Vom Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot?!

Halli hallo,

ich habe gehört das mein Arbeitgeber mich auch ins Beschäftigungsverbot schicken kann.. Kennt sich da jemand aus?Wie genau läuft denn das ab? An wen muss er das melden? Und wer zahlt dann, die Krankenkasse?!
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte!!

Liebe Grüße

ooMelloo +#ei (17.SSW)

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Egal, wer das BV ausstellt: Du kriegst das Geld weiterhin von Deinem AG bis zum Mutterschutz und der AG kriegt es ersetzt. Das muß er der entsprechenden Kasse melden, sollte aber nicht Dein Problem sein. ;-)

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Dein AG kann dich nur dann ins BV schicken, wenn dein Arbeitsplatz gegen die Muschu-Richtlinien verstößt, Gefahr fürs Ungeborene besteht und er dir keinen anderen, geeigneten Arbeitsplatz zuweisen kann!

Dann zahlt dein AG dir dein Gehalt normal weiter und bekommt dies wiederum von der KK!

Wie und Wo er das beantragen kann, weiß ich leider nich!

LG
Carina

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hallo

ich habe mein bv vom arbeitgber. mußte zum gespräch und immunitätscheck zum betriebsarzt,bzw der immunitätscheck war schon im sommer gemacht worden (fg 9ssw).habe bv wegen unzureichenden schutz gegen zytomegalie.hätte aber sonst auch bv vom a bekommen, da ich auffälligkeiten im us hate und im sommer schon die zweite fg.
was arbeitest du denn und arum brauchst du bv?
lg siem 13ssw

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Hallo siem,

vielen dank für die schnelle antwort!!
ich arbeite vollzeit in der gastronomie (kellnerin) und mittlerweile habe ich immer zunehmende probleme mit dem vielen laufen, stehen und vor allem tragen... bekomme angeschwollene knie, habe starke rückenschmerzen und oftmals kreislaufprobleme...
mein ag möchte mich gerne ins berufsverbot schicken, aber er meint er braucht da trotzdem ein ärztliches attest (das stellt mir mein fa nicht aus)...
bin schon etwas am verzweifeln, da mich mein ag zum fa schickt und mein fa mich zum ag und immer so hin und her.. und keiner kann mir wirklich helfen...
lg oomelloo

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Endweder wendest du dich dann an den Betriebsarzt, oder an das Gewerbeaufsichtsamt!

Das kann in solchen Fällen auch ein BV aussprechen, oder aber deinem AG tipps geben, dass er selber dir eins ausstellen kann!

Ansonsten würd ich deinen FA dazu drängen, denn für ihn ist das nur ein kurzes, formloses Schreiben!

Viel Erfolg!
Carina