Gemeinsame Sorge - reine Bringschuld?

Wenn der KV sich über 12 Monate nicht erkundigt nach den Kindern (1J und 2J) - kann man dann noch von einer gemeinsamen Sorge ausgehen?

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Leider ja:

Ute

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noch rechtlich schon, ist mir klar (auch leider).

Aber hätte das Einfluß auf eine Entscheidung bei einem Antrag auf ASR?

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Nein!

Es ist schwer bis unmöglich die Alleinige Sorge zu bekommen.

Dein Anwalt soll für Dich eine umfassende <Vollmacht zu alleinigen Entscheidung in folgen Bereichen> einklagen:

- Entscheidungen in Gesundheitfragen einschließlich Behandlungsmaßnahmen, Medikamentengabe sowie Impfungen

Vermögenssorge einschließlich Einrichtung von Bankkonten und Sparbüchern der den Kindern überlassenen geldmittel

- Entscheidungen hinsichtlich Schule und Ausbildung

- Entscheidungen in meldeangelegenheiten z.B. Beantragung von Ausweisen.

Das ist defakto das alleinige Sorgerecht.

Mein Ex ist psychisch krank, hat in Anwesenheit der Kinder einen Suizidversuch begangen, hat mich falsch angezeigt beim Jugendamt und bei der ARGE, hat auf meinen Namen Kreditkartenbetrügereien gemacht, weigert sich mit mir zu sprechen, versucht mich bei den Kinden schlechtzumachen, ebenso vor meinem Anwalt ( das sogar schriftl. ) . Auch ich wußte zeitweise nicht wo er sich aufhielt. Das er keinen Unterhalt zahlt ist auch logisch.

Und dennoch, alleiniges Sorgerecht - no way!

Wenn Du es schon angehst, dann so das Du auch die Chance hast zu gewinnen

Ute

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Hallo a11ure,

gibt es denn die gemeinsame Sorge?


Mfg krypa

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auf dem Papier - ja

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Hallo.

Ich habe jetzt den ganzen Tag über das Thema nachgedacht (auch wegen der Diskussion im Männerforum).

Wäre es nicht sinnvoll, bei dem Thema "Gemeinsame Sorge" mal die ganzen Formalitäten (also wofür man zwei Unterschriften bräuchte etc) außer acht zu lassen und darüber zu sprechen, was gemeinsame Sorge eigentlich bedeutet.

Bedeutet eine gemeinsame Sorge, sich nicht nur über Erziehung, Schule etc zu einigen, sondern eben auch gemeinsame Sorge zu tragen?
Sich wirklich gemeinsam zu kümmern ... dass z.B. auch bei getrennt lebenden Elternteilen, das Elternteil, bei dem das Kind lebt, auch mal entlastet wird (und das nicht nur alle 2 Wochen)?

Ich komme deswegen darauf, da sich zum einem viele Frauen in einer Beziehung oftmals alleinerziehend fühlen, da die Väter die Prioritäten anders setzen (gibt es sicher auch umgekehrt, aber das ist ja leider noch das vorherrschende Modell) ...

... und zum anderen meine Anwältin meinte (aus ihrer Erfahrung gesprochen), als die "Rüge" aus Straßburg kam, dass viele Männer gar nicht automatisch die gemeinsame Sorge möchten, da diese ja nicht nur Rechte, sondern vor allem auch Pflichten bedeuten würde.

Ich bin der Meinung, dass man bei einer gemeinsamen Sorge (und das trifft auf alle familiären Konstellationen zu) ganz klar die Pflichten verankern müsste ... eben solche über Unterschriften und das simple Umgangsrecht hinaus.

Meinst Du, dass sich dann immer noch so viele getrennt lebende Elternteile, bei dem das Kind NICHT lebt, um die gemeinsame Sorge reißen würden?

Gruß von der Hedda.

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