in elternzeit neue arbeit aufnehmen??

ich befinde mich bis einschl. 31.03.2012 offiziell in Elternzeit.

Ich habe aber ein neues Jobangebot bekommen, bei dem ich nicht nein sagen möchte.
Ich müsste allerdings vorerst geringfügig dort anfangen. Würde aber ab dem 01.04.2012 als Teilzeitbeschäftigung eingestellt werden.
Wenn ich jetzt bei meinem jetztigen AG kündigen würde. Die Kündigungsfrist würde dann bis 31.05.2011 belaufen. Könnte ich aber von dem neuen AG schon früher eingestellt werden, da es eine geringfügige Beschäftigung ist?

Hat jemand von euch solche oder ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir jemand weiterhelfen?

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Du brauchst erst mal gar nicht zu kündigen, Du darfst mit Genehmigung Deines AG in der Elternzeit auch ein paar Stunden anderswo arbeiten!

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Weiso willst du kündigen?!?

Ich würde beim AG einen Antrag auf Zustimmung zu einer Beschäftigugn i Elternzeit bei einer anderne Firma stellen. Gerade wenns dort nur geringfügig ist, denn mit der Kündigung ist die Elternzeit beendet und du musst dich selber versichern!

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Hallo,

grundsätzlich darfst Du während der Elternzeit (bzw. auch davon abgesehen) einen Nebenjob bei einem anderen AG annehmen. Dein "erster" AG muss allerdings seine Zustimmung geben, wenn Du quasi bei der "Konkurrenz" arbeiten willst, d.h. in einem ähnlichen/dem gleichen Bereich. Das wird ja sicherlich der Fall sein bei Dir, oder?

Und: kannst Du absolut sicher sein, im neuen Job im Anschluss an die Elternzeit auf jeden Fall sofort mehr arbeiten zu können bzw. einen unbefristeten Vertrag zu bekommen (vor allem, falls Du aktuell bei Deinem AG einen hast)?

Wobei ich mir leider nicht ganz sicher bin ist: es kann sein, dass Dein Anspruch auf Elternzeit (welche Du ja bei Deinem JETZTIGEN AG beantragt hast, mit dem Wechsel des Jobs weg fällt. Und damit auch entsprechende gesetzliche Absicherungen wie Kündigungs-Schutz und der Anspruch auf einen Teilzeit-Job. Aber da kannst/solltest Du Dich vorher nochmal erkundigen.

Ich habe während meiner ersten Elternzeit den Job gewechselt- wegen des tollen Angebotes #cool- und es bis heute (3,5 Jahre später) nicht bereut #pro!

Lieben Gruß & alles Gute #blume!

Kathrin

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"Dein "erster" AG muss allerdings seine Zustimmung geben, wenn Du quasi bei der "Konkurrenz" arbeiten willst, d.h. in einem ähnlichen/dem gleichen Bereich."

Die Zustimmung ist grundsätzlich erforderlich, nicht nur betr. Beschäftigung bei "der Konkurrenz".

LG,

W

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Eine Zustimmung ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich steht (Klausel bzgl. etwaiger Nebenjobs). Schliesslich ist es jedem AN selbst überlassen, wie er seine Freizeit gestaltet- so lange die Jobs nicht "kollidieren" (zeitlich und bzgl. der Belastung des AN) kann der AG wenig dagegen tun. Es sei denn, es steht etwas speziell dazu im Arbeitsvertrag.

Ganz anders sieht es aus bei Nebenjobs im selben/ einem ähnlichen Bereich. Wenn ich hauptberuflich z.B. im Modehaus XY arbeite und in meiner eigentlich freien Zeit auf 400€-Basis im Modehaus AB jobbe, wird das sicher nicht im Sinne meines AG bei XY sein- ein Veto wäre sehr wahrscheinlich. Oder im pädagogischen Bereich- wer z.B. bei einem (freien) Träger arbeitet, wird i.d. Regel keinen Nebenjob bei einem anderen (freien) Träger ausüben dürfen. Zumindest dann nicht, wenn beide Bereiche direkt miteinander "konkurrieren". Grundlage sind allerdings, wie gesagt, in jedem Fall die Bestimmungen im Arbeitsvertrag.

Viele Grüße #sonne,

Kathrin