Elterngeld beim 2. Kind? (erneute Schwangerschaft in der Elternzeit)

Hallo liebe Mamis oder es bald werden ;-) !
Kennt sich jemand mit dem Elterngeld für das 2. Kind aus?
Mein 1. Kind ist im Mai 2010 geboren und ich bekomme das Elterngeld für ein Jahr aber die Elternzeit läuft zwei Jahre lang. Jetzt könnte es sein, dass ich wieder schwanger bin und das Baby würde im Dezember 2011 kommen. Steht mir noch das bisherige Elterngeld für das zweite Baby zu?

Vielen lieben Dank im Voraus.

Vielleicht könnte mir ja jemand eine Homepage empfehlen.

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Gute Frage, bin in der gleichen Lage :-p

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Da wirst du schon mehr Angaben zu machen müssen, denn das die Lage wirklich gleich ist, bezweifle ich!

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Ich habe in der Elternzeit mein zweites Kind bekommen, hatte mich bei der L-Bank erkundigt und vom Sachbearbeiter mitgeteilt bekommen, ich solle dieselben Unterlagen wie beim ersten Kind einreichen. Ich habe das getan und wieder das Elterngeld bekommen in Höhe des Betrags beim ersten Kind plus Geschwisterbonus, nicht nur den Mindestbetrag.

LG
Nadine

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Mit der Elternzeit hat das nichts zu tun.
Es zählen weiter die 12 Monate vor ET, bei denen aber Monate mit Elterngeldanspruch (im ersten Jahr des Bezuges!) ausgeklammert und durch Monate vor dem ersten ET ersetzt werden.

Gruß,

W

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hi, ich hatte beat schon gefragt, aber du scheinst dich auch auszukennen.... bei mir werden 5 monate ohne bezug (kein elterngeld, kein gehalt) dazwischen liegen.... bedeutet das dann, ih bekomme den schnitt 12 monaten vor geburt nr.1 minus 5 monate??

ih danke schon einmal....

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www.elterngeld.net hat einen Rechner. Aber du musst wissen, as du eingibst ;)

Du bist noch in Elternzeit, hat also einen ruhenden Vertrag?
Wenn ja steht dir ja Mutterschaftsgeld zu.

Also zählen beim 2. Kind eigentlich die MOnate (ca. da ja keine genauer ET angegeben ist!) Oktober 2010 bis September 2011.

Da bis Mai 2011 noch der Elterngeldbezug geht, dürfen die MOnate nicht berücksichtigt werden.

Es zählt also das Einkommen von Juni bis September 2011 (4 Monate) und dann das Einkommen von den letzten 8 vollen Kalendermonaten vor dem Mutterschutz vom 1. Kind.

Es wird also schon niedriger sein, alleine deshalb, weils ja nun nur noch 65% gibt! Aber dazu kommt ja dann der Geschwisterbonus!

Was allerdigns wichtig ist, das Elterngeld vom ersten Kind, was du erhältst wird dir als Einkommen beim 2. Kind angerechnet, wenn du also nicht die doppelte Auszahlugn wiederrufst wirst du für die Zeit beim 2. Kind nur den Sockelbetrag erhalten!

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Vielen Dank für Deine Antwort.

Also ich habe bzw. bekomme ich den Elternzeit 899 € an Elterngeld und das zweite Baby würde im Dezember kommen und die Elternzeit läuft bis Juni 2011.

Könntest Du mir bitte nochmal sagen wie das mit dem ausgezahlten Betrag aussieht?

Vielen lieben Dank im Voraus

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Ich verstehe jetzt deine Frage nicht so wirklich.

Du bist im 1. Jahr der Elternzeit? Also im Elterngeldbezugszeitraum?

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