Sorgerecht!

Hallo an alle!

ich habe derzeit das alleinige Sorgerecht für meine Tochter, de Vater will das geteilte Sorgerecht ich will das hingegen nicht...

Wie würde das mit dem Sorgerecht geregelt werden wenn ich "nein" sage?

mfg

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dann hast Du es alleine und gut ist.

Gruß

Manavgat

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Hallo.

Der Vater Deiner Tochter kann gemäß der Übergangsregelung sofort einen Antrag auf die gemeinsame Sorge stellen ... und da die Latte sehr tief liegt, wird er es (es sei denn, dass gravierende Dinge vorgefallen sind, die nicht dem Kindeswohl entsprechen) wohl zugesprochen bekommen.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/ratgeber/sorgerecht-vater-profitieren-bereits-jetzt-1.167019
http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/sorgerecht-kein-vetorecht-mehr-fuer-ledige-muetter--33897375.html
http://www.pressemitteilungen-online.de/index.php/elterliche-sorge-schon-vor-der-reform-mehr-rechte-fuer-ledige-vaeter/

Gruß von der Hedda.

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Warum willst Du das denn nicht?

Ein "ich will das nicht" ist ja kein nachvollziehbares Argument. Auch ein Richter braucht Fakten.

Welche Gründe Du hast weiß ich nicht.

Generell sind in der Theorie aber viele für Gerechtigkeit und Gleichbehandlung.

Wenn es aber an einen selbst geht bleibt davon nicht mehr viel übrig.

Warum gibt es denn bisher so wenig das gemeinsame Sorgerecht bei unverheirateten? Weil die Mutter bisher zustimmen muss. Und warum sollte sie freiwillig Gerechtigkeit herstellen wenn man keinen Vorteil davon hat?


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Sollte nicht das Wohl des Kindes vor der (gefühlten) Gerechtigkeit aus Sicht des KV stehen?

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Hi,

seit ein paar Jahren gibt es neue Gesetze, die die Frauen immer mehr entrechten bzw. die Unterdrückung der Männer wird aufgehoben und durch staatliche ersetzt.

Du weißt nie, wie das mit dem Vater weiter geht, und wenn ihr Euch jetzt schon in dem Punkt uneins seit, dann ist das kein gutes zeichen.

Die alte gute Regel, entweder verheiratet und man ist eine Familie oder
man ist alleinerziehend und somit auch rechtlich allein sorgend, die war gut und geradeaus-aufrichtig.
In 5 Jahren lernst du vielleicht einen Mann kennen, der dein Ehemann wird, mit dem du nach England gehen willst, wegen des Jobs, dann kannst du das.
Und der neue Mann kann deinem Kind seinen Namen geben ohne Probleme.

Du kannst dir ausrechnen, was der KV. sagt, allein weil du heiraten willst.
Er mischt sich unwiederruflich in dein Leben ein ohne dabei je die Verantwortung mitzutragen, die DU allein hast.

Also: Wenn du bei nein bleibst, dann ist es auch weiter nein.

Du als sorgeberechtigte Mutter kannst dem KV aber durchaus mittels Unterschriften Rechte einräumen, z:b. Teilnahme am Elternsprechtag in der Schule, Kinderarzt im Notfall ect, ect.

Ich habe den Fehler gemacht mit dem gemeinsamen Sorgerecht und bereue es.
Denn nach unserer Trennung wollte der Vater das Kind und arbeitete mit den miesesten Tricks. Mein Kind ist heute bei seiner Familie und ich darf es kaum sehen, meine Familie überhaupt nicht.

Also die Realität gibt genau vor, wie man entscheiden sollte.

Du wäschst die Windeln und säuberst den Hamsterkäfig, also alleiniges Sorgerecht. Wenn er auch den Hamsterkäfig sauber machen will, dann braucht er dafür kein Recht.

Hoffe du schaffst es, alles liebe M.