sie:Hartz Iv.er:einkommen, heirat zwei Wohnungen

ICh sitz hier grad mit meiner Nachbarin die mich gefragt o ich ihr ma eben helfen kann- inet zugang usw ;)

Sie und ihr Freund, haben eine gemeinsame Tochter von 2Jahren, sie ist Harz Iv Empfängerin und er hat ein "Normales" Gehalt von 1.300Netto. (bei Pfähndung, 800€) Diie beiden wohnen in getrennten Wohnungen. Sie möchte erst mit ihm zusammen ziehen, wenn seine Schulden-bezahlt-bzw das alle im Griff ist. Jetzt hat sie Angst, wegen Gerichtsvollzieher usw usw.. Er kann dort aber auch nicht weg, weil er seine Eltern mit pflegt.
Sie bekommt Unterhalt von ihm 214€

Wenn die beiden jetzt heiraten würden, aber weiterhin in getrennten Wohnungen wohnen bleiben, würde ihr dann weiterhin ihr ALg2 zustehen?

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Sie möchte wg. der Schulden nicht mit ihm zusammenziehen, hat aber ein Kind mit ihm?
Würden sie auch in zwei Wohnungen leben und doppelte Kosten auf sich nehmen, wenn sie alles komplett aus eigener Tasche zahlen müßten?

Gruß,

W

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1. Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende, Menschen müssen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben.
2. Verheiratete sind gegenseitig Unterhaltspflichtig.

Daraus folgt, dass sie automatisch eine Bedarfsgemeinschaft bilden und ALG2 neu berechnet wird, ggf. entfällt.

Aus purer Romantik zu heiraten ist in dieser Situation eine ganz schlechte Idee!

LG, H.H.

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Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende, Menschen müssen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben.

#schock ist das wirklich so?????

Ich persönlich fände eine Ehe mit zwei Wohnungen als Vorstellung/ Lebensmodell richtig klasse

Ute

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Nur auf dem Papier. Es muss einen Hautpwohnsitz geben. Trotzdem kann man natürlich zwei Wohnungen haben, getrennt leben und sich im Alltag nciht so auf die Füße treten, dafür aber die gemeinsame Zeit genießen. Wir sind auch große Fans dieser Wohnungsaufteilung!
dm

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Warum würden sie denn heiraten?

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Das lässt sich so pauschal nicht sagen

- jetzt bezahlen sie zwei Wohnungen nebst Nebenkosten
- im Falle einer Heirat steigte die Pfändungsfreigrenze seines Gehaltes
- im Falle einer Heirat bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft mit gegenseitigen Unterhaltsansprüchen - von der Tochter abgesehen - Auswirkung auf Harz IV

Wieso hat sie Angst vor dem Gerichtsvollzieher? Auch nach der Heirat bleibt ihr Auto ihr Auto und ihr Schrank ihr Schrank - ihr Eigentum kann er also nicht pfänden. Seine Schulden bleiben seine Schulden, auch nach der Hochzeit.

VG
B

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"- im Falle einer Heirat bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft mit gegenseitigen Unterhaltsansprüchen - von der Tochter abgesehen - Auswirkung auf Harz IV "

Unterhaltspflichtig beiden gegenüber ist er ohnehin schon.

LG

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klang aber eher so, als ob das bislang unberücksichtigt blieb ?

Aber klar, du hast Recht.

VG
B

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Sie leben nicht zusammen, weil sie das nicht möchte und er erst seine Schulden in den Griff bekommen soll... aber heiraten möchte sie ihn?

Kann mir mal jemand diese Logik erklären #kratz

Ich dachte Heirat ist "mehr" verpflichtung als zusammen leben.....

Lichtchen

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wenn sie zusammen ziehen würden würde sein pfändungsschutzgrenze erhöht weil er ein unterhaltspdlichtiges kind in der wohnung hat und somit hat er auch mehr geld. selbst jetzt sind 800 euro viel zu wenig für einen alleinstehenden da würd ich mich nochmal schlau machen

schau dir mal die tabelle an http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/tipps/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/neue-pfaendungstabelle-2005.html

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Ich muss brechen!

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der Selbstbehalt liegt bei 950 Euro - bloß mal so als Anmerkung

LG

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Also sinnfrei ist milde ausgedrück, man könnte sich die Frage ja selber beantworten#klatsch