Ex hat Mehrbedarf beantragt für den Umgang, einige Fragen.

Hallo,

folgende Situation, mein Ex und ich sind Ende Mai nun 2 Jahre getrennt. Wir haben gemeinsames Sorgerecht, weil ich so dumm war, ihn vor der Geburt noch zu heiraten. Unser Sohn ist nun 25 Monate alt. Der Umgang wird eher schleppend wahrgenommen. Letztes Jahr hat er ihn 5 mal gesehen (davon einmal nur wenige Stunden bei der Taufe). Am Geburtstag Anfang Februar hat er seinen Sohn nach 6 Monaten wiedergesehen.

Er ist arbeitslos und bekommt ALG II. Und hat nun einen Mehrbedarf beantragt um regelmäßigen Umgang zu seinem Sohn haben zu können. Ich kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, da es ihn die letzten 2 Jahre auch wenig gejuckt hat, aber mal abwarten.
Jedenfalls verlangt seine zuständige Arge nun einen Nachweis über eine schriftliche Umgangsregelung. Verständlich, bisher gab es nämlich nie eine. Er behauptet, es hätte mündliche Absprachen gegeben, was allerdings nicht stimmt. "Ich komme her, wann es mir passt und wenn ich das Geld habe" ist für mich keine Umgangsregelung. Zumal nie eine Regelmäßigkeit da war (2-3 Mal kam er nach 2 Wochen wieder, meist waren es allerdings 2-6 Monate Abstand). Diese möchte ich gerne vorher mit meiner Anwältin besprechen, er meint ich würde damit nur Zeit schinden wollen. Er hat es mir vor 2 Tagen gesagt, die Frist läuft nächste Woche Freitag ab, das passt zeitlich also alles nicht. Ich gehe mal davon aus, dass eh davon ausgegangen wird, dass so eine Regelung bereits seit der Trennung besteht. (ich wollte sie immer, er winkte ab)
Zudem möchte er das ganz gerne zwischen uns ausmachen, weil er diese Umgangsregelung zurückdatiert haben will, damit es bei der zuständigen Arge nicht so komisch aussieht. :-[ Er hatte nie regelmäßigen Umgang, warum sollte ich das also tun?

Nächster Punkt, sie wollen von mir Einkommensnachweise. #gruebel Wäre ich etwa verpflichtet, ihm den Umgang zu zahlen, wenn ich genug verdienen würde? #aerger Er ist damals 300 km weggezogen, das war seine freiwillige Entscheidung.

Ich bin derzeit noch in Elternzeit, da mein Sohn immernoch keinen Betreuungsplatz hat. Daher hätte ich eh nicht genügend Einkommen, aber was wäre, wenn ich nun wieder arbeite und er sich auf die faule Haut legt?!
Und kann ich diese Einkommensnachweise direkt an seinen Sachbearbiter leiten? Ich habe wenig Lust, ihm da jegliche Unterlagen von mir zur Verfügung zu stellen, zumal er mir seit der Trennung ständig in den Ohren liegt, wie gut es mir geht. Ja klar, aber ich lebe auch nicht alleine und habe jegliche Kosten für unser Kind zu tragen, mal abgesehen von diesen 133 Euro, die er monatlich zahlt. Ansonsten kommt rein gar nichts von ihm.

Und wie wird er nachweisen müssen, dass er den Umgang auch regelmäßig (!) wahrgenommen hat?

Kann ich in dieser Umgangsregelung auch vorerst ausschließen, dass er seinen Sohn alleine mitnimmt? Und erst recht über ein Wochenende? Wie gesagt, es bestand bisher nie regelmäßiger Umgang, Paul reagiert eher wie auf einen Fremden auf ihn. (die Fragen wird mir die RA beantworten können, aber da muß ich noch bis nächste Woche warten und ich wüsste einige Sachen schon mal gerne.)

Viele, viele Fragen, vielleicht kann mir jemand helfen. Das Thema ärgert mich gerade echt ganz gewaltig, zumal er wieder überall den Superdaddy spielen will.

LG
Superschatz

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Na das sind mir die liebsten!
Du gibst nichts an was nicht der wahrheit entspricht sonst kriegst du auch ärger. weißt du noch die tage,an denen er den kleinen gesehen hat? dann schreib die auf und gut ist.

wegen dem einkommensnachweis ist normal. sie müssen prüfen,ob du ihm unterhalt zahlen müsstest(da ihr ja verheiratet wart) und er somit weniger von der arge bekommt. da du sowieso in elternzeit bist,hast du ja nichts zu vefürchten momanten. also schick die unterlagen einfach hin und fertig.

er zahlt 133 euro trotz alg2? wer hat das geregelt? du kannst froh sein,dass er trotz alg2 utnerhalt zahlt denn normal müsste er das nicht tun da er zu wenig "einkommen" hat.Ich denke mal er macht das um keine schulden beim JA wegen UVG zu bekommen,indem er den UVG betrag zahlt.

Lass doch eine umgangsregelung schriftlich festsetzen, ob er sie dann wahrnimmt ist die andre sache. viele reden nur und machen aber nichts. er muss ja dann auch irgendwie nachweisen (zugticket etc) das er wirklich zu dem kleinen gefahren ist und du müsstest ja auch sagen,ob das stimmt oder nicht.

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Weshalb sollten Schuldem beim Jugendamt auflaufen, wenn der Unterhaltspflichtige unverschuldet nicht zahlen kann?

Wenn er tatsächlich unverschuldet ALG2 bekommt ist es unverständlich, dass er Unterhalt zahlt.

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wo steht das er unverschuldet in alg2 gerutscht ist? ich hab nur das geschrieben was fakten entspricht und ob er nun unverschuldet in alg2 gerutscht ist oder selbst verschuldet weiß hier ja keiner

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a) Einkommensnachweise nur direkt an das zuständige Amt und auch nur nach DEREN Aufforderung! Er kann dir viel erzählen.

b) Seid ihr schon geschieden? WEnn nein, schleunigst ab und durchziehen - dann ist das eine Kurzzeitehe und du bist eh raus aus der Nummer, zumal du euer gemeinsames Kind erziehst und versorgst!

c) Schreib es auf, wie es ist - warum sollte er Mehrbedarf bekommen, den er nicht braucht! Zumal das auch nachgeprüft werden könnte und dann hast du mit ihm gemeinsame Sache gemacht und bist mitdran wegen Sozialbetrug.

d) Lehn dich zurück und lass das alles in Ruhe über die Anwältin machen - die wird ihm was husten!

e) wenn er es nicht für nötig hält, dich früher zu informieren (er weiß das mit dem Nachweis garantiert schon länger) hat er Pech, nimm dir die Zeit, die du brauchst. Eigentlich brauchst du ihm gar nix zu liefern - wenn es eine schriftliche Vereinbarung gäbe, hätte er die ja. Er hat sich die ganze Zeit nicht gekümmert, warum solltest du es jetzt für ihn tun?

e) Auch wenn du nix zu befürchten hast - viel Glück trotz all der Nerven die das kostet!

LG, Emi

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Du gehst wie folgt vor:

Auskünfte an die ARGE nur durch Deine Anwältin.

Einkommensnachweise musst und wirst Du nicht geben. Basta.

Nicht lügen.

Es gab keine Umgangsregelung, es gibt keine. Teil das der ARGE mit durch Deine Anwältin.

Nerven behalten.

Gruß

manavgat