Unterhalt, Ausbildung, Schwanger!

Hallo, mal wieder ich!
und mal wieder habe ich Probleme ... und ein Haufen Fragen.
Also ich bin schwanger- ungeplant, allerdings habe ich mich damals als ich von der Schwangerschaft erfuhr schlau gemacht was möglich ist um eben genau nicht in diese Situation zu kommen. Mir wurde mehrmals versichert das ich mir keine Sorgen machen muss, ich hätte dann Anspruch auf Alg 2 usw. denn sonst hätte ich schweren Herzens das Kind wegmachen lassen.

Also folgendes ich habe das Problem das ich in einer Ausbildung bin und schwanger, seit 01.02. wurde mein BAB gekürzt auf Grund von Neuberechnung von 239 Euro auf 22 Euro. Meine Eltern verdienen mehr und ich durch 2/3. Lehrjahr auch. Meine Eltern sind mir gegenüber Unterhaltsverpflichtet. Seit beginn der MUSCHU fallen die 22 Euro auch weg. Und meine Eltern müssen keinen Unterhalt mehr bezahlen da ich die Ausbildung vorerst unterbrochen habe. Und sie müssen nur zahlen wenn ich in Ausbildung bin.

So jetzt fehlen mir natürlich 200 Euro, um den Lebensunterhalt für mich und das Baby auf zu bringen. Aus diesem Grund war ich am Mittwoch bei der ALG2 Stelle und habe eine Veränderungsmitteilung gemacht. Soweit so gut, die Dame hat mir dann auch ausgerechnet das ich 172 Euro Anspruch habe. Heute reif ich an und fragte nach wann ich mit dem geld rechnen kann. Dann wurde mir mitteilt dass ich noch bis zum Ende der MUSCHU zeit BAB berechtigt bin , auch wenn ich nichts bekomme. Also bin ich wieder dahin und habe versucht was zu erreichen, zuerst war ich bei der BAB stelle und habe gefragt ob sie einen Aufhebungsbescheid drucken könnten - nein sowas gibt es nicht und es wäre klar ersichtlich aus dem Aktuellen Bescheid das ich seit den 10.3. nichts mehr komme und somit aus dem Bezug raus falle. ALG 2 wäre zuständig also wieder zur ALg 2 stelle, die mir wieder erklärt das meine Eltern noch unterhaltspflichtig wären, und ich nach dem MUSchu Anspruch habe. Dabei ist klar ersichtlich auch vom Betrieb das ich seit dem 10.03 Die Ausbildung unterbrochen habe. Und meine Eltern haben ein Schreiben in dem steht das sie nicht mehr verpflichtet sind. da momentan keine Ausbildung.

das Jugendamt sagt das der Vater a) zu wenig verdiene B) er noch nicht zu belangen ist, da sich mein Einkommen nicht schwangerschaftsbedingt geändert habe. (Mehr Verdienst meinerseits und meiner Eltern)

Ja und nun stehe ich da und muss Montag wieder dahin und brauch am besten den gesetzestext in dem steht das meine Eltern aus dem Unterhalt raus fallen.


Ich hoffe ich habe es einigermassen erklärt.

Und ihr könnt mir helfen.

Danke.

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Hi,

was ich nicht verstehe:

Während dem Mutterschutz läuft Dein Ausbildungvertrag doch weiter - d.h. du hast Deine Ausbildung doch nicht unterbrochen. Deine Ausbildungsvergütung läuft ja auch weiter. Ich habe während dem MuSchu ja auch nicht meinen Arbeitsvertrag unterbrochen. Das wäre doch das gleiche.

Aus diesem Grund denke ich, dass zumindest Deine Eltern noch unterhaltspflichtig sind. Denn Du bist ja weiterhin in Ausbildung.

Ganz ehrlich - ich würde Dir raten einen Anwalt mit Fachrichtung Familienrecht/Sozialrecht aufzusuchen. Dort wirst Du ganz sicher kompetente Auskunft bekommen. Beantrage einfach einen Beratungshilfeschein und dann kostet das auch nichts.

LG und alles Gute
Kim

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Ich habe das eher so verstanden dass sie die komplette Ausbildung unterbricht für zB ein Jahr und in der Zeit kann ich mir auch nicht vorstellen, dass sie weiterhin Lohn/BaB bekommt.

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Du hast das richtig verstanden. Ich unterbreche für 1 Jahr, danach mach ich weiter wie bisher, eher bekomme ich keinen Krippenplatz, leider.

Nun ist das so, dass ich normaler Weise noch Bab berechtigt während der Mutterschutzzeit, allerdings bekomme ich ab dem 10.3 kein Bab mehr da Fahrkosten ect wegfallen, Und zu allen Übel fällt ab Mutterschutzzeit die Unterhaltspflicht meiner Eltern weg....

da ich die Ausbildung momentan nicht weiterführe.


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Dir wurde hier schon x-mal geraten die Ausbildung NICHT zu unterbrechen- so hast Du also wider besseren Wissens doch gekündigt- schön blöd!

Jetzt musst Du die Suppe selbst auslöffeln, Du wolltest es offensichtlich so.

Ich habe Dir vor Wochen die Adressen von etlichen Beratungsstellen in Deiner Nähe zukommen lassen. Glaubst Du ernsthaft, HIER besseren Rat zu erhalten?

Traurig!

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ich habe nicht gekündigt!!!! die Ausbildung auf Grund der Mutterschutzzeit und Elternzeit NUR unterbrochen!!!! Ganz normal, schließlich kann ich während der Mutterschutzzeit nicht arbeiten, allein aus rechtlichen Gründen!

DU musst schon ordentlich lesen!

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Der Mutterschutz VOR ET ist NICHT bindend.

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zunächstist der kindsvater beim thema unterhalt dein erster ansprechpartner #kratz