Frage zu Reklamation einer Hose oder: Wie rette ich meine neue Jeans?

Einen schönen #sonne guten Morgen, Ihr Lieben!

Ich habe mir gestern bei Tara eine neue Jeans gekauft. Da der Gürtel dieser Jeans kaputt war, hat die Verkäuferin mir 4,00 € erlassen und gesagt, dass ich die Jeans nun aber nicht mehr umtauschen kann. Ich hatte sie anprobiert und sie passt, also kein Problem. Nachmittags habe ich sie in der Waschmaschine auf 30 Grad linksherum gewaschen. Nun hat sie am rechten Knie zwei Stofffehler - kleine helle Flecken. Es ist definitiv kein Waschmittel. Kann ich die Hose nun reklamieren oder hat einer eine Idee wie ich das "retten" kann???? Bin total traurig, denn die Jeans ist richtig toll und macht zudem schlank ;-) Bitte helft mir.

LG Yvonne

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Hallo,

du hast trotzdem das Recht die Hose umzutauschen, wenn es sich um einen Produktfehler handelt, allerdings könntest du sie nun selbstverständlich nicht wegen dem defekten Gürtel reklamieren.

Ich gehe davon aus, dass diese beiden weißen Flecken vor dem Waschen nicht da waren? Dann ist der Fall eigentlich klar.

LG
Superschatz

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#pro

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Ja, genauso ist es. Vor dem Waschen habe ich dort keine Flecken gesehen! Danke, für Deine Antwort und entschuldige bitte, dass ich so spät erst antworte. Ich kam nicht früher an den PC!

LG Yvonne

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Hi,

das ist kein Umtausch, sondern eine Reklamation. Das sind zwei verschiedene Paar Stiefel!

Reduzierte Ware ist lt. Verkäufer z. B. oftmals vom Umtausch ausgeschlossen. Wenn diese Ware jedoch einen Fehler hat (und die Ware nicht EINDEUTIG und AUSDRÜCKLICH wegen dieses Fehlers reduziert war), darfst du diesen jederzeit reklamieren - das fällt unter Gewährleistung. Bis zu 1/2 Jahr ist davon auszugehen, dass der Hersteller den Fehler zu verantworten hat. Natürlich nicht, wenn du ein Loch in die Hose machst, aber diese zwei Flecken, wenn sie eindeutig auf Material-/Färbefehler hindeuten, sind so ein Fall, der unter Gewährleistung fällt. Du reklamierst ja nicht den Gürtel, sondern die Hose.

Jetzt hat das Geschäft die Möglichkeit, 3 x nachzubessern! Z. B. ein defektes Gerät darf repariert werden. Auch ein zweites und drittes Mal - erst wenn es DANN immer noch nicht funktioniert, gibt es Geld zurück oder entsprechend neues Gerät.

VG
Gael


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Ich danke Dir, Gael. Das dachte ich mir schon. Ich hoffe, die stellen sich dort morgen nicht so an. Ich habe keine Lust mich streiten zu müssen.

LG Yvonne

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Hallo,

ich arbeite selber im Handel und wird einmal ein Artikel auf Grund Warenmangels auf Wunsch des Käufers verkauft dann wird dieser Artikel nicht mehr zurückgenommen.

LG Z.

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??? Na das erklär mal genauer...

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Was soll ich denn da genauer erklären? Ich habe es doch genau erklärt. Was möchtest Du denn wissen?

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