Beistandschaft aufgehoben

Hallöchen

Ich habe eine Tochter, die 15 Jahre alt ist. Ich zahle Unterhalt, der nach meinem Einkommen von 1999 errechnet wurde. Wenn eine gesetzliche Anpassung oder das Alter sich geändert hatte, bekam ich vom Jugendamt Bescheid. Ich wurde nie wieder aufgefordert, meine Lohnzettel vorzuzeigen.
Verdiene natürlich nun wesentlich mehr, als damals

Es besteht ein Titel über 115% nach dem damaligen Einkommen. Zahle im Moment aber 36 Eurp weniger. DEn wie gesagt, ich wurde nie aufgefordert, mein Gehalt offenzulegen.


Nun kam gestern ein Brief vom Ja, das die Beistandschaft aufgehoben wurde und das GEld direkt an die Mutter gezahlt werden soll.

Heisst das, das auch der Titel aufgehoben wurde?

Danke

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Nein, das heißt nur, dass das Jugendamt sich nicht mehr vermittelnd darum kümmert.
Solange du weiter den titulierten Unterhalt bezahlst (jetzt direkt an die Mutter), läuft alles so weiter.

Sollte die Mutter oder in 3 Jahren das Kind eine Anpassung verlangen, wirst du die Einkommensnachweise erbringen müssen.

Aber solange keiner fragt, musst du auch nichts unternehmen ;-)

LG, H.H.

2

nein du musst nichts freiwillig machen, nur wenn du das möchtest...

aber irgendwie teilen nie väter mit, wenn sie mehr bezahlen, nur immer gleich- sobald weniger einkommen ist...

aber der titel besteht weiterhin


grüße

3

Witzig ne, genau wie Mütter nie mitteilen, daß der Vater mal weniger zahlen kann, weil das Kind nicht soviel gekostet hat, da es z.B. 4Wochen beim Vater verbracht hat.
Also schön mit Verallgemeinerungen zurückhalten.

4

doch das können mütter, müssen dafür aber die genehmigung des jugendamtes haben.. meine man hat richtig ärger bekommen als sie meinem dad angeboten hat weniger zu zahlen, da er alo wurde..

und meistens ist der unterhalt bis stufe 3 gedeckt mit strom,heiz, wasser, verpflegungs-windelkosten, dazu kommt die unterbringung u kleidung oder mal hohe ausgaben wie kindersitz etc.. i bekomme 241 unterhalt- 320 kostet alleine die unterbringung etc..

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