Elterngeldkürzung durch Krankengeld???

Hallo ihr Lieben, muss heute zum FA. Er meinte schon das letzte Mal, dass ich wohl längere Zeit ausfallen würde. Wenn er mich nun weiter krank schreibt, bekomme ich in 3 Wochen Krankengeld. Wie wird das mit dem Elterngeld berechnet, da es ja viel weniger ist als Lohn???Oder hat es keinen Einfluss, da man ja nix dafür kann?!
Wir werden ihm wohl vorschlagen lieber ein Berufsverbot auszustellen..aber ich lese oft, dass sich da manche FA querstellen.

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Ich bin jetzt auch seit über einem Jahr krankgeschrieben und bekomme Krankengeld.
Das würde bei mir zur Elterngeldkürzung führen.
Wenn Du allerdings wegen der SS krankgeschrieben bist, dann wird es nicht gekürzt.... hab ich so gelesen.


LG

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hallöchen!
hab dir mal was kopiert hoffe das hilft dir weiter:

Für die Berechnung des Elterngeldes ist grundsätzlich das Erwerbseinkommen aus den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes maßgeblich ( Bemessungszeitraum ).

Kalendermonate in denen die berechtigte Person

Mutterschaftsgeld nach der Reichsversicherungsordnung oder dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte bezogen hat,
Elterngeld für ein älteres Kind -ohne verlängerte Auszahlungszeiträume- bezogen hat
wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung ein geringeres Einkommen erzielt hat;
Zeiten eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes stehen Zeiträumen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung gleich, wenn sie nicht bereits aufgrund des Bezugs von Mutterschaftsgeld unberücksichtigt geblieben sind.
Wehrdienst nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes oder des Vierten Abschnitts des Soldatengesetzes oder Zivildienst nach Maßgabe des Zivildienstgesetzes geleistet hat, wenn dadurch Erwerbseinkommen ganz oder teilweise weggefallen ist
Ende der Aufzählung
bleiben jedoch unberücksichtigt. Der Bemessungszeitraum verschiebt sich um die Zahl der nicht berücksichtigten Monate in die Vergangenheit

also wird dein krankengeld nicht mit eingerechnet.:-)
aber ich würde trotzdem wegen ein bv fragen.hast recht viele stellen sich quer aber fragen kostet ja nix oder?

lg nadine

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Damit kenne ich mich leider aus.
Krankengeld zählt im Gesetz für Elterngeld gar nicht. Als ich schwanger wurde habe ich noch Krankengeld bekommen. Ich habe dann bis zur Geburt nur 6 Monate richtiges Geld bekommen. Im Bescheid des Elterngeldes steht bei den Monaten mit Krankengeld ne "0". Für das Amt habe ich in der Zeit kein Geld bekommen. Dementsprechedn war das Elterngeld.
Bekommst du aber Schwangerschaftsbedingt Krankengeld, wird 1 Jahr vor Beginn des Krankengeldes gerechnet.
z.B. bist du krank wegen vorzeitiger Wehen & bekommst Krankengeld, wird normal gerechnet, brichst du dir ein Bein & kannst auch nix dafür, hast du Pech.
Selbst unser Anwalt war erstaunt, dass es im Elterngeldgesetz tatsächlich so steht.

Alles Gute.

VG katreinerle