Neues Haus und Horror Nachbarn, Frage zu Grenzbebauung

Hallo!

Wir haben uns nun endlich den Traum vom Haus erfüllt und haben nun Glück mit den einen Nachbarn und Pech mit den anderen.

Unser Haus steht quasi mittig, rechts und links neben dem Haus sind die vorgeschriebenen 3 m Mindestabstand, nach hinten dann ein großer Garten. Der Nachbar links hat ne Garage draufgestellt an unsere Grundstücksgrenze, also Grenzbebauung.

Nun meint er, wir dürfen höchstens bis auf 50 cm an die Garage ranpflanzen, Blätter dürften nicht auf seine Garage Wasser tropfen lassen (!!!!) und nen Zaun dürften wir an der Stelle, wo die Garage ist auch nicht stellen, also quasi ne Lücke im Zaun.

Kennt such da jemand aus?

LG
Nicole

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Gegenfrage -darf er denn mit seiner Garage direkt an die Grenze?!

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Ja, das darf er!

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Schau mal in das Nachbarschaftsgesetz deine Bundeslandes.

LG Ina

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Hallo!

Wo wohnst du?
Da musst du mal ins nachbarschaftsrecht schauen...

Grenzbebauung ist entwerder nur mit Zustimmung des nachbarn gestattet(hat er ein Papier dazu? Steht was im grundbuch?)
Oder garnicht zulässig...oder aber für beide...

was NICHT sein kann, ist , dass er an die Grenze baut und ihr dann nachteile habt, sofern es dazu keine genehmigung vom Vorbesitzer gibt.

lg

melanie

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Die Garage darf an die Grenze gebaut werden und bei uns sind sogar 80 cm vorgeschrieben...also die Pflanzen müssen 80 cm von der Grenze weggepflanzt werden...weiviel cm das beim Zaun sein müssen, dass weiß ich nicht#schwitz

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Pauschal kann man das nicht sagen. Grenzbebauung ist teils in den Bundesländern individuell geregelt (Landesbauordnung/LBO), manchmal gibt es auch Verordnungen, die sich eine Stadt aufstellt. Es kann auch im B-Plan Bestandteil sein.