Welche Möglichkeiten haben wir bei einer Absage des Kindergartens?

Hallo!

Wir haben heute eine Absage vom Kindergarten bekommen und sind aus allen Wolken gefallen;(

Zu unserer Situation:

Ich habe mein Tochter mit 17 bekommen und bin jetzt 20.
Bin nach der Geburt sofort wieder zur Schule gegangen und bin jetzt seid letzten Ws im Studium.
Meine Tochter wird im August 3,und war jetzt die letzen 3 Jahre,wenn ich in der Schule/Uni war immer bei meiner Mutter,die eh Zuhause war und wir somit auf eine Tagesmutter vom Jugendamt verzichten konnten.
Wir wohnen hier sehr ländlich - mein Freund und Vater meiner Tochter ist ebenfalls Student - sind extra nicht in unseren Studienort gezogen,aus Sorge das wir da keinen Kindergartenplatz bekommen.
Von sämtlichen Seiten würde mir immer erzählt,dass durch unsere Ausgangssituation - beide Studenten,Kind 3 Jahre - wir hier auf jeden Fall einen Kindergartenplatz bekommen würden.
Zudem würde gesagt, dass meine Tochter eh auch wie ein Geschwisterkind behandelt wird,da mein jüngster Bruder ebenfalls in diesen Kindergarten geht!

So nun heute kam dann die Absage;(
Was mich besonders irritiert ist,dass auch einige Kinder genommen würden,deren Mütter zuhause sind?!


Kann mir jem. sagen,nach welchen Auswahlverfahren die Kinder ausgewählt werden- ich war da wohl leicht auf dem falschen Dampfer- und was ich jetzt noch für Möglichkeiten auf einen Platz habe?
Gibt es so etwas wie einen Härteantrag?

Vielen dank für Antworten und für das Durchlesen meines Romanes;D

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bei uns in der Kita wählen wir die Kinder, die den höheren Std. Gutschein haben. Sonst gibt es keinen anderen Punkt. Ich würde mal nachfragen, welchen Grund es hat.

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Bei uns sind die Auswahlkriterien das Alter des Kindes und der Wohnort. Geschwisterkinder sowie die Kinder von ehrenamtl. Helfern haben bei der Auswahl Vorrang.

Du kannst dich beim Jugendamt oder der Stadt erkundigen, wie dir ein Platz zugewiesen wird. Wie lange das dauert kann ich dir allerdings noch nicht sagen - meine Tochter ist bald 3,5 und wir warten noch.

LG

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Hey!
So sachnell wie möglich beim zuständigen Jugendamt melden. Dann setzt du einen 2-Zeiler auf, in dem du deinen Anspruch auf einen Kigaplatz geltend machst. Aber das sagt dir das Jugendamt schon, was du machen musst.
Ich hatte das Problem letztes Jahr. In 3 bzw 5 Kindergärten angemeldet und keinen Platz bekommen. Hab es ausgesessen und doch noch einen Platz in unserem Wunschkindergarten bekommen. Zwar nur 25 Std statt 35, aber egal.
Drück dir die Daumen

LG
Kerstin

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Auswahlkriterien:
a,b,c) das Alter.
Du schreibst, Dein Kind wird IM August 3 Jahre alt. Das Kindergartenjahr beginnt am 1.August, da ist Dein Kind noch 2, es hat also zu diesem Zeitpunkt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen KiTa-Platz. Die Kinder, die am 1.August 3 Jahre alt SIND schon, völlig egal ob die Eltern arbeiten.

Erst danach kommen solche Dinge wie Geschwisterkind, Alleinerziehend, Berufstätig, schwierige familiäre Konstellation, etc.

Da ihr auf dem Dorf wohnt, würde ich wie folgt vorgehen:
Erstmal beim Jugendamt / Familienbüro anrufen und nach dem Grund der Ablehnung und den Perspektiven fragen.
Dann einen netten Brief an den Bürgermeister schreiben.
Nette Briefe an den Bürgermeister haben auf Dörfern oft eine durchschlagende Wirkung ;).

Grüsse
BiDi

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Hi,
es gibt kein pauschales Auswahlverfahren.

Jede Kommune, mitunter auch noch die verschiedenen KiGä innerhalb einer Kommune, erst recht die verschiedener Träger (kirchlich, städtisch...) verfährt da anders.

Welche Kriterien deiner hat kann dir nur deiner Beantworten.

Pauschal deutschlandweit hast du einen Anspruch für eine halbtages-Betreuung ab dem 3. Geburtstag. Wie schon gesagt wurde - melde dich beim Jugendamt. Allerdings hast du den Anspruch natürlich nicht im KiGa deiner Wahl, wenn es mehrere gibt die z.B. zur Kommune gehören kann es auch ein ganz anderer sein - hier könnte das Durchsetzen von diesem "Anspruch" bedeuten, jeden Morgen und Mittag quer durch die ganze Stadt fahren zu müssen, für eine Betreuung von 7:30-12:30.

Es kann aber auch in deiner Kommune oder in deinem Bundesland darüber hinaus reichende Ansprüche geben. Das kann dir das Jugendamt beantworten.

Den Anspruch haben übrigens auch Kinder, deren Mütter zu hause sind.

viele Grüße
miau2

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Hallo ellalisa,

Dein Kind hast ab dem 3. Geburtstag (taggenau, d.h. bei Dir ab August) Anrecht auf einen Kindergartenplatz. Das ist in §24 SGB VIII bundesweit festgelegt. Zuständig, Euch einen Platz zu verschaffen, ist normalerweise der Landkreis, bei kreisfreien Städten die Stadt. Näheres regelt Landesrecht. Kenne Dein Bundesland nicht, die Zuständigkeiten je nach Bundesland kann man aber leicht googlen. Dass Du studierst ist für den Anspruch übrigens egal, der Kindergartenplatz ist als reiner Anspruch des Kindes formuliert.

Siehe dazu auch die Beiträge in der Paralleldiskussion, z.B.:
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=4&tid=3078833&pid=19505991

Bis August ist ja noch ein wenig Zeit. Falls Dir bis Mai kein angemessener Platz vom zuständigen Amt benannt wurde, würde ich ernsthaft den Gang zum Verwaltungsgericht erwägen. Meist reicht schon die Drohung. Die Jugendämter scheuen die Auseinandersetzung vor Gericht normalerweise, da sie wissen, dass sie unterliegen.