ARGE: Einmalbeihilfe Babyausstattung und Umstandsmode

Hey,
kennt sich hier vielleicht jemand von euch mit Leistungen von der ARGE aus?
Beziehe ALG II, Mehrbedarf ist schon beantragt und demnächst möchte ich auch Babyausstattung und Umstandsmode beantragen.
Weiß jemand von euch wieviel einem da zusteht bzw. welche Beträge laut ARGE angemessen sind?
Und noch eine Frage: Wenn das Kind da ist, wird es dann als ganze Person gerechnet und bekommt die gleichen Leistungen wie ich? Und steht mir dann mehr Miete zu (wegen Nebenkosten)?
Würde mich sehr über Antworten freuen!
Liebe Grüße, Mandy & #ei 18. SSW

1

hallo,
also ich beziehe kein ALG2 weil ich studentin bin, hab aber den mehrbedarf genehmigt bekommen (55€/monat) und auch die einmalige beihilfe. das waren insgesamt knapp 700€. da in dem schreiben steht "...ihrem antrag... kann in vollem umfang in höhe von 696,00€ entsprochen werden..." glaube ich dass das der höchstsatz ist. davon sind 274€ für umstandskleidung, der rest für die ausstattung. und der rest wurde auch erst 7 wochen vor termin ausbezahlt.

zu deinen anderen fragen weiß ich nichts. wegen der miete, wenn sich die personenzahl in einem haushalt erhöht, erhöht sich ja auch die angemessene miete (da gibts doch für jede stadt solche tabellen), also müsste euch auch mehr wohnraum bzw. zumindest eine höhere nebenkostenvorauszahlung zustehen. also würde ich jetzt mal so denken.

liebe grüße und alles gute#blume

2

Frag mal den Vater des Kindes, der ist dafür zuständig.

Und nein, das Kind bekommt nicht den gleichen Satz wie du. Es sind 215 Euro. Und das Kindergeld und Unterhalt wird darauf angerrechnet. Heist, abgezogen.

3

#kratz

4

Es gibt keine festen "angemessenen" Beträge für die Erstausstattung.
Der Bedarf ist ja individuell, Ihr werdet sicher auch selbst schon etwas besorgt haben, oder?

Das Kind bekommt dann seinen eigenen Regelsatz, der aber niedriger ausfällt als der für Erwachsene und Kindergeld wird darauf angerechnet sowie das Elterngeld ebenfalls.

Gruß,

W

5

also eigtl. bekommst du sogar weniger ab der geburt, da du mit dienem kind dann eine bedarfsgemeinschaft bildest und ihr einkommen, also kindergeld, unterhalt und elterngeld komplett angerechnet werden. aber insgesamt, ja, hast du mehr im geldbeutel.

lass dich einfach bei pro familia oder so beraten, die können dir das vorab durchrechnen. eventuell kommst du mit wohngeld besser als mit alg2...

was steuert der vater bei? und ab wann willst du wieder arbeiten gehen?

6

hallo :-)

ich bekomme auch ALG II weil mein freund nicht besonders viel verdient..
ich konnte ab dem 4. monat beihilfe für umstandskleidung beantragen (75€), ab dem 7. monat beihilfe für die erstlingsausstattung (155€) und 4 wochen vor dem ET beihilfe für kinderwagen, bett etc. beantragen, wieviel das ist weiss ich aber leider nicht.. für umstandskleidung und erstlingsausstattung muss man auch nichts nachweisen, für kinderwagen etc. muss man allerdings belege vorzeigen und so nachweisen das man das geld nicht für etwas anderes ausgegeben hat...
für das kind bekommst du dann weniger als für dich und das kindergeld und unterhalt (wenn du welchen bekommst) wird dann auch angerechnet..

liebe grüße

7

ja es wird als eine person gerechnet, aber bekommt nicht das selbe wie du!
du bekommst mehr miete wenn du umziehen würdest (was das amt vorher genehmigen muss), aber nur ca. 50€, oder so...

kindergeld, unterhalt usw wird an deinem geld angerechnet! somit ist das nicht mehr als du jetzt hast, nur ganz bisschen...

8

auf dem link von der arbeitsagentur steht drin wie viel deinem kind zusteht ....abzüglich einkommen kindergeld und elterngeldanspruch ....also 251 euro z.Z. bald + 5 euro mehr ... http://www.gegen-hartz.de/hartzivregelleistung.php

kannst auch zur caritas gehen und fragen, die können dir auch helfen ;)

kosten der unterkunft bekommst du gleich ..wird nur verteilt auf die personen die bei dir leben.
und wenn sich die nebenkosten erhöhen ....dann bekommst du das ja mit der betriebskostenabrechnung und dann zahlt das jobcenter ....sollte die wohnungsbaugesellschaft vorher eine erhöhung haben wollen ..zahlt das jobcenter ebenfalls.

sollte ich so weiterleiten... von einer argemitarbeiterin ;)

lg und alles gute
sarah ET-12

9

"von zwiebelchen1977 - heute - 14:16h
Frag mal den Vater des Kindes, der ist dafür zuständig.

Und nein, das Kind bekommt nicht den gleichen Satz wie du. Es sind 215 Euro. Und das Kindergeld und Unterhalt wird darauf angerrechnet. Heist, abgezogen. "

Der ist dafür nicht zuständig, wir sind nicht verheiratet oder sonst was, wir sind erst 19 Jahre alt und wohnen zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft, ich beziehe ALG II und mein Freund ist durch mich bei der ARGE eingetragen, studiert und arbeitet auf 400 Euro Basis. Unterhalt werde ich von ihm auch nicht bekommen, dafür verdient er erstens nicht genug und zweitens wohnen wir ja zusammen ;) Elterngeld steht mir meines Wissens nach auch nicht zu..

Zu den anderen Fragen, ich kann vorerst nicht arbeiten gehen bis mein Kind in den Kindergarten kommt weil ich es in den ersten zwei Lebensjahren nicht an eine fremde Person geben werde und der Vater auch tagsüber nicht da ist. Ich möchte mein Kind selber erziehen deswegen muss ich leider noch etwas warten bis ich arbeiten gehen kann.

Wir haben auch noch nichts besorgt, weil wie ihr euch aufgrund unseres Alters bestimmt denken könnt war das Kind nicht geplant ;) bekomme einige Sachen von Verwandten aber was den Rest betrifft bin ich leider erst einmal auf die Leistungen der ARGE angewiesen.. ist zwar nicht schön aber geht momentan leider nicht anders.

10

Hallo

Auch wenn ihr nicht verheiratet seid, ist er dafür zuständig. Das ist völlig egal. So sind die Gesetzte. Informier dich, bevor du sowas schreibst.

Ist ja schön, das du dein Kind nicht in fremde Hände geben willst. Aber das muss man sich leisten können. So finanzieren die Mütter, die arbeiten gehen deine Elternzeit.

Und du gehts ja nun auch nicht arbeiten. Warum eigendlich nicht? Hast du eine Ausbildung?

weitere Kommentare laden