Verlängerung der 2-jährigen Elternzeit abgelehnt

Hallo,

jetzt hatte ich so oft gelesen, dass ich meine bisher genehmigte 2-jährige Elternzeit einfach so auf 3 Jahre verlängern kann (meine endete bisher am 19.7.11) - und jetzt hat mein AG abgelehnt.
#heul
Wo habt ihr das denn immer her gehabt? Ich habe in der Elternzeit-Broschüre das auch so gelesen, diese dem Chef vorgelegt zusammen mit der Verlängerung (extra jetzt schon, also suuuper fristgerecht) und heute hat der AG mir so einen Wisch vom Haufe-Verlag vorgelegt und da stand tatsächlich drin, dass nur mit Zustimmung vom AG verlängert werden kann. #kratz

Was mache ich denn jetzt? #zitter Ich habe schon vor Wochen angekündigt, dass ich keineswegs wieder zu 100 % kommen werde, sondern mir überlege ob ich verlängern will, TZ komme oder weiterhin auf 400 € Basis wie momentan.
Jetzt hat der Chef meine "Elternzeitvertretung" fest eingestellt und somit ist meine Stelle weg. TZ will er mir auch nicht anbieten, sondern nur die 400 € Basis.

Traurige Grüße
#katze

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Ich habe meine Elternzeit problemlos von 2 auf 3 Jahre verlängert.
Da bedarf es keiner Zustimmung des Arbeitgebers .
Man muß nur rechtzeitig bescheid geben.

http://www.hobsons.de/de/ratgeber-service/frag-den-experten/arbeitsrecht/arbeitsrecht-2007/elternzeit-verlaengern-ohne-zustimmung-arbeitsrecht-hobsons/

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Geh zu einem Anwalt. Oder ist dein Chef etwa Anwalt?

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Ich weiß ja nicht was dein Chef dir vorgelegt hat, aber die Elternzeit wird ja nicht in dem Sinne verlängert und wenn du nach zwei Jahren wieder Elternzeit anmelden willst für das 3. Jahr bedarf es keine Zustimmugn des AG!

§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.

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hi,

mein wissenstand ist der, das du mit deinem erstantrag deine elternzeit erklärst und den darf der ag nicht ablehnen. quasi nur info für ihn, heisst aber trotzdem antrag.
wenn du aber dann einen weiteren antrag stellst, mit dem du deine elternzeit verlängerst, bedarf dieser der zustimmung des arbeitgebers!

http://www.kinder-aktuell.de/baby/verlaengerung-elternzeit-verlaengern-1616/

und beeg §16 abs. 3

alles gute!

k.

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Das lese ich da aber nicht heraus. Problematisch ist es doch nur dann, wenn man keine 2, sondern nur 1 Jahr beantragt hat. So wie ich das verstehe, kann man das 3. Jahr ohne Genehmigung durch bloße Anzeige dem Arbeitgeber gegenüber nehmen.

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Die Zustimmung vom AG braucht sie aber nur ,wenn sie 1 Jahr beantragt hat und dann verlängern will.

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Hallo,
es ist sehr chaotisch, was du schreibst. Dei Chef KANN Recht haben. Es kommt wirklich ganz genau darauf an. Aber so genau schreibst du es eben hier leider nicht.
Wie lange genau hast du beim ersten Mal Elternzeit beantragt und was genau hast du beantragt?
Was wolltest du jetzt genau beantragen? Vollzeit Elternzeit? Teilzeit Elternzeit? 400€?
Du hast, wie du schreibst, bereits vor Wochen deinem Chef mitgeteilt, dass du auf keinem Fall wieder 100% arbeiten willst, sondern weniger.... Damit hast du deinem Chef ja schon gesagt, dass du nicht mehr den AV erfüllen kannst und somit kündigst. Und dann beschwerst du dich, wenn er deine Vertretung fest einstellt? Du hast wirklich alle "Joker", die du hattest, deinem Chef förmlich in die Hand gedrückt.

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Hallo Du Gute,

da hat Dein Chef wohl den Anschluss verpennt und Dir eine alte Kamelle zum Lesen vorgelegt.

Das BErzGG ist am 01.01.2004 in Teilen, unter anderem in den für Dich geltenden Paragraphen 16 Absatz 1, neu reformiert worden.

Auch Dein Chef hat sich an die neueren geltenden Bestimmungen zu halten!

Für Dich gilt die Änderung, dass die Elternzeit in 2 Zeitabschnitte verteilt werden kann. OHNE GENEHMIGUNG! Der Arbeitgeber soll lediglich die EZ bescheinigen.

Die 24 Monate hast Du ja eingehalten. Also darf er Dir bei rechtzeitigem Antrag und Du hast ja noch massig Zeit, bis Deine jetzige EZ ausläuft, die Verlängerung NICHT verweigern! Totaler quatsch!

Du hast jetzt nur 2 Möglichkeiten. Entweder Du kannst Deinen Chef persönlich davon überzeugen, dass er mit seinem rechtlichen Wissen in der Steinzeit stehen geblieben ist oder Du reichst Klage ein.

Quelle: http://www.rechtsrat.ws/gesetze/berzgg/01.htm

""Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Elternzeit, wenn sie unmittelbar nach der Geburt des Kindes oder nach der Mutterschutzfrist (§ 15 Abs.2 Satz 2) beginnen soll, spätestens 6 Wochen, sonst spätestens 8 Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von 2 Jahren sie Elternzeit nehmen werden.

Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere Frist möglich.

Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs.1 des Mutterschutzgesetzes auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 1 angerechnet.

Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub, werden die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs.1 des Mutterschutzgesetzes und die Zeit des Erholungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 1 angerechnet.

Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Der Arbeitgeber soll die Elternzeit bescheinigen.""

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Du musst dich für 2 Jahr festlegen. Wenn Du weniger nimmst, kann Dein AG einer Verlängerung widersprechen. Wenn du das dritte Jahr gleich dranhängen möchtest kann er gar nicht widersprechen, denn wenn du es fristgerecht gemacht hast, bedarf es keiner Genehmigung. nur wenn du das dritte Jahr später nehmen willst, muss er zustimmen.
TZ muss er Dir nur genehmigen, wenn es mehr als 15 Mitarbeiter sind, sonst hast du keinen Anspruch darauf.
Geh zum Anwalt und leite ensprechende Schritte ein. das musste ich auch, denn mein AG wollte mir es nicht bis zum 3. G eb. geben sondern nur drei Jahre ab dem Beginn des Mutterschutzes.
ich mach die Personalsachen in meinem Mann seiner Firma und weiss da gut über alles bescheid. Und das pass leider machen AG nicht.