Dienstwagen in Elternzeit

Hallo zusammen,
vielleicht bekomme ich von Euch Hilfe bzgl meiner Frage...

Ich habe einen Dienstwagen und mein AG ist bereit mir diesen auch während der Elternzeit zur Verfügung zu stellen (normalerweise nach MuSchu abzugeben) und die volle Leasingrate auch weiterhin zu tragen.
Ich müsste das Auto dann noch versteuern... Habe aber ja einen ruhenden Arbeitsvertrag, so dass die Versteuerung erst im nächsten Jahr mit der Steuererklärung "anfällt" (meines Wissens).

Hm, nun möchte ich aber vorher gern wissen, was mich das Auto (bzw die Versteuerung) kostet.
Weiß jemand, wie ich das errechnen kann (Wert des Autos ca 32 T€)?
Außerdem: wird das aufs Elterngeld angerechnet? Wenn ja, wie?

Oder habt Ihr einen Tipp, wo ich sowas rausfinden kann?
Google verstrickt sich in widersprüchlichen Aussagen und bei der Elterngeldstelle hatten 2 Leute auch 2 unterschiedliche Meinungen bzgl der Anrechnung...

Vielleicht hat ja eine von Euch auch so einen Fall und Erfahrungswerte...

DANKE vorab und LG von Antab

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3% vom Fahrzeugwert werden für die Steuern angesetzt.

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Ich bin mir da nicht sicher, da sie ja die volle Leasingrate übernimmt, also keinen Geldwerten Vorteil hat.

Ich würde einen Steuerberater befragen

Ute

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Irrtum! Der AG trägt die Leasingrate

mein AG ist bereit mir diesen auch während der Elternzeit zur Verfügung zu stellen (normalerweise nach MuSchu abzugeben) und die volle Leasingrate auch weiterhin zu tragen.

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3 %??? Steh aufm Schlauch...
Könntest Du das bitte erläutern?
Oder reichen evtl meine Infos auch gar nicht aus?

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Die Überlassung des Autos stellt einen Sachbezug dar. Demzufolge ist dein AG verpflichtet diesen Sachbezug anzumelden in der Lohnsteueranmeldung. Die Höhe des Sachbezugs beträgt für die private Nutzung des Autos monatlich 1 % des Bruttolistenpreises ( Wert vom Zeitpunkt der Zulassung). Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte fallen dann nochmal monatlich 0,03 % des Bruttolistenpreises an. Das gilt auch wenn das Auto geleast wird.

Von dieser Regelung kann dein AG nur abweichen, wenn entsprechend ein Fahrtenbuch geführt wird oder die jährlichen Gesamtkosten für das Fahrzeug den pauschalen Nutzwert unterschreiten.

Das heißt dein Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass die Überlassung des Autos zur Nutzung ordnungsgemäß versteuert wird. Dein Auto müsste demnach - in Zahlen ausgedrückt - auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung auftauchen.


Hoffe ich konnte dir helfen

LG