem Jugendamt geben. Das bezahlt nur die Stunden, die die Mutter auch arbeitet (plus Fahrtwege). Und wenn die Förderung durchs JA wegfällt, würde die Tagesmutter kein bzw. nur ein sehr geringes Geld für die Betreuung bekommen, so dass es sich für sie sicher nicht rechnet. Das "Tagesmüttergehalt" setzt sich in vielen Kommunen jedoch aus der Förderung des JA und einer kleineren Pauschale der Eltern an die TM zusammen. Da ist es natürlich sinnvoller ein Kind aufzunehmen, bei welchem die Mutter bspw. voll arbeitet. Im Kindergarten zahlt man seinen Beitrag und das komplett und nur an den Kiga, so dass es hier egal ist, wie oft das Kind kommt. Das JA fördert hier ja nicht bzw. nur in Einzelfällen.
LG Tanja

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Hallo Tanja,

ich finde das alles doch sehr interessant, da ich mich so intensiv gar nicht damit beschäftig habe..

Wir haben unsere Tochter für einen 45h/Woche Kindergartenplatz angemeldet und bezahlen dafür den Höchstsatz.
Somit bin ich davon ausgegangen, das ich meine Kind auch so zur Tagesmutter bringen kann....

Ich arbeite im Schichtdienst.. möchte wieder mit 25 - 50% einsteigen, das sind zw. 15 - 19 Stunden/Woche.
Da ich aber auch am WE arbeiten muss, würde sich für mich ja gar keine Tagesmutter lohnen, da sie da ja ggf. nur 2x/Monat hin müsste.. oder evtl. eine ganze Woche am Stück.. oder oder -- es gibt so viele Möglichkeiten.
Und ich eine kontinuierliche Betreuung will..

Wenn ich da jetzt so drüber nachdenke.. wäre ich bestimmt aus allen Wolken gefallen, wenn sich das mit der Tagesmutter vertieft hätte... hatte einfache andere Vorstellung davon.

LG Diana

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hallo Diana,

ja, sowas ähnliches habe ich auch erlebt...

es hängt damit zusammen, dass die Tagesmütter, abhängig vom jeweiligen Bundesland vom Jugenamt unterstützt werden und von dort eine Zuzahlung für jedes betreute Kind erhalten.

Daduch zahlen die Eltern zwar weniger, die Betreuungsplätze sind dann aber an solche Gegebenheiten wie die Arbeitssituation der Mutter oder das Einkommen gebunden.

Es gibt natürlich auch Tagesmütter, die nicht vom Jugenamt unterstützt werden, dort zahlen die Eltern dann meist mehr für die Betreuung. Dafür ist dann aber die Zeit frei verhandelbar.

Lg Karpia

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Keine Ahnung, ob es ortsabhängig ist. Hier in Berlin läuft es so: Du legst dem Amt eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vor, wie viele Stunden in der Woche du arbeitest und dann bekommst du einen entsprechenden Gutschein (halbtags, Teilzeit, ganztags). Einlösen kann man den - vorausgesetzt, ein entsprechender Platz ist frei - bei ner Kita oder bei einer Tagesmutter, die mit dem Jugendamt zusammenarbeitet. Wie die Betreuungszeiten aussehen, ist immer von Kita oder Tagesmutter selbst abhängig (manche Tagesmütter arbeiten nur bis vier, gibt aber auch Kitas, die nicht länger auf sind).
Wenn du privat bezahlst, ist das alles deine Privatsache, dann musst du aber auch komplett alles selbst zahlen. Für den Gutschein zahlt man hier nur einen - einkommensabhängigen - Zuschuss.

LG, Marathonbaby

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Hallo,

ich selber arbeite auch als Tagesmutter. Wenn die Eltern privat zahlen ist das egal ob sie arbeiten oder nicht. Wenn aber das Geld vom JA kommt dann ja, ausser es ist Hilfe zur Erziehung, dann zahlt das JA auch die Betreuungszeiten wenn die Eltern nicht arbeiten.

Lg,
Hsiuying + May-Ling 4 J. & Nick 3 J. mit Tim 1 M.

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Hallo Diana,

die Tagesmutter meines Sohnes arbeitet auch mit dem Jugendamt und der Stadt zusammen und bei uns ist es so, dass die Stadt Tagespflege unter drei Jahren fördert, wenn die Mutter mindestens 15 Stunden/Woche arbeiten geht. Dabei zahlt die Stadt die Tagesmutter, ich nur den Beitrag für die U3-Betreuung für 35 Stunden. Die Tagesmutter bekommt aber NUR die Stunden bezahlt, die mein Kleiner auch tatsächlich da ist und wenn er krank ist, bekommt sie nichts. Würde ich jetzt mein Studium unterbrechen, hätte ich kein Anrecht mehr auf einen Tagesmutterplatz für meinen Sohn -oder müsste diesen eben selbst bezahlen -das kann Dir keiner verbieten! Ist aber entsprechend teurer.
Klar ist es für die Eltern "heftig" aber ich kann auch die Tagesmutter verstehen -umsonst möchte sie schließlich auch nicht arbeiten!

LG

Andrea

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Ich denke es kommt darauf an in welchem Bundesland ihr wohnt und welche Vorschriften dort gelten.

Meine Tagesmutter (auch über das Jugendamt gefördert) hat die Kinder unabhängig von meinem Dienstplan genommen. Auch als ich im BV war durfte ich ihn zu ihr bringen, erst als ich im Babyjahre war wurde Ben "zurück gestuft" auf einen 4 Stundenplatz, da er ja bei ihr schon vorher in Betreuung war brauchte ich ihn nicht komplett abmelden. Ich habe diesen Platz aber für jemanden frei gemacht der ihn dringender brauchte und Vollzeit betreut werden mußte.

Auch die "Öffnungszeiten" sind von Tagesmutter zu Tagesmutter verschieden. Meine TM hätte die Kinder rund um die Uhr genommen. Ich weiß aber von ihr das sie die einzige ist die das macht, die anderen nehmen die kids erst ab 7 Uhr an und dann auch nur bis Nachmittags. Aber mal ehrlich, ich such mir doch ne Tagesmutter weil die Öffnungszeiten des Kiga nicht mit meinem Dienstschichten zu Vereinbaren sind, was bringt mir da eine TM die noch blödere "Öffnungszeiten" hat wie eine Kita? - naja das ist ein anderes Thema.

LG
Sandra mit Max (9,5 Jahre), Ben (fast 4 Jahre) und Lea (18,5 Monate)

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Die gegebenheiten unter denen gefördert wird sind von Bundesland zu Bundesland und auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Aber generell gilt dass noch bis mind. 2013 in der öffentlich geförderten Tagepflege nur der Stundenumfang -pauschal oder reel- abgegolten wird, der auch wegen einer förderfähigen Grundes (Arbeit, Ausbildung, Schule, Familienhilfe oä) vom Jugendamt genemigt wurde.

Bei Selbstzahlern ist es natürlich vollständiges Ermessen der Vertragsparteien und auch bei der geförderten Tagespflege ist es in den meisten Gemeinden trotzdem möglich über Zeiten die über die geförderten hinaus gehen eine Betreuung zu vereinbaren wenn die Eltern die Kosten dann allein tragen.

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Bei uns läuft das wie in der Kita. Ich habe heute meinen freien Tag und die Kleine ist trotzdem bei der Tagesmutter.

"Nur für die Arbeitszeit der Mutter" wäre doch total doof für den Ablauf bei der TaMu - da würde jedes Kind zu einer anderen Zeit gebracht oder geholt werden, jedes Kind einen anderen Tag mal nicht da sein ...